Ich weise hiermit darauf hin, dass alle bisher nicht im Bürgernetz angemeldete Unternehmen keine weitere Erlaubnis auf wirtschaftliche Tätigkeit in alpinischem Staatsgebiet haben. Dazu zählen insbesondere ausländische Unternehmen.
Ausländer, die ein Unternehmen in Alpinia gründen, weiterführen oder eine übernehmen wollen, müssen sich im
Bürgernetz um einen
Einreiseantrag (weiter Unten unter "Antragstyp!) bemühen.
Nach erfolgter Anmeldung steht die Gründung von Unternehmen im gesetzlichen Rahmen frei.
Ich bekräftige: Die Bovigo-Auflistung der Unternehmen ist
nicht rechtsgültig, es gelten allein die Angaben des Bürgernetzes!