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Clausi I. von Alpinia

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1

Sonntag, 13. Juni 2004, 14:05

Vertrag mit Ratelon

Werte Mitglieder Unseres Rates, Wir erbitten von Euch zu folgendem Vertragswerk die Abgabe einer Meinungsäußerung. Vielen Dank im Voraus:

Zitat

Das Königreich Alpinia und die Demokratische Union Ratelon schließen folgenden Vertrag, im Sinne der Verständigung der Völker Alpinias und Ratelons, zum kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Austausch:

I.
Zwischen dem Königreich Alpinia und der DU Ratelon werden ewiger Friede und unerschütterliche Freundschaft bestehen.

II.
Die hohen vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Die hohen vertragsschließenden Parteien erkennen das Territorium des anderen Staates als dessen Hoheitsgebiet an und werden dessen Grenzen respektieren.

III.
Die hohen vertragschliessenden Parteien verpflichten sich unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 1 und 2 dieser Vertrages, keine bewaffnete Auseinandersetzung gegeneinander zu führen oder sich an einer Auseinandersetzung, die sich gegen eine der hohen vertragsschließenden Parteien richtet, zu beteiligen.

IV.
Die hohen vertragschliessenden Parteien vereinbaren regelmäßige stattfindende Konsultationen und Informationsaustausch auf Regierungsebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen der gemeinsamen Region, sowie auf jeden Fall bei Krisen.

V.
Jede der hohen vertragschliessenden Parteien kann bei der andern Partei diplomatische Vertreter akkreditieren, die während der Zeit ihrer Mission, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, die durch die internationalen Bräuche allgemein anerkannten Rechte, Privilegien und Immunitäten geniessen.
Gebäude, Fahrzeuge und sonstige der Botschaft zugehörige Gegenstände können nicht von den Ermittlungsbehörden des Gastlandes sichergestellt oder konfisziert werden, und genießen territoriale Zugehörigkeit zu dem Entsenderstaat. Das Polizeirecht in der Botschaft und dem Botschaftsgelände übt der Botschafter aus.

VI.
Militärische Hilfe im Konfliktfall mit Drittparteien ist nicht verpflichtend. Im Falle von Naturkatastrophen und/oder sonstigen Unglücksfällen katastrophalen Ausmasses verpflichten sich die hohen vertragschliessenden Parteien zur sofortigen und uneingeschränkten humanitären, medizinischen und technischen Hilfe, soweit benötigt und gewünscht. Im Kriegsfall mit Drittstaaten beschränkt sich diese Hilfe einzig auf humanitäre und medizinische Einsätze für die Zivilbevölkerung und allen direkten Opfern des Waffenkonflikts. Technische Hilfe wird nur gewährt, soweit es für humanitäre und medizinische Einsätze erforderlich ist.

VII.
Die hohen vertragschliessenden Parteien verpflichten sich den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind nur solche Produkte die in einem der Länder illegal sind oder besonderen Bestimmungen unterliegen. Die hohen vertragschliessenden Parteien erlauben Angehörigen der jeweils anderen Partei in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht Firmen zu gründen und zu übernehmen. Die hohen vertragschliessenden Parteien erlauben Angehörigen des jeweils anderen Landes in ihrem Land nach dem dort geltendem Recht ein Bankkonto einzurichten.

VIII.
Die Staatsangehörigen jeder der Hohen vertragschliessenden Parteien geniessen im Gebiet der andern Partei, auf Grundlage der Gegenseitigkeit, das Recht, bewegliche und unbewegliche Sachen zu erwerben, zu besitzen und darüber zu verfügen, zu reisen, sich aufzuhalten und sich dem Handel, der Industrie oder andern gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten hinzugeben, vorausgesetzt, dass sie sich nach den Gesetzen und Verordnungen richten, die in Kraft stehen oder nach dem Abschluss dieses Abkommens durch die andere Vertragspartei promulgiert werden. In Gerichts-, Verwaltungs- oder andern Verfahren geniessen sie die gleiche Behandlung, wie sie den Staatsangehörigen der andern Partei hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit ihrer Person und ihrer Habe gewährt wird.

IX.
Die hohen vertragsschließenden Parteien verzichten darauf, geheimdienstliche Aktivitäten im Land ihres Vertragspartners durchzuführen, die über das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen hinaus gehen. Gemeinsame Vereinbarungen der Regierungsoberhäupter über geheimdienstliche Kooperationen sind hiervon ausgenommen.

IX.
Dieser Vertrag wird gemäß den landesspezifischen Bestimmungen der Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden. Gekündigt werden kann der Vertrag bei einer Kündigungsfrist von 21 Tagen. Dabei werden die Vertragspartner dringend dazu angehalten, diese Zeit zu nutzen um eine Klärung der Differenzen herbeizuführen.

Dieser Vertrag basiert auf dem bereits gültigen Vertrag mit Dionysos.
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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2

Mittwoch, 16. Juni 2004, 15:34

Keine Einwände von Seiten der Kirche.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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3

Mittwoch, 16. Juni 2004, 19:03

Das ist gut zu wissen. ;)
Clausi von Plausibel
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4

Montag, 12. Juli 2004, 16:12

Liegt hier noch etwas an? Oder können wir diesen Vertrag auch zur Abstimmung stellen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Montag, 12. Juli 2004, 17:04

Wieso Abstimmung? Laut Grundgesetz findet so etwas nicht statt. ;)

Ausserdem sind die ratlonischen Gerichte derzeit damit beschäftigt. Daran ist u.a. ein gewisser Jouker Sendler schuld... :rolleyes:
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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6

Montag, 12. Juli 2004, 19:01

Sendler geht mir so langsam auf die Nerven.

Dr. Thasco

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7

Dienstag, 13. Juli 2004, 08:10

Sorry, nicht Abstimmung, falsches Wort an falscher Stelle. ;)

Wieso soll denn mit Alpinia KEIN Vertrag gemacht werden laut Herrn Sendler?
Viele Grüße

Dr. Thasco

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8

Dienstag, 13. Juli 2004, 10:30

Der hat laut dem Thread den kompletten vertrag auseinander genommen und überprüft. Jeder noch so kleinest Satz der nicht mit den gesetzten von Ratelon übereinstimmt, hat er aufgelistet und in seine Klageschrift mit einbezogen.
Er hat erreicht, das die bearbeitung dieses vertrages auf unbestimmt zeit auf Eis gelegt wird.

Das ist absolut untypisch von Ihm. Er macht das ausschließlich gegen Alpinia und gegen keine andere MN. Das liegt immer noch daran das er absolut dagegen ist, das Alpinia eine Monarchie geworden ist.

Dr. Thasco

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9

Dienstag, 13. Juli 2004, 10:43

Man kann dagegen sein (wobei ich es bis heute nicht verstehe... anscheinend hat Herr Sendler ein Problem mit demokratischen Entscheidungen), aber man sollte nicht anderen MNs dann Steine in den weg legen. Das zeugt von schlechter Nettiquette.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Dienstag, 13. Juli 2004, 12:01

Kleine Anmerkung: Die Klageschrift ist nicht von ihm, sondern von einem der ratelonischen Rechtsverdreher. Der Sendler ist quasi ein Mitläufer. O-TON IM ICQ: "Der Vertrag ist einfach nur blöd". ;)
Clausi von Plausibel
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Sonntag, 25. Juli 2004, 18:05

Gibt es hier Neuigkeiten, Majestät?
Viele Grüße

Dr. Thasco

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Sonntag, 25. Juli 2004, 18:16

Bedauerlicherweise nein. Das Gerichtsverfahren ist zwar bereits eröffnet, aber es kommt sehr schleppend voran.
Clausi von Plausibel
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Samstag, 14. August 2004, 17:28

Werter Herr Lordkanzler,

ich bitte um einen Stopp der Bemühungen um einen Vertrag mit Ratelon.

Soeben habe ich mir noch einmal die Diskussion in Ratelon angeschaut, als es um die Seperation Volkby und die Umwandlung unserers Staatssytems ging - Ratelon ist nicht unser Freund und wird es auch nicht sein.

Zudem dauert das Gerichtsverfahren immernoch an, der Herr Jerkov scheint sich absichlich nicht sonderlich zu kümmern.
Clausi von Plausibel
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14

Samstag, 14. August 2004, 19:12

Eure Majestät mögen mich dies so dem komm. Aussenminister von Ratelon verlautbaren lassen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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15

Samstag, 14. August 2004, 21:05

Nein, der letztere Punkt reicht. ;)

Dies ist aber keine Anweisung, lediglich ein Hinweis auf eine in Unseren Augen empfehlenswerte Handlungsweise. 8)
Clausi von Plausibel
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Sonntag, 15. August 2004, 16:25

Bedankt Majestät. Ich werde also meine Bemühungen in diesem Vertrag bei null lassen. Sollte Ratelon tatsächlich mal zu einem Ergebnis kommen, können wir ja sehen, ob eine Ratifizierung in unseren Augen noch Sinn macht oder nicht.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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Montag, 22. November 2004, 14:33

Aufgrund des Besuches des ratelonischen Außenministers wurde dieses Thema wie bekannt wieder aufgenommen.

Derzeit hängt die Entscheidung des ratelnoschen Gerichtes in der Schwebe, da sie durch den kürzlich erfolgten Forenumzug schlicht... vergessen wurde.


Herr Meltor wird und darüber informieren, ob und bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. ;)
Clausi von Plausibel
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Montag, 22. November 2004, 14:49

Ich hoffe wir werden weiter auf dem laufenden gehalten.

Clausi I. von Alpinia

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Montag, 22. November 2004, 15:40

Dito.
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Montag, 22. November 2004, 16:20

Fein. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco