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Joshua Sendler

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1

Dienstag, 20. Januar 2004, 13:11

Beschlussantrag 1 - Parteiengesetz

Das 'alte' Parteiengesetz, Antrag von Dr. Thasco zur Neuabstimmung

Zitat

Parteiengesetz

Art. 1 Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.

Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.

Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Innenministerium entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch das Innenministerium statt.

Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.


Ich denke man fängt wieder mit 1 an am anfang des jahres oder?

Zitat

When all else fails, read the directions.

Dr. Thasco

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2

Dienstag, 20. Januar 2004, 13:54

Ist prinzipiell richtig, aber da es schon ein paar Beschlussanträge gab (wie man ja nachlesen kann ;) ), ist dies Beschlussantrag 04/04. Bitte korrigieren. Danke! :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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3

Dienstag, 20. Januar 2004, 14:40

axo
ich hab nur 03/04 gesehen den andere net und dachte des bedeutet so zwischen 2003 und 2004 ohne zuordnung...

Zitat

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Dr. Thasco

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4

Dienstag, 20. Januar 2004, 15:51

Bitte noch angeben, wie lange die Diskussionsdauer ist. Schauen Sie dazu einfach in die GO des Parlaments, da steht alles beschrieben. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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5

Dienstag, 20. Januar 2004, 16:51

wo steht das das man die Frist angeben muss?

Zitat

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Dr. Thasco

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6

Dienstag, 20. Januar 2004, 17:02

Zitat


§ 6 Aussprachen
(1) Aussprachen über Beschlussanträge werden durch den Parlamentspräsidenten binnen 48 Stunden nach der Einreichung der Beschlussanträge eröffnet. Sie dauern mindestens 72 und höchstens 240 Stunden. Einer einmaligen Verlängerung oder Verkürzung der Beratungsfrist ist auf Antrag von mehr als einem Drittel der Abgeordneten statt zu geben. Die Beratungsfrist kann höchstens um das Doppelte der festgelegten Frist verlängert bzw. verkürzt werden.


Da.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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7

Dienstag, 20. Januar 2004, 20:29

ja schon klar, aber da steht nicht das Ich Sie festlegen muss
nur wie lange sie minimal und maximal dauert, so erfasse Ich das :/

Zitat

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Dr. Thasco

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8

Mittwoch, 21. Januar 2004, 10:21

Also, entschuldige mal, ich meine, der PP leitet doch die Sitzung, also legt er das auch fest. Das ist völliger Usus und ist in der GO auch so festgelegt (sieh Dir die anderen Paragraphen an).
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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9

Mittwoch, 21. Januar 2004, 13:01

Jup der PP hat das alles festzulegen.


So zum Antrag. Ich zweifele die Parteien in sich an, da sie keinen Einfluss in die Politik haben. Zumindest nicht in diesem Land.

Aber ansonsten gefällt mir das Gesetz.

Dr. Thasco

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10

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:18

Ja, die Stellung der Parteien wird erst bei mehr EInwohnern interessant. Aber ein Gesetz stört deswegen ja nicht. Weitere Einwände oder Kommentare?

Ansonsten lege ich die Aussprache auf 72 Stunden nach Einbringung des Beschlussantrages durch meinen Vertreter hier fest.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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11

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:18

so Ich lege 100 Stunden von jetzt an fest

ps. auch wenn ich das Gesetzt anders verstehe...
pps. bin ich vize pp im moment? wer ist pp?

Zitat

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Dr. Thasco

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12

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:22

1. Das ist kein Gesetz, sondern eine Geschäftsordnung.

2. Die GO ist hier eindeutig und nicht miss zu verstehen.

3. Ich habe bereits die Aussprache auf 72 Stunden festgelegt und das bleibt (war leider ein Crosspost).

4. Ich bin derzeit Parlamentspräsident.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Joshua Sendler

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13

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:24

Zitat

Original von Dr. Thasco
1. Das ist kein Gesetz, sondern eine Geschäftsordnung.
2. Die GO ist hier eindeutig und nicht miss zu verstehen.
3. Ich habe bereits die Aussprache auf 72 Stunden festgelegt und das bleibt (war leider ein Crosspost).
4. Ich bin derzeit Parlamentspräsident.
1. jo
2.finde Ich nicht :/
3. ist auch ok da 4. :)

Zitat

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Dr. Thasco

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14

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:29

*seufz* Joshua, schauen Sie sich doch mal die ganzen Paragraphen dort an:

Zitat

§1 Vorsitz
(1) Das Parlament wird durch das Präsidium, bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und dessen Stellvertreter, geleitet.


Das Parlament wird also durch den PP geleitet.

Zitat


§ 3 Aufgaben des Parlamentspräsidenten
(1) Der Parlamentspräsident vertritt das Parlament. Er wahrt die Würde und die Rechte des Parlaments, fördert sein Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.
(3) Der Parlamentspräsident nimmt die Beschlussanträge der Abgeordneten, der Bundesräte und des Staatspräsidenten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen Aussprache und Abstimmung ein.


Der PP leitet die Verhandlungen und er leitet die in der GO vorgesehen Fristen ein. Was wollen Sie denn noch mehr??
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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15

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:35

Um den Parteien zu ein wenig mehr "Exklusivität" zu verhelfen, würde ich die Mindestmitgliederzahl auf derer drei erhöhen.

Zudem sollte der Terminus "Innenminister" bzw. "Innenministerium" durch "Bundesrat des Innern" ersetzt werden. ;)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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16

Mittwoch, 21. Januar 2004, 17:47

ZU 1: Würd ich nicht machen. Zur Zeit nutzt uns diese Exclusivität wenig. Parteien sind derzeit nicht wirklich wichtig und wir haben nicht genügend Einwohner, dass es sich lohnt, einen exclusiven Club zu gründen. ;)

ZU 2: Der BUndesrat des Inneren leitet doch das Innenministerium, oder? :D Also kann da ruhig Innenministerium bleiben, denn das Ministerium hat seinen Namen nicht verändert. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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17

Mittwoch, 21. Januar 2004, 18:03

Wie in jedem bisher novellierten Gesetz einzusehen, ist das Innenministerium konsequent wegrationalisiert worden. ;)

Des weiteren ist das dann wohl die "Bundesbehörde der inneren Verwaltung". :D
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Mittwoch, 21. Januar 2004, 23:14

*lol* Ok, dann also Bundesminister des Inneren. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

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Montag, 26. Januar 2004, 17:35

Da meine formalen Hinweise nicht in die endgültige Abstimmung eingeflossen sind - ich verweise auf den Terminus "Minister" bzw. "Ministerium" - werde ich das Gesetz nicht billigen und nicht verkündigen können.

Formalrechtlich gibt es nämlich weder die Behörde des Innenministeriums noch einen Behördenleiter, der mit "Bundesminister des Innern" betitelt werden kann.


Ich entschuldige mich, dass ich dies bei meiner Stimmabgabe nicht schon bemerkt habe.

*simoff*
Dann mal ab vor Gericht. :D
*simon*
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Dr. Thasco

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20

Dienstag, 27. Januar 2004, 00:12

?( Sie meinen, dass die Verfassung nicht vorsieht, dass es zwangsweise einen BdI gibt, verstehe ich das richtig?
Viele Grüße

Dr. Thasco