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Jack Kröger

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1

Mittwoch, 18. Februar 2004, 10:52

Karten?

Eure Majestät werte Mitbürger. Ich bin ein schlechter deuter politischer Aktivitäten. Da ich das Kartenmaterial neu gestalten will, ist meine Frage ob dies mit Volkby oder ohne geschehen soll.

Dr. Thasco

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2

Mittwoch, 18. Februar 2004, 11:04

Ich deutel mal: Ohne.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

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3

Mittwoch, 18. Februar 2004, 11:11

Ich deutel: Mit
Es könnte zu einer Verschärfung der momentanen Konflikte führen, wenn wir Volkby einfach weglassen!

Dr. Thasco

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4

Mittwoch, 18. Februar 2004, 11:46

Wieso? Der Haupzopponent will doch weg?! Wenn wir erstmal zeigen: Ok, dann halt ohne euch\" ist das doch legitim, die wollen das ja auch. Nur wenn der gute Matt sich anders entscheiden sollte, wirds interessant. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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5

Mittwoch, 18. Februar 2004, 13:02

Nu das mit Matt dürfte egal sein. Habe gerade gesehen das Volkby wieder schwer Bürger einbürgert um die Volksabstimmung zugunsten des Barons durchzuführen. Ich find das ein Witz aber egal. Ich warte noch 2 Tage und dann lösch ich Volkby weg.

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6

Mittwoch, 18. Februar 2004, 13:18

Ich habe nichts anderes erwartet! Gibt es in Volkby nicht auch ein Staatsbürgergesetz??? *nachschau

ja, gibt es... und siehe da:

§ 4 - Mehrstaatlichkeit wird hingenommen, doch ist es nicht erlaubt diese Mehrstaatlichkeit für politische Ziele einzusetzen [...]. Mehrere Identitäten in der Freien Stadt Volkby sind nicht gestattet.

Darüber hinaus möge man Art. 4 Abs. 2 der Verfassung nehmen:

Alle Bürger der Stadt Volkby, die seit mindestens drei Wochen ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Volkby haben, sind in der Volkskammer stimmberechtigt.

Wie man sieht, wird in Volkby gerade das eigene Recht mit Füßen, Händen und allen anderen Gliedmaßen getreten! ;)

Nunja - solange es für eine Anerkennung als souveränen Staat reicht! :D
MfG
Quentin Vaurien

Jack Kröger

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7

Mittwoch, 18. Februar 2004, 14:53

Hmmm eigentlich dürfte Volkby weder gesetz noch verfassung haben. Da sie sich mit dem Beitritt zur Kantonsrepublick von allem Verabschiedet haben.

Clausi I. von Alpinia

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8

Mittwoch, 18. Februar 2004, 16:04

Die Verfassung wurde nie aufgehoben, obwohl darin Passagen, die gegen die Bundesverrfassung verstoßen haben, enthalten sind und waren.

Volkbys Kartenteil lassen wir drauf. Den bekommt eine andere Region. Volkby erhält seinen alten Kartenplatz nicht zurück, basta.
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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9

Mittwoch, 18. Februar 2004, 21:52

Zitat

Volkbys Kartenteil lassen wir drauf. Den bekommt eine andere Region. Volkby erhält seinen alten Kartenplatz nicht zurück, basta.


Siehe hierzu OIK Regelwerk:

§5 Eintragung
6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Inselstaaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Inseln innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Wenn man den Rest dazu ließt, haben beide Staaten das Recht auf Ihren alten Platz, ohne das ne Vetomöglichkeit besteht.

Clausi I. von Alpinia

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10

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:09

Wie meinst du das?

Davon abgesehen greift eher §5.2:
\"Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.\"

Volkby will durch seine \"Abspaltung\" faktisch sein altes Staatsgebiet wieder übernehmen. Das gibts aber nicht. ;)


Absatz 6 bezeiht sich eigentlich auf solche \"Sachen\" wie Ratelon, Kyrolonien und Co als Staaten mit verteiltem Staatsgebiet. Die haben sich damit über alle anderen erhoben - simulativ eine Schweinerei.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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11

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:23

§5 Eintragung

2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.

Haben wir gemacht. Volkby wurde Teil von Alpinia.

6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Inselstaaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Inseln innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Der letzte Satz ist ausschlaggebend. Der besagt, wenn sich 2 Zusammengestze Staaten wie in unserem Fall wieder trennen, dann erhalten beide Ihren angestammten Kartenplatz zurück.

Clausi I. von Alpinia

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12

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:28

Absatz 6 bezieht sich nicht auf die Teilung eines Staatsgebietes, sondern auf das Verbot, dass ein neuer Staat auf verschiedenen Kontinenten Kartenplatz erhält.

Volkby wird jedoch nach Absatz 2 sein Staatsgebiet zurück haben wollen. Da es jedoch keine Zustimmung von Alpinia geben wird, sind die halt arm dran.


Wobei: Ich sehe schon tausende Winkelzüge der Damen und Herren mit ihren vielen IDs auf uns zukommen...
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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13

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:36

6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Inselstaaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Inseln innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.


Das ist nu mal unwichtig.


Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Aber dieser Abschnitt besagt, das Volkby seinen Kartenplatz auf Wunsch sofort wiederbekommt.

Ich wäre sehr zufrieden wenn das nicht so wäre, aber dagegen lässt sich nichts machen.

Clausi I. von Alpinia

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14

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:41

Zitat

Original von Jack Kröger
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Ein geteiltes Staatsgebiet bezieht sich aber auf das Gebiet eines Staates, dass zusammenhängend sein muss.

Hier die Begründung für die Änderung (Der erste Post sollte reichen).
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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15

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:55

Ich weiß0 worauf du hinnaus willst. Aber wenn ich das so deuten kann, dan können andere das auch. Und wenn es jemanden gibt der das nachvollziehbar begründen kann, dann haben wir ein Problem.

Clausi I. von Alpinia

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16

Mittwoch, 18. Februar 2004, 22:56

Die OIK ist laut eigener Definition unpolitisch. Das heißt, dass das Direktorat das offensichtliche beachten muss. Das ist nunmal der Gedanke, der hinter einer Formulierung steht, nicht die Interpretationsfähigkeit.
Clausi von Plausibel
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17

Mittwoch, 18. Februar 2004, 23:10

Wir werden das ja im gegebenen Fall sehen.

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18

Mittwoch, 18. Februar 2004, 23:14

Ja. Ich bin jetzt einfach mal Optimist, auch wenn mich ein negatives Erlebnis weit nach unten reißen wird. :D

Aber dann gibt es halt eins: Wir sperren den einzigen Pass nach Volkby und lassen niemanden rein noch raus. Ist unser Staatsgebiet, über das man müsste, da kann uns niemand was. 8)
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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19

Mittwoch, 18. Februar 2004, 23:26

Zitat

Aber dann gibt es halt eins: Wir sperren den einzigen Pass nach Volkby und lassen niemanden rein noch raus. Ist unser Staatsgebiet, über das man müsste, da kann uns niemand was.



Wir sollten die Streitkräfte ein wenig aufrüsten.

Dr. Thasco

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20

Donnerstag, 19. Februar 2004, 08:10

Ei, Leuz, mal wieder ruhig atmen. Lasst doch die Volkbier machen was sie wollen. Sperrt diesen Passnicht, lasst die Hilfskonvois durch, wennse unbedingt wollen, lasst Volkby doch deren Kartenplatz zurückhaben, etc.pp. Was interessiert uns das noch? Spätestens in einem halben Jahr gibts n Antrag auf Löschung von der Karte und gut is.
Viele Grüße

Dr. Thasco