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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Dr. Thasco

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Montag, 26. Januar 2004, 11:06

Beschlussantrag 04/04 - Bundesparteiengesetz

Ich leite hiermit die Wahl über das Bundesparteiengesetz ein:

Zitat


Bundesparteiengesetz

Art. 1 Begriff der Partei
Die politischen Parteien sind Ausdruck des politischen Pluralismus; sie wirken bei der Bildung und Äußerung des Volkswillens mit und sind das Hauptinstrument der politischen Beiteilung. Ihre Gründung und die Ausübung ihrer Tätigkeit sind im Rahmen der Achtung der Verfassung und des Gesetzes frei. Ihre innere Struktur und Arbeitsweise müssen demokratisch sein.

Art. 2 Parteigründung
(1) Parteigründungen sind offiziell zu beantragen und nach der Zulassung öffentlich im Forum bekannt zu geben.
(2) Voraussetzungen für die Gründung einer Partei sind:
- eigene Parteihomepage
- ein Parteiprogramm, in denen die Ziele der Partei ersichtlich sind
- eine Satzung, welche die innere Struktur und Arbeitsweise der Partei festlegt
- ein demokratisch gewählter Vorstand, der ab einer Mitgliederstärke von 5 aus mindestens zwei Personen besteht, ansonsten mindestens aus einer
- mindestens 2 Mitglieder
(3) Nach Parteigründung sind alle in (2) geforderten Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, verliert sie ihre Rechtsstellung als Partei.
(4) Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsgemäße Grundordnung, die Gesetze oder die Völkerverständigung richten, sind verboten.

Art. 3 Zulassung
(1) Die Zulassung einer Partei wird vom Bundesminister des Inneren entschieden.
(2) Ein Entzug der Zulassung oder eine Zulassungsverweigerung ist möglich, wenn die Bedingungen aus Art. 1 und Art. 2 nicht erfüllt sind.
Es findet eine regelmäßige Prüfung der Bedingungen durch den Bundesminister des Inneren statt.

Art. 4 Mitgliedschaft
(1) Jeder gemeldete Bürger/in Alpinias kann Mitglied einer Partei werden. Jeder wahberechtigte Bürger kann eine Partei gründen.
(2) Die Mitgliedschaft in mehr als einer Partei Alpinias ist nicht zulässig.


Die Abstimmung dauert bis zum 2.02. oderbis eine Mehrheit erreicht wurde. Bitte stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung ab.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dr. Thasco

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Montag, 26. Januar 2004, 11:06

Ja
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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Montag, 26. Januar 2004, 12:49

Ja

Clausi I. von Alpinia

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Montag, 26. Januar 2004, 15:54

Ja.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Joshua Sendler

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Montag, 26. Januar 2004, 16:18

jA

Zitat

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Dr. Thasco

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Montag, 26. Januar 2004, 16:36

Damit wurde die Mehrheit bereits erreicht. Der Thread bleibt noch geöffnet, das Gesetz wurde angenommen.
Viele Grüße

Dr. Thasco