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Dr. Thasco

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1

Freitag, 2. Januar 2004, 14:35

Beschlussantrag 02/04 - Novelle des Gesetzes über die Streitkräfte

Hiermit gebe ich die vom Abgeordneten von Plausibel eingereichte Novelle zur Aussprache:

Zitat


Geehrtes Präsidium,

ich bitte um Einbringung der folgenden Novelle des Gesetzes über die Streitkräfte:

Zitat

Bundesgesetz über die Streitkräfte

§ 1 - Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit der Kantonsrepublik Alpinia zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Bundesbürger, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
(3) Nach einer zweijährigen Grundausbildung ist es dem Soldaten freigestellt, im aktiven Dienst zu verbleiben oder in den Reservedienst versetzt zu werden. Eine Versetzung in den Reservedienst schließt die Rückkehr in den aktiven Dienst bei angemessener gesundheitlicher Verfassung nicht aus.
(4) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.

§ 2 - Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Kantonsrepublik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Bundesparlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.

§ 3 - Struktur der Streitkräfte
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 30.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Luftwaffe der General der Luftwaffe.
(4) Ein Mitglied des Bundesrates wird mit der Leitung der für die Verteidigung zuständigen Behörde betraut, welche im Friedensfall die Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Bundesrates festgelegt.

§ 4 - Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Bundesrates hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.


Rantaplan, den xx. xx. 2003



Die Aussprache wird auf 72 Stunden festgesetzt. Es ist bekannt, dass der Abgeordnete von Plausibel wahrscheinlich nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, aber die Frist sieht die Geschäftsordnung leider vor.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Freitag, 2. Januar 2004, 14:49

Vererte Kollegen,

auch hier steht die Verpflichtung zur Anpassung an die neuen Verfassungsgegebenheiten im Vordergrund. Somit ist auch die Formalia des Verteidigungsministers korrigiert, ebenso der Ministerpräsident "gestrichen".

Dazu kommen aber einige Änderungen im Detail. So Absatz 3 des Paragraphen 1, der die Länge der Grundausbildung festlegt und den Reservestatus definiert.

Ebenso habe ich §3 Absatz 1 angepasst, das wird wohl ein schwieriger Punkt. Die Größe der Streitkräfte soll somit von derzeit 12.000 auf 30.000 Soldaten erhöht werden - ich finde das ist nötig. Vor allem auch in Hinblick auf die theoretische Mitverteidigung der Republik Dionysos - dieser werden wir uns im Fall der Fälle sicherlich nicht entziehen! - und auch die Vergrößerung des Bundesgebiets auf die reie Stadt Volkby.
Neuesten Berichten des geographischen Instituts von Alpemand zufolge sind zudem die alpinischen Berge bei weitem nicht mehr so stabil und sicher - in den letzten Monaten häuften sich Lawinen und schwere Unwetter - und daher ist hier auch eine größere Eingreiftruppe im Katastrophenfall nötig.

In Paragraph 3 Absatz 2 wurde zudem der Gewässerschutz hinzugefügt, denn Alpinia hat auch einige Wasserflächen. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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3

Freitag, 2. Januar 2004, 15:06

Stimme allem zu. Allerdings finde ich die Erhöhung der Streitkräftezahlen doch sehr erheblich! Das ist ja das eineinhalbfache!

Wäre hier nicht als Kompromiss eine Streitkräftezahl von 22000 erstmal genügend? Wir können nach einem halben Jahr das Gesetz nochmal dahingehend prüfen...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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4

Freitag, 2. Januar 2004, 15:14

Der Kompromiss ist in Ordnung. Nach einem Blick nach Lauenburg - dort plant man mit 25.000 Soldaten plus einer fürstlichen Garde - ist die Größenordnung wohl angemessen. :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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5

Freitag, 2. Januar 2004, 17:32

Zitat

(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Bundesbürger, der sein 20. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.


Ich würde das Alter gerne auf 16 runter setzen. Schulabgänger sollten nicht noch 4 Jahre warten müssen bis sie zum Militär dürfen.

Zitat

(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.


Ich denke nicht das es im Verteidigungsfall noch möglich ist sämtliche Reservisten gesundheitlich durchzuchecken.

Zitat

theoretische Mitverteidigung der Republik Dionysos


Kannst du im Prinzip vergessen. Wir haben zuwenige Leute dafür. Außerdem sind die Soldaten ja auf einem Kampf im Gebirge vorbereitet. Und im Gegensatz zu Alpinia ist Dionysos plat wie ne Flunder. :D


Zitat

Neuesten Berichten des geographischen Instituts von Alpemand zufolge sind zudem die alpinischen Berge bei weitem nicht mehr so stabil und sicher - in den letzten Monaten häuften sich Lawinen und schwere Unwetter - und daher ist hier auch eine größere Eingreiftruppe im Katastrophenfall nötig.


