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Clausi I. von Alpinia

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1

Samstag, 3. April 2004, 23:00

Grundlagenvertrag mit Moncao

Folgender Vertrag wurde Uns durch den moncaotischen Konsul vorgeschlagen.

Zitat

Grundlagenvertrag

Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Alpinia und dem Königreich Moncao

Artikel I - Ziel
1. Dieser Vertrag dient zur diplomatischen Grundlagenbildung zwischen den unterzeichnenden Staaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich keine militärischen Handlungen gegeneinander zu starten bzw. durchzuführen, soland dieser Vertrag besteht.

Artikel II - Botschaftertausch
1. Mit der Unterzeichnung dieses Grundlagenvertrages bekräftigen die unterzeichnenden Staaten den Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die vom jeweiligen Staatsoberhaupt akkreditiert sein müssen. Ein Zwang zum Austausch besteht nicht.

Artikel III - Unterstützungspflicht
1. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich hiermit nicht zur einer Unterstützung des anderen im Konflikt mit Drittstaaten.

Artikel IV - Konfliktreglung
1. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation geregelt.

Artikel V - Einstufung der Beziehungen
1. Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen mindestens auf neutral oder dem sinnverwandt ein.
2. Eine Abstufung der diplomatischen Beziehungen im Konfliktfall unter das Mindestmaß ist zulässig,nicht jedoch die Einstufung auf Krieg oder dem sinnverwandt. Mißachtung bedeutet Vertragsbruch.

Artikel VI - Kündigung des Vertrages
1. Dieser Vertrag kann einseitig mit Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Artikel VII - Laufzeit
1. Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit.

Artikel VIII - Inkrafttretung
1. Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft.
Grundsätzlich gibt es von Unserer Seite kaum etwas dazu zu sagen. :)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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2

Sonntag, 4. April 2004, 12:08

Ich find das mit den Kündigungsfristen wieder mal lustig.
Wer krieg erklären will, wird nicht 2 Wochen warten.
Aber sonst ist der ganz in Ordnung.

Clausi I. von Alpinia

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3

Sonntag, 4. April 2004, 12:18

Wir wollen aber keinen Krieg erklären. Sind wir Vulcanien? ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

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4

Sonntag, 4. April 2004, 15:23

Es geht ja bei den Kündigungsfristen auch umd das hilfeleisten.
Aber ich hab auch nichts daran auszusetzen!

Dr. Thasco

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5

Montag, 5. April 2004, 08:07

Ich habe auch nichts auszusetzen. :D

Zu den Kündidungsfristen: Wer Krieg machen will, den interessiert kein Vertrag mehr, egal was da drin steht. Die Kündigungsfrist ist aber hier vorhanden, weil man einen Vertrag ja auch ohen Krieg kündigen können soll. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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6

Dienstag, 6. April 2004, 12:19

Gut, Wir nehmen den Vertrag dann mal an, nicht wahr? ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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7

Dienstag, 6. April 2004, 12:20

Fein fein! :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

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8

Dienstag, 6. April 2004, 13:14

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Gut, Wir nehmen den Vertrag dann mal an, nicht wahr? ;)

Denke doch, ja!