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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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Freitag, 3. Juni 2005, 15:01

Reichskanzlei

Wir bringen hiermit das folgende Gesetz ein, dass endlich die Rechtmäßigkeit des Wirkens der Reeichskanzlei (der ehemaligen Hof- bzw. Lordkanzlei) sicherstellen soll:

Zitat

Gesetz über die Reichskanzlei
vom xx. yy 2005


Erster Teil – Aufbau; Aufgaben

§ 1 Reichskanzlei

(1) Die Reichskanzlei ist staatliche Mittelbehörde und dem Königshof nachgeordnet.
(2) Die Reichskanzlei vollzieht die ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.
(3) Aufgaben der Selbstverwaltung verwaltet sie gesetzmäßig und in eigener Verantwortung.

§ 2 Reichskanzler
(1) Das Amt des Reichskanzlers wird hauptamtlich wahrgenommen und ist unvereinbar mit einem Amt der Rechtsprechung.
(2) Der Reichskanzler wird nach den Bestimmungen der Verfassung gewählt und vom König ernannt.
(3) Der Reichskanzler führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Reichskanzlei; er ernennt und entlässt sie.

§ 3 Aufgaben
Die Reichskanzlei beaufsichtigt die ihr unterstellten Hofämter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie nimmt die anderen Aufgaben wahr, die ihr durch Gesetz oder Weisung (Dekret; Verordnung) übertragen werden.

Zweiter Teil – Aufsicht

§ 4 Zuständigkeit

Der Königshof übt die Amts- und Fachaufsicht über die Reichskanzlei aus.

§ 5 Aufgaben der Aufsicht
Die Aufsicht schützt die Reichskanzlei in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten. Die Aufsicht stellt sicher, dass die Reichskanzlei die geltenden Gesetze beachtet (Amtsaufsicht) und ihre rechtmäßig und zweckmäßig ausführt (Fachaufsicht). Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude nicht beeinträchtigt.

Dritter Teil – Schlussbestimmung

§ 6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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2

Sonntag, 5. Juni 2005, 14:36

Wird als Beschlussantrag 04 / 05.06.2005 / Gesetz über die Reichskanzlei der Volkskammer vorgelegt.