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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Derek Skynet

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81

Dienstag, 29. November 2005, 18:40

*hüstel*
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Derek Skynet

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82

Freitag, 2. Dezember 2005, 15:12

Majestät,

ich bitte Sie die Begründung des Herrn Thascos auf der vorherigen Seite zu beachten und dazu Stellung zu nehmen und nochmals die Diskussion um Änderungs-Artikel 7 anzuregen - da gibt es ja Klärungsbedarf...
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Derek Skynet

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83

Sonntag, 11. Dezember 2005, 16:09

Hallo?

X(

Ich würde ungern diese Verhandlung schließen, bin aber dazu eigentlich verpflichtet, wenn es hier nicht weiter geht....
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Clausi I. von Alpinia

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84

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 15:27

Ich werde meine Position nicht ändern. Soweit von mir dazu.*

* Das ist in Kurzform das, was ich sowieso dazu geschrieben hätte, wäre mein Browser nicht abgestürzt... ;-)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Derek Skynet

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85

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 17:20

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Ich werde meine Position nicht ändern. Soweit von mir dazu.*

* Das ist in Kurzform das, was ich sowieso dazu geschrieben hätte, wäre mein Browser nicht abgestürzt... ;-)


Mir scheint, Sie haben die "jüngste" Stellungnahme zu Änderungs-Artikel 7 garnicht verfolgt. Die letztgenannte Begründung (Seite 4) zu dem Vorschlag hörts sich sinnvoll und schlüssig an. Wir warten nun auf Ihren Kommentar.
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Derek Skynet

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86

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 21:03

Mich nervt das zwar ein bisschen, dass sich der könig zu den Argumenten von Herrn Thasco äußert...Allerdings möchte ich diese Sache vorantreiben!!!

Wie wäre es, wenn wir den Änderungs-Artikel 7 erst einmal rausnehmen aus dem Gesetz und über die restliche Fassung abstimmen?
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Clausi I. von Alpinia

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87

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 21:09

Zitat

Original von Derek Skynet
Mir scheint, Sie haben die "jüngste" Stellungnahme zu Änderungs-Artikel 7 garnicht verfolgt. Die letztgenannte Begründung (Seite 4) zu dem Vorschlag hörts sich sinnvoll und schlüssig an. Wir warten nun auf Ihren Kommentar.

Das vorgeschlagene Verfahren ist zu bürokratisch und verfehlt den Sinn der Regelung: Es soll sichergestellt sein, dass ungeeignete Personen garnicht erst in das Amt eines Hofrates berufen werden. Wenn dann noch die Volkskammer langwierig darüber abstimmen muss - und die Tatsache der Ungeeignetheit berücksichtigt wird - dann wird das Ergebnis das selbe sein. Die Autorität des Königs würde dadurch untergraben.

Es sei denn, man unterstellte mir Willkür in der Ausübung meiner Pflichten laut Verfassung...
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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88

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 22:35

Also, Bürokratie haben wir an anderen Stellen weiss Bastard mehr als hier, majestät.

Aber gut, daran solls es jetzt nicht scheitern. Wenn es wirklich nur dieser Punkt ist, mit dem sich Seine Majestät nicht abfinden kann, dann lassen wir Artikel 7 in der alten Form.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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89

Samstag, 17. Dezember 2005, 19:04

Dann werde ich Änderungs-Artikel 7 streichen und die darauffolgenden umnummerieren. Ich werde dann am Anfang nächster Woche den Antrag zur Abstimmung bringen, falls sich bis dahin niemand mehr meldet...
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90

Mittwoch, 21. Dezember 2005, 16:14

Ich möchte noch den folgenden Entwurf für eine Änderungen der Verfassung vorschlagen:

Zitat

Artikel 1a (neu)
Das Königreich Alpinia ist ein pazifistischer Staat und unterhält keine Armee. Es verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen. Im Konfliktfall ist jeder Bürger verpflichtet, den Staat aktiv zu verteidigen. Genaueres regelt das Gesetz.

Artikel 27 (Änderung)
(1) Die Regionen, die dem Königreich gemäß Artikel 2 Absatz 1 angehören, sind in der Volkskammer mit jeweils einem Abgeordneten vertreten.
(2) Die Abgeordneten werden gleichzeitig und in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die wahlberechtigten Bürger ihrer Region auf eine Zeit von 4 Monaten gewählt.
(3) Das Nähere bestimmt das Gesetz.

Artikel 28a (neu)
Ein Mitglied der Volkskammer darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er in seiner Funktion als Abgeordneter getan hat, gerichtlich verfolgt oder sonst außerhalb der Volkskammer zur Verantwortung gezogen werden. Es ist jedoch zu verfolgen, wenn das Mitglied verleumderisch beleidigt.

Artikel 29a (neu)
Das Volk kann auf Grundlage eines zu erlassenden Gesetzes an der Gesetzgebung beteiligt werden.
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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91

Donnerstag, 22. Dezember 2005, 09:34

Müsste man dann nicht noch die Paragraphen der Volkskammer komplett ändern, dass eben nicht mehr jeder Bürger dort drin ist?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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92

Donnerstag, 22. Dezember 2005, 11:38

Das wäre ja der Artikel 27, der durch den Entwurf geändert wird.

Alternativ könnte man auch die reichsweite Listenwahl (Ähnlich wie zu Zeiten der Demokratischen Republik) bestimmen; das wäre nach der abzusehenden Freiheit für Lauenburg (Anm.: Wir müssten Artikel 2 Abs. 1 dann noch ändern, wenn wir das sofort durchziehen wollten) auch sinnvoller, da ansonsten eine gerade Anzahl an Abgeordneten gewählt werden müsste...
Clausi von Plausibel
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93

Dienstag, 3. Januar 2006, 20:28

Geehrter Herr Präsident,

ich bitte die Diskussion und die Abstimmugn dieser Verfassungsänderung auszusetzen, da derzeit über einen kompletten Neuentwurf diskutiert wird. Vielen Dank!
Viele Grüße

Dr. Thasco

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94

Mittwoch, 8. Februar 2006, 16:33

Hier stand Blödsinn.
Clausi von Plausibel
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Clausi I. von Alpinia« (9. Februar 2006, 19:23)


Derek Skynet

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95

Donnerstag, 9. März 2006, 15:25

Ich denke den Antrag können wir Ad Acta legen...
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