Liebe Kollegen,
der Kanton Mithland erkennt die königliche Herrschaftsgewalt Seiner Majesttät König Clausi I. an. Daher erkennen wir auch die legislative Gewalt dieses Parlaments vorerst nicht mehr an.
Ich empfehle mich und werde bis auf weiteres in meinen Amtssitz nach Mithland auf Weisung durch Seine Majestät warten.
Hoch lebe König Clausi I.!