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21

Mittwoch, 16. November 2005, 17:43

Zitat

Original von Dr. Thasco
ich wüsste nicht, wofür ich mich schämen sollte.


Ich schon.


Zitat

Was für ein demokratisches System meinen Sie bitte?

Das demokratische System, mit dem Sie hier die Verfassung ändern wollen, eure Heiligkeit.

Zitat

Leben Sie in einem anderen Staat als ich? Wir leben in einer konstitutionellen Monarchie mit einem äußert starken König (man denke an sein Vetorecht bei ALLEN Gesetzen).


Ich glaube wirklich, ich lebe in einem anderen Staat. In einem Staat, in dem Menschen leben und arbeiten und nicht in einem Elfenbeinturm residieren.

Zitat

Außerdem will ich die _Ausübung_ der Religion auf die bastardische Kirche beschränken, nicht die Glaubensfreiheit. Es werden also keine Menschenrechte beschnitten.

Sie sind mehr als unverschämt. Bitte zeigen Sie mir, wie ich einer Religion folgen kann, wenn ich sie nicht ausüben darf, eure Heiligkeit. Die Glaubensfreiheit (und die Gleichbehandlung vor dem Gesetze) ist etwas, ohne das ein Rechtsstaat nicht existieren kann.


Zitat

Aha. Welchen Verrat meinen Sie? Die Kirche hat den König zu dem gemacht, was er heute ist: Der Herrscher über Alpinia. Ohne unseren höchsten Kirchenführer, den Heiligen bastard, gäb es weder Königreich, noch Seine Majestät auf dem Thron. Wo ist der Verrat?


Sie fordern, dass Sie den König nach Belieben absetzen dürfen - auch wenn Sie das noch so schön verkleiden.
Zum Thema Geschichte: Hätten Sie so etwas in vormoderner Zeit vorgeschlagen, dann hätte man Ihnen dafür kommentarlos den Kopf abgeschlagen und auf einer Lanze zur Abschreckung vorgeführt, hoher Bastard hin oder her. Gott sei Dank haben wir heute den Genuss der Menschenrechte. Nur wegen denen ist die weltweite Gewalttradition zu Ende gegangen - also überlegen Sie sich gut, ob sie die wirklich abschaffen wollen, Heiligkeit.




@Skynet: Ich sage ja nicht, dass der Vorschlag nichts gutes enthält, aber das ist auch nicht von Interesse. Dieses Ermächtigungsgesetz für den Hohen Bastard kann noch so viele gute Ideen enthalten, und trotzdem bleibt es eine Schande für die Kirche und für Alpinia.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Derek Skynet

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22

Mittwoch, 16. November 2005, 22:39

Nochmal:

An welcher stelle werden die Menschenrecht verletzt?????? ?(
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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23

Donnerstag, 17. November 2005, 18:25

Artikel 7.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Derek Skynet

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24

Donnerstag, 17. November 2005, 18:49

Seh ich nicht so:

Der Glauben ist immer noch frei - jeder darf Glauben, was er will. Die Staatskirche (die das Fundament des Reiches ist), zwingt niemanden seinen Glauben auf.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange

25

Donnerstag, 17. November 2005, 21:23

Zitat

Original von Derek Skynet
Seh ich nicht so:

Der Glauben ist immer noch frei - jeder darf Glauben, was er will. Die Staatskirche (die das Fundament des Reiches ist), zwingt niemanden seinen Glauben auf.


Das reicht aber nicht. Die freie Ausübung des Glauben ist gewährleistet. Ihre Behauptung aber, dass die Reichskirche Fundament des Reiches wäre, ist schlichtweg falsch - zum Glück, denn den 40 Beiträgchen im Kirchenforum stehen 10162 Beiträge des wirklichen Fundaments des Reiches gegenüber, nämlich der Staatsbürger.

Wenn Sie sich übrigens mal ansehen, wer unser Reich trägt - nicht in struktureller oder moralischer Sicht, sondern in intelektueller und finanzieller Sicht - so müssten Sie vielmehr behaupten, dass der Atheismus das Fundament des Reiches ist... (und nein, ich bin kein Atheist, bevor ich mir dieses alberne Argument anhören muss...)
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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26

Donnerstag, 17. November 2005, 21:31

Ihr Geplapper, Exzellenz, ist wie immer unerträglich. Ihr Halbwissen ebenfalls.

In Alpinia gehören mehr als 85 Prozent dem Orthodox-bastardischen Glauben an. Der Rest ist somit in einer wirklichen Minderheit.

Und dass für Sie das Recht auf Glaubensfreiheit nicht ausreicht, ist bedauerlich, interessiert mich aber in keinster Weise, weil die Menschenrechte weiterhin gewahrt bleiben.

Und wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass die bastardische Kirche das Fundament des Staates ist, dann ist das ihr Problem, nicht meines. Sie befinden sich in der Minderheit, Gehört wurde Ihnen verschafft. Meinetwegen stimmen wir auch über Ihr Gesetz ab, aber eine Mehrheit wird es nicht finden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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27

Donnerstag, 17. November 2005, 23:58

Zitat

Original von Ford Prefect

Zitat

Original von Derek Skynet
Seh ich nicht so:

Der Glauben ist immer noch frei - jeder darf Glauben, was er will. Die Staatskirche (die das Fundament des Reiches ist), zwingt niemanden seinen Glauben auf.


Das reicht aber nicht. Die freie Ausübung des Glauben ist gewährleistet. Ihre Behauptung aber, dass die Reichskirche Fundament des Reiches wäre, ist schlichtweg falsch - zum Glück, denn den 40 Beiträgchen im Kirchenforum stehen 10162 Beiträge des wirklichen Fundaments des Reiches gegenüber, nämlich der Staatsbürger.

Wenn Sie sich übrigens mal ansehen, wer unser Reich trägt - nicht in struktureller oder moralischer Sicht, sondern in intelektueller und finanzieller Sicht - so müssten Sie vielmehr behaupten, dass der Atheismus das Fundament des Reiches ist... (und nein, ich bin kein Atheist, bevor ich mir dieses alberne Argument anhören muss...)


Ole unsere neue Religion wird also der sport (über 7500 von 10000 Beiträgen) - ole!

Da bin ich ja als SBA-Präsident hoch erfreut :D

Achtung: Ironie!
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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28

Freitag, 18. November 2005, 13:38

Zitat

Original von Dr. Thasco
Ihr Geplapper, Exzellenz, ist wie immer unerträglich. Ihr Halbwissen ebenfalls.


Lieber Halb- als Unwissen, meine allerliebste Heiligkeit aller Heiligkeiten.

Zitat

In Alpinia gehören mehr als 85 Prozent dem Orthodox-bastardischen Glauben an. Der Rest ist somit in einer wirklichen Minderheit.

Und jetzt fragen Sie sich mal, wie viele dieser Personen wirkliche Gläubige sind und nicht aus Tradition geblieben sind. Oder weil sie zu faul waren, auszutreten. Oder weil sie in den Genuss von affirmative action kommen (hoffentlich muss ich Ihnen nicht auch noch erklären, was das bedeutet, Heiligkeit).

Zitat

Und dass für Sie das Recht auf Glaubensfreiheit nicht ausreicht, ist bedauerlich, interessiert mich aber in keinster Weise, weil die Menschenrechte weiterhin gewahrt bleiben.


Das, was Sie erlauben wollen, ist nicht genug. Sie können nicht sagen, die Glaubensfreiheit reicht aus, und das Recht auf freie Religionsausübung (ja, auch in der Öffentlichkeit!) herausnehmen.

Die Menschenrechte sind universal und unteilbar. Die Menschenrechte müssen stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Die Umsetzung von Freiheitsrechten ist (auch beim besten Willen nicht) unmöglich, solange dies nicht der Fall ist.

Um hier anzumerken: In Ihrer Formulierung wird auch das Grundrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben verhindert.

Zitat

Und wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass die bastardische Kirche das Fundament des Staates ist, dann ist das ihr Problem, nicht meines.


In der Tat, es ist mein Problem, wenn ich Ihren Lügen nicht glaube und dem Rechtsstaat die Treue halte.

Zitat

Sie befinden sich in der Minderheit, Gehört wurde Ihnen verschafft. Meinetwegen stimmen wir auch über Ihr Gesetz ab, aber eine Mehrheit wird es nicht finden.


Mein Gesetz? Was habe ich mit dieser Schandschrift zu tun?
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dr. Thasco

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29

Freitag, 18. November 2005, 13:47

Zitat

Original von Ford Prefect
Lieber Halb- als Unwissen, meine allerliebste Heiligkeit aller Heiligkeiten.


Ein Jammer, dass Sie beides haben, Exzellenz!

Zitat


Und jetzt fragen Sie sich mal, wie viele dieser Personen wirkliche Gläubige sind und nicht aus Tradition geblieben sind. Oder weil sie zu faul waren, auszutreten. Oder weil sie in den Genuss von affirmative action kommen (hoffentlich muss ich Ihnen nicht auch noch erklären, was das bedeutet, Heiligkeit).


Die Kirchen sind bei Gottesdiensten voll. Außerdem ist es schon bemerkenswert, wie schlecht Sie von Gläubigen denken. Anscheinend ist in einer Gesellschaft, die einen Glauben hat und diesen verehrt und lebt, es für Sie als Zugezogenen geradezu undenkbar, dass hier tatsächlich der Gläubige nicht aus Faulheit oder aus reiner Gewohnheit in der Kirche ist.

Zitat


Das, was Sie erlauben wollen, ist nicht genug. Sie können nicht sagen, die Glaubensfreiheit reicht aus, und das Recht auf freie Religionsausübung (ja, auch in der Öffentlichkeit!) herausnehmen.


Selbstverständlich kann ich das. Jeder Mensch ist in seinem Glauen frei gestellt, das wird ihm auch niemand nehmen. Aber wir in Alpinia wollen als einzige Religionsausübende Institution nur die bastardische Kirche haben.

Zitat


Die Menschenrechte sind universal und unteilbar. Die Menschenrechte müssen stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Die Umsetzung von Freiheitsrechten ist (auch beim besten Willen nicht) unmöglich, solange dies nicht der Fall ist.


Ich werde mit Ihnen nicht in eine Diskussion übergehen, was Menschenrechte sind und was nicht. Die Menschenrechte werden von der Kirche nicht aufgehoben und wir haben das auch nicht vor. Und Sie können noch so oft auf Universalität und Unteilbarkeit pochen, es wird dadurch nicht richtiger. Die Glaubensfreiheit in Alpinia wird auch unter einer Staatskirche bestehen bleiben.

Zitat


In der Tat, es ist mein Problem, wenn ich Ihren Lügen nicht glaube und dem Rechtsstaat die Treue halte.


Das Sie längst den Weg der Rechtsstaatlichkeit verlassen haben, Exzellenz, ist denke ich für jedermann sichtbar.
Viele Grüße

Dr. Thasco

30

Freitag, 18. November 2005, 16:56

Zitat

Original von Dr. Thasco
Die Kirchen sind bei Gottesdiensten voll.


Wenn ich's nicht schonmal gesagt hätte würde ich jetzt auf 40 Beiträge in 10 Themen hinweisen.


Zitat


Selbstverständlich kann ich das. Jeder Mensch ist in seinem Glauen frei gestellt, das wird ihm auch niemand nehmen. Aber wir in Alpinia wollen als einzige Religionsausübende Institution nur die bastardische Kirche haben.


Sie werden meine Frage wieder ignorieren, aber: Wie zur Hölle soll jemand einer anderen Religion angehören, wenn er für die Ausübung verfolgt wird?
Und zum zweiten: Sie machen sich mit diesem Alleinherrschaftsanspruch immer noch lächerlich. Wie verblendet muss man sein, um Religion befehlen zu wollen, Heiligkeit? :rolleyes:
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Derek Skynet

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31

Freitag, 18. November 2005, 17:02

Ich bitte die Anwesenden um Ruhe.

Es gabe eine Fragerunde "Staat und Kirche" welche nach langer "Nicht-Nutzung" schließlich geschlossen wurde. Wenn Sie wünschen, öffne ich den Thread wieder und sie setzen dort ihre Diskussion fort.

Hier nun die beantragten Änderungen der Verfassung in einer roh zusammengefassten Fassung. Diese Fassung bezieht sich auf den Ursprungsantrag und beinhaltet keine erfolgten Änderungswünsche der Volkskammer-Mitglieder.

Ich bitte Diskussionen nur noch zum vorgschlagenen Entwurf zu machen, und sich dabei immer auf die Artikel Nr. des Gesetzes zu beziehen.

Dankeschön.

Hier die Fassung:

Zitat

Gesetz zur Änderung der Verfassung
Version 04
In Version 02 hinzugekommene Regelung in Dunkelblau.
In Version 03 hinzugekommene Regelung in Dunkelrot
In Version 04 hinzugekommene Regelung in Grün
.


Artikel 1:
Neufassung des Artikels 5:
“(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie und ernennt bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König durch Wahl im Konklave. Hinterlässt der König Nachfahren, so ist die Thron-Nachfolge nach dem Artikel 18 der Verfassung bestimmt. Er ist durch das Konklave zu würdigen.
(2) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(3) Weisungen des Hohen Bastards in Kirchenfragen sind bindend für alle Einwohner Alpinias.
(4) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.“

Artikel 2:
(1) Artikel 7 Satz 1: Streichung von „des Glaubens“
(2) Einfügen des Satzes 2 in Artikel 7:
„Jeder Einwohner Alpinias ist in seinem Glauben frei, die Ausübung einer Religion ist einzig der Staatskirche vorbehalten.“

Artikel 3