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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

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1

Mittwoch, 31. März 2004, 14:48

Bestätigung der Dekrete

Wir legen der Volkskammer folgendes Dekret zur Bestätigung vor.

Zitat

Dekret zur Ergänzung des Statsbürgerschaftsgesetzes

Art. 1
Es sei ergänzend zu den verlangten Daten des §1 des Königlichen Staatsbürgerschaftsgesetzes die Pflicht eines jeden Bürgers, folgende Angaben zu machen, welche durch die könglichen Behörden streng vertraulich zu behandeln sind:
(1) Eine providerbasierende E-Mail Adresse, durch die eine Mehrfachanmeldung der selben realen Person verhindert werden soll. Sie dient ausserdem zur technisch notwendigen Verifizierung im Bürgernetz.

Art.2
Dieses Dekret tritt sofort in Kraft.
Sollte dieses Dekret abgelehnt werden, wünschen Wir eine angemessene Überarbeitung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Die momentanen technischen Notwendigkeiten des Bürgernetzes sind derzeit nicht legal, das muss geändert werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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2

Mittwoch, 31. März 2004, 22:23

Soll das heißen, dass ich dann wieder ausbürgern muss? Ich habe keine providerbasierdende E-Mail Adresse und werde mir aus Gründen der inneren Sicherheit ( ;) ) nie eine anschaffen.

:rolleyes:
Freundlichst
Matt Suchard

Dionyscher Botschafter

Clausi I. von Alpinia

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3

Mittwoch, 31. März 2004, 22:24

Zitat

Sollte dieses Dekret abgelehnt werden, wünschen Wir eine angemessene Überarbeitung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Die momentanen technischen Notwendigkeiten des Bürgernetzes sind derzeit nicht legal, das muss geändert werden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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4

Mittwoch, 31. März 2004, 22:42

Wieso was ist denn nicht legal?

Clausi I. von Alpinia

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5

Mittwoch, 31. März 2004, 22:43

Die Angabe einer realen Emailadresse ist zur Verifizierung notwendig. Eine gestzliche Grundlage gibt es dafür aber nicht...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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6

Mittwoch, 31. März 2004, 23:06

Nu ja es reicht auch an dieser Stelle irgenteine E-Mail Adresse anzugeben. Man müßte nur den Text ändern.

Clausi I. von Alpinia

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7

Mittwoch, 31. März 2004, 23:52

Ich bestehe aber auf eine zu verifizierende Email, dass es keine Doppelanmeldungen gibt. Wozu regt ihr euch auf, anderswo ist das auch gang und Gäbe. Auch da, wo Matt noch Bürger ist *was ich aber nicht verrate*, wohlgemerkt. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Donnerstag, 1. April 2004, 08:12

Die Frage ist, was als Providerbasiert gilt. Ich bin der Meinung, dass web.de-Adressen und Yahoo-Adressen als Ausnahme gelten sollten.

Weiterhin bitte ich zu bedenken, dass ein Verstoss gg. das Staatsbürgerschaftsgesetz ja Folgen hat. Sprich: Wenn der Verdacht herauskommt, dass jemand bei den Angaben des StaBü gelogen hat, kann er vor den Gerichtshof gezerrt werden.

Ich verstehe die Einwände Seiner Majestät, bin jedoch nicht der Ansicht, dass eine providerbasierende Emailadresse sein muss.

Desweiteren bitte ich Seine Majestät zu bedenken, dass auch providerbasierende Emaildressen nicht zwingen dSchutz bieten. Wenn ich z.B. Herrn Suchard eine Adresse a la \"Matt @jaecker.org\" anbiete, ist diese Adresse providerbasierend, und dennoch wüsste ihc nicht zwingend, wie Herr Suchard im RL heisst.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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9

Donnerstag, 1. April 2004, 09:48

Ich habe mir schon vor langem mal überlegt ob es nicht eh sinnvoller wäre die IP Adressen auszulesen und zu speichern.

Dr. Thasco

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10

Donnerstag, 1. April 2004, 10:13

Sorry, bringt nix, zumindest nicht bei mir, weil ich a) von der Arbeit aus und b) von zu Hause aus hier bin = zwei unterschiedliche Adressen. Hinzu kommt, dass 1&1, über den ich DSL habe, jedesmal eine neue IP vergibt. Bringt also nüscht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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11

Donnerstag, 1. April 2004, 10:21

Und ich habe inzwischen 6 providerbasierende Internet Adressen. Ich stehe auf dem Standpunkt das das ebenfalls nichts bringt.

Dr. Thasco

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12

Donnerstag, 1. April 2004, 10:24

Korrekt.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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13

Donnerstag, 1. April 2004, 11:58

Jaaa, davon dürfte ich auch mehrere haben. ;)

Also, dann bitte ich um Gegenvorschläge. Den realen Namen als Pflicht angeben? Da kann zwar auch gemogelt werden, aber den hat trotzdem jeder. :D
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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14

Donnerstag, 1. April 2004, 12:02

Ich würde ja Retina Scanner und Daumenabdrücke vorschlagen, aber das dürfte wohl etwas zu kompliziert sein.

Clausi I. von Alpinia

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15

Donnerstag, 1. April 2004, 12:05

Das denke ich auch. ;)
Clausi von Plausibel
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Clausi I. von Alpinia

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16

Donnerstag, 1. April 2004, 12:36

Solange es betroffenen heißt und nicht nach einer Mischung des Wortes mit einem anderen aussieht, in Ordnung. 8)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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17

Donnerstag, 1. April 2004, 12:40

Wäwäwäwäwäwä. :)) Bin isch Könisch oder was? :D

Ich korrigiers gleich.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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18

Donnerstag, 1. April 2004, 12:43

Sehr schön. :]

Und nein, Ihr seid nicht König, Euer Heiligkeit. :)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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19

Donnerstag, 1. April 2004, 12:44

Wohl gesprochen, mein Sohn! :]
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

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20

Donnerstag, 1. April 2004, 20:31

Ich denke einfach mal, dass es sowieso keinen 100%igen Schutz gibt. Man könnte natürlich den Ausweis einfordern, aber ich glaube nicht, dass das auf viel Gegenliebe stößt, oder?