Hintergrundbild

Sie sind nicht angemeldet.

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 6. April 2004, 16:04

Freundschaftsvertrag Dionysos

Ich möchte folgenden vertrag vorstellen, den Wir mit Vertretern der Republik Dionysos ausgehandelt haben:

Zitat

Freundschaftsvertrag
zwischen dem Königreich Alpinia und der Republik Dionysos


Das Königreich Alpinia und die Republik Dionysos, vom Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen, die seit langem zwischen den beiden Staaten bestehen und auch durch Geschehnisse in der Vergangenheit nicht negiert werden konnten, zu festigen und dauernd zu erhalten und durch förmliche Bestimmungen die geistigen, kulturellen und wirtschaftlichen Bande, die sie vereinigen, enger zu knüpfen, haben beschlossen, einen Freundschaftsvertrag einzugehen und somit folgende Artikel festgelegt haben:

Artikel 1
Zwischen dem Königreich Alpinia und der Republik Dionysos werden ewiger Friede und unerschütterliche Freundschaft bestehen.

Artikel 2
Die hohen vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Die hohen vertragsschließenden Parteien erkennen das Territorium des anderen Staates als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

Artikel 3
Die hohen vertragschliessenden Parteien verpflichten sich unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 1 und 2 dieser Vertrages, keine bewaffnete Auseinandersetzung gegeneinander zu führen oder sich an einer Auseinandersetzung, die sich gegen eine der hohen vertragsschließenden Parteien richtet, zu beteiligen.

Artikel 4
Die hohen vertragschliessenden Parteien vereinbaren regelmäßige stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen der gemeinsamen Region, sowie auf jeden Fall bei Krisen.

Artikel 5
Jede der hohen vertragschliessenden Parteien kann bei der andern Partei diplomatische Vertreter akkreditieren, die während der Zeit ihrer Mission, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, die durch die internationalen Bräuche allgemein anerkannten Rechte, Privilegien und Immunitäten geniessen.

Artikel 6
Militärische Hilfe im Konfliktfall mit Drittparteien ist nicht verpflichtend. Im Falle von Naturkatastrophen und/oder sonstigen Unglücksfällen katastrophalen Ausmasses verpflichten sich die hohen vertragschliessenden Parteien zur sofortigen und uneingeschränkten humanitären, medizinischen und technischen Hilfe, soweit benötigt und gewünscht. Im Kriegsfall mit Drittstaaten beschränkt sich diese Hilfe einzig auf humanitäre und medizinische Einsätze für die Zivilbevölkerung und allen direkten Opfern des Waffenkonflikts. Technische Hilfe wird nur gewährt, soweit es für humanitäre und medizinische Einsätze erforderlich ist.

Artikel 7
Die hohen vertragschliessenden Parteien verpflichten sich den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind nur solche Produkte die in einem der Länder illegal sind oder besonderen Bestimmungen unterliegen. Die hohen vertragschliessenden Parteien erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht Firmen zu gründen und zu übernehmen. Die hohen vertragschliessenden Parteien erlauben Angehörigen des jeweils anderen Landes in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht ein Bankkonto einzurichten.

Artikel 8
Die Staatsangehörigen jeder der Hohen vertragschliessenden Parteien geniessen im Gebiet der andern Partei, auf Grundlage der Gegenseitigkeit, das Recht, bewegliche und unbewegliche Sachen zu erwerben, zu besitzen und darüber zu verfügen, zu reisen, sich aufzuhalten und sich dem Handel, der Industrie oder andern gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten hinzugeben, vorausgesetzt, dass sie sich nach den Gesetzen und Verordnungen richten, die in Kraft stehen oder nach dem Abschluss dieses Abkommens durch die andere Vertragspartei promulgiert werden. In Gerichts-, Verwaltungs- oder andern Verfahren geniessen sie die gleiche Behandlung, wie sie den Staatsangehörigen der andern Partei hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit ihrer Person und ihrer Habe gewährt wird.

Artikel 9
Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden. Gekündigt werden kann der Vertrag bei einer Kündigungsfrist von 21 Tagen. Dabei werden die Vertragspartner dringend dazu angehalten, diese Zeit zu nutzen um eine Klärung der Differenzen herbeizuführen.

Rantaplan, den xx. April 2004

Wir bitten somit um Diskussion. Laut Grundgesetz ist keine Zustimmung der Volkskammer nötig, Wir würden diese jedoch gerne trotzdem erhalten. :]
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 259 ¢

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 6. April 2004, 16:11

Verehrte Majestät,

als irdischer Vertreter des Heiligen Bastards auf Erden halte ich jegliche Art von Vertrag für gut, der die Harmonie zwischen den Menschen wieder herzustellen versucht.

Ich persönliche finde den Zeitpunkt noch gewagt - sind doch noch nicht alle Ressortiments zwischen unseren beiden Staaten beigelegt und wird die Narbe, die so tief sitzt, auch noch ncht gänzlich verheilt sein. Dennoch erkenne ich den Willen an, den unsere Brüder und Schwester, nicht im Glauben, aber in der Wahrheit, aus Dionysos uns damit übermitteln wollen.

Die bastardische Kirche billigt einen solchen Vertrag.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

Beiträge: 2 067

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 6. April 2004, 20:25

Sonstige Meinungen?

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

4

Dienstag, 6. April 2004, 22:03

Werte Mitglieder Unsere Rates, es erwarten sie weiterhin Anfragen in ihrem Amtsraum. Eine Antwort auf diesen Vertrag wäre aber auch in Unserem Wunsche. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

Erleuchteter

Beiträge: 3 061

Wohnort: Rantaplan

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 6. April 2004, 23:09

Hmm. Ist ganz okay.
Aber sollte man nur aus weiser Voraussicht nicht noch ergänzen, das im Falle eines Systemwechsels der vertrag gültig bleibt.

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

6

Dienstag, 6. April 2004, 23:16

Stimmt... Auch wenn ich nicht glaube, dass wir wieder von einer Monarchie "weg" wechseln werden. Das würde uns ziemlich unglaubwürdig machen. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Bernhard von Brot

Fortgeschrittener

Beiträge: 321

Wohnort: Rantaplan

Beruf: Erzbischhof von Rantaplan

Guthaben: 233 ¢

  • Nachricht senden

7

Mittwoch, 7. April 2004, 01:24

Zitat

Original von Jack Kröger
Hmm. Ist ganz okay.
Aber sollte man nur aus weiser Voraussicht nicht noch ergänzen, das im Falle eines Systemwechsels der vertrag gültig bleibt.



Ich denke das das hiermit gesagt wurde:


Das Königreich Alpinia und die Republik Dionysos, vom Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen, die seit langem zwischen den beiden Staaten bestehen und auch durch Geschehnisse in der Vergangenheit nicht negiert werden konnten, zu festigen und dauernd zu erhalten und durch förmliche Bestimmungen die geistigen, kulturellen und wirtschaftlichen Bande, die sie vereinigen, enger zu knüpfen, haben beschlossen, einen Freundschaftsvertrag einzugehen und somit folgende Artikel festgelegt haben:

Artikel 1
Zwischen dem Königreich Alpinia und der Republik Dionysos werden ewiger Friede und unerschütterliche Freundschaft bestehen.

Oh entschuldigung bin ja noch gar nicht berechtigt hier etwas zu schreiben. :D

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 259 ¢

  • Nachricht senden

8

Mittwoch, 7. April 2004, 09:03

Natürlich seid ihr das, Bruder Bernhard. Sie Grundgesetz: Die Volkskammer vesteht aus JEDEM Bürger und JEDER Bürgerin Alpinias.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

9

Mittwoch, 7. April 2004, 10:46

Zitat

Die Volkskammer besteht aus allen Staatsbürgern, die seit mehr als drei Wochen Bürger von Alpinia sind.
;)

Im Grunde genommen hat Herr von Brot jedoch recht: Ein "Systemwechsel" darf keine Freunschaften entzweien.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

Verdienter Freund

Beiträge: 3 018

Wohnort: Moncao

Guthaben: 259 ¢

  • Nachricht senden

10

Mittwoch, 7. April 2004, 10:48

:wallbash:

Die drei Wochen vergas ich! Ich entschuldige mich dafür!!
Viele Grüße

Dr. Thasco

Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

Beiträge: 2 067

Wohnort: Brexen

Guthaben: 0 ¢

  • Nachricht senden

11

Mittwoch, 7. April 2004, 12:53

Zitat

Original von Dr. Thasco
:wallbash:

Die drei Wochen vergas ich! Ich entschuldige mich dafür!!

Aber nicht doch!

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

Beiträge: 9 058

Wohnort: Saint Alpes

Beruf: Souverain

Guthaben: 199 ¢

  • Nachricht senden

12

Donnerstag, 22. April 2004, 20:16

Der Vertrag ist unterzeichnet und in Kraft. 8)

Ich bitte daher darum, dass sich ein Bürger als Botschafter für unsere Nachbarn und Freunde in der Republik Dionysos bewirbt. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia