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Clausi I. von Alpinia

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Freitag, 20. Februar 2004, 23:30

Allianzvertrag

Allianzvertrag
zwischen der Republik Dionysos und der Kantonsrepublik Alpinia

vom 15. 02. 2004/2204


Die Kantonsrepublik Alpinia und die Republik Dionysos, erkennend, daß jeder Staat in den Zeiten des Wechsels und der ständigen Veränderung ein unverbrüchliches Fundament braucht, seine Zukunft in Frieden und Freiheit zu sichern, und wissend, daß dieses Ziel nur in der tiefen Verbundenheit der Freundschaft zu erreichen ist, haben sich dazu entschlossen, diesen Allianzvertrag zu unterzeichnen.

Art. I. Die Kantonsrepublik Alpinia und die Republik Dionysos sehen sich gegenseitig als engen Freund, Kooperationspartner und Ratgeber.

Art. II. Die Kantonsrepublik Alpinia und die Republik Dionysos stehen in jeder Krise zueinander und helfen sich gegenseitig.

Art. III. Bei einer Aggression eines Dritten auf das Staatsgebiet, das Eigentum oder ein Verfassungsorgan des Allianzpartners leistet der jeweils andere dem Opfer der Aggression politische und humanitäre Hilfe, um diese abzuwehren. Darüber hinausgehende Hilfestellung steht den Vertragspartnern frei.

Art. IV. Alle Organe der Allianzpartner arbeiten eng zusammen. Jeder Partner hat angemessenen Zugriff auf Informationen des anderen. Amtshilfe wird jederzeit im Rahmen der jeweiligen Vorschriften geleistet.

Art. V. Die Außenminister der Allianzpartner konsultieren sich zum Zwecke der engen außenpolitischen Zusammenarbeit regelmäßig. Konsularische Vertretungen im Ausland werden gemeinsam genutzt.

Art. VI. Die Allianzpartner fördern die berechtigten Interessen ihres Partners, vermeiden Beeinträchtigungen ihrer Freundschaft und garantieren sich ihre gegenseitige Souveränität, Freiheit und Unabhängigkeit.

Art. VII. Der Staatspräsident der Kantonsrepublik Alpinia und der Kanzler der Republik Dionysos stehen in regelmäßigem Austausch und informieren ihren Partner über alle Dinge, die die Vereinbarungen dieses Vertragswerkes tangieren.

Art. VIII. Dieses Vertragswerk tritt mit Ablauf des Tages der Ratifikation in Kraft. Seine Gültigkeit ist unbestimmt.

Willy Brandt
Präsident Republik Dionysos

Clausi I. von Alpinia
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Freitag, 20. Februar 2004, 23:32

Kündigung des Vertrages erfolgte am 20. Februar 2004 durch Seine Majestät den König von Alpinia.