Wäre ein Geographisches Institut nicht für die Karthographierung verantwortlich? :zwinker:

Eine Anregung vielleicht noch. Wie wäre es in diesen Gesetzentwurf den verzicht auf Nuklearwaffen und Biowaffen mit zu integrieren?

Jack Kröger

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6

Freitag, 2. Januar 2004, 17:40

Dürfen Reservisten Ihre Ausrüstung mit nach Hause nehmen? Vorrausgesetzt sie bewahren Munition und Waffe getrennt und gesichert voneinander auf?

Clausi I. von Alpinia

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7

Freitag, 2. Januar 2004, 18:27

Wegen des Alters: Das ist weit zu früh. Mit 16 Jahren hat man meiner Meinung nach noch nicht die nötige Reife. Zudem sollte sich ein Mensch erst einmal in der Berufswelt zurecht finden, ehe er eine solch anstrengende Karriere als Soldat angeht. ;)

Zitat

Ich denke nicht das es im Verteidigungsfall noch möglich ist sämtliche Reservisten gesundheitlich durchzuchecken.
Wer mit einem gebrochenen Bein oder einer halben Lunge im Stützpunkt ankommt, kann aber sicher sofort wieder nach Hause geschickt werden. ;)

Zitat

Eine Anregung vielleicht noch. Wie wäre es in diesen Gesetzentwurf den verzicht auf Nuklearwaffen und Biowaffen mit zu integrieren?
Eine gute Idee. Gibt es eine konkreten Formulierungsvorschlag?

Wegen der Reservistenausrüstung: Diese wird im Heimatstützpunkt aufbewahrt.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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8

Freitag, 2. Januar 2004, 20:31

Zitat

Wegen des Alters: Das ist weit zu früh. Mit 16 Jahren hat man meiner Meinung nach noch nicht die nötige Reife. Zudem sollte sich ein Mensch erst einmal in der Berufswelt zurecht finden, ehe er eine solch anstrengende Karriere als Soldat angeht.


Nun niemand ist gezwungen Soldat oder Reservist zu bleiben. Man kann jederzeit aufhören. Und da ich den Soldat als Berufsbild ansehe finde ich das nicht zu früh. Mal abgesehen davon. Wir brauchen bei unseren Streitkräften ja nicht nur Soldaten sondern auch Piloten, Mechaniker, Ingenieure etc. Wir haben bei den Streitkräften massenhaft Ausbildungsberufe aller Art. Deßhalb bin ich für eine Senkung auf 16 Jahre.


Zitat

Wer mit einem gebrochenen Bein oder einer halben Lunge im Stützpunkt ankommt, kann aber sicher sofort wieder nach Hause geschickt werden.


Ich meine nur das wir nicht jeden Reservisten komplet durchchecken können.

Zitat

Wegen der Reservistenausrüstung: Diese wird im Heimatstützpunkt aufbewahrt.


Also ich würde die mit nach Hause geben. Wir haben für die Ausrüstung eh keine Verwendung, und extra Lager bauen finde ich nicht sehr prikelnd.

Zitat

Eine gute Idee. Gibt es eine konkreten Formulierungsvorschlag?


Die Kantonsrebublik Alpinia entsagt sich jegliche Anwendung und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen.

Geht sowas?? Im Formulieren bin ich nicht der Held.

Dr. Thasco

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9

Samstag, 3. Januar 2004, 12:55

Ich würds so formulieren:

Zitat


Die Kantonsrebublik Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen zu verzichten.


Ansonsten: Reservisten werden ja auch im Einsatzfalle grundgecheckt, ebenso wie es Herr von Plausibel gesagt hat. Keine wirkliche pingelige Durchcheckerei, aber eben so Dinge wie "Oh, Fuss wurde mal ambutiert, sie gehen besser nach Hause" sollte drin sein. ;)

Ich bin für den Bau und die Einrichtung von Verwaltungen von Lagern, da ich nicht sehr viel davon halte, wenn man privat Waffen etc. mit nach Hause nimmt.

Alter: Ich denke, dass man durchaus auch schon mit 16 der Armee beitreten kann. Es gibt dann halt ne längere Ausbildungszeit, bis man die "Reife" erlangt hat.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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10

Samstag, 3. Januar 2004, 15:56

Zitat

Die Kantonsrebublik Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung, Besitz und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen zu verzichten.


Ich denke da hat man die Lücke mit dem Einkauf von ABC Waffen auch schon geschlossen.

Zitat

Ich bin für den Bau und die Einrichtung von Verwaltungen von Lagern, da ich nicht sehr viel davon halte, wenn man privat Waffen etc. mit nach Hause nimmt.


Da bin ich eher zufällig drauf gekommen. Mein Onkel aus der Schweiz hat seine Klamotten inklusive Waffe und Munition aus seiner zeit bei der Schweizer Armee noch zu hause. Allerdings muß er Waffe und Munition getrennt und verschlossen aufbewahren. ich finde das eigentlich sehr praktisch.

Zitat

Alter: Ich denke, dass man durchaus auch schon mit 16 der Armee beitreten kann. Es gibt dann halt ne längere Ausbildungszeit, bis man die "Reife" erlangt hat.


Das heißt man kann 16 jährige ausbiloden aber nicht ins feld schicken. Das finde ich ganz gut.

Joshua Sendler

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11

Sonntag, 4. Januar 2004, 17:02

also Ich finde zwei Jahre zu lange
Ich wäre für ein Jahr

Zitat

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Joshua Sendler

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Mittwoch, 7. Januar 2004, 16:32

ich denke hier muss man noch weiter diskutieren wies ausschaut...

Zitat

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Jack Kröger

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13

Mittwoch, 7. Januar 2004, 16:39

Also gut mir fallen weder gründe für 1 oder 2 Jahre ein. Die Ausbildung muß nur gründlich ung gut sein. Und ich habe da nicht sop den Plan was aussreicht.

Joshua Sendler

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14

Mittwoch, 7. Januar 2004, 16:49

also ich denke ein Jahr sollte schon reichn
simoff//
tut es ja in den meisten rl ländern
simon//
und ich denke zwei jahre sind schon ne ziemlich lange zeit

Zitat

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Jack Kröger

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15

Mittwoch, 7. Januar 2004, 17:03

Gut meinetwegen ein jahr. Wie siehts denn mit den anderen Punkten die von Herrn Thasco und mir angesprochen aus?

Joshua Sendler

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16

Mittwoch, 7. Januar 2004, 18:27

-wie man das mit atomwaffen regelt ist wurscht mir scheinen beide wege iO

-16 wäre schon ok

-ich bin eher thascoes meinung das man waffen nicht mit nachhause nehmen darf, ausrüstung schon eher aber die waffen nicht

Zitat

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17

Mittwoch, 7. Januar 2004, 18:47

Die Waffen sollten in der Kaserne bleiben. Wer weiß was da alles passieren kann.
Nathalie Rigaud
Froncbourg/Alpemand

Joshua Sendler

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18

Samstag, 10. Januar 2004, 14:26

Zitat


Geehrtes Präsidium,

ich bitte um Einbringung der folgenden Novelle des Gesetzes über die Streitkräfte:

Zitat

Bundesgesetz über die Streitkräfte

§ 1 - Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer und Luftwaffe , haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit der Kantonsrepublik Alpinia zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen. Zudem kommen den Streitkräften vornehmlich humanitäre Aufgaben zu.
(2) Die alpinischen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Bundesbürger, der sein 16. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.
(3) Nach einer 18 Monatigen Grundausbildung ist es dem Soldaten freigestellt, im aktiven Dienst zu verbleiben oder in den Reservedienst versetzt zu werden. Eine Versetzung in den Reservedienst schließt die Rückkehr in den aktiven Dienst bei angemessener gesundheitlicher Verfassung nicht aus.
(4) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine Wehrübung für alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind, statt. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.

§ 2 - Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land der Kantonsrepublik Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der Staatspräsident den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch das Bundesparlament oder die Volksversammlung kann der Staatspräsident jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom Staatspräsidenten umgehend für beendet zu erklären.

§ 3 - Struktur der Streitkräfte
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 22.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem Staatspräsidenten als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres und für die Luftwaffe der General der Luftwaffe.
(4) Ein Mitglied des Bundesrates wird mit der Leitung der für die Verteidigung zuständigen Behörde betraut, welche im Friedensfall die Kommandogewalt über die Streitkräfte führt.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den Staatspräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Bundesrates festgelegt.

§ 4 - Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Bundesrates hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.


Rantaplan, den xx. xx. 2003



was sagt man?

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Samstag, 10. Januar 2004, 18:30

Die Klausel mit den ABC Waffen ist nochnicht drin.

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20

Samstag, 10. Januar 2004, 20:02

Die Kantonsrebublik Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung und Entwicklung von Chemischen- Biologischen- und Nuklearwaffen zu verzichten.

wo soll das hin?

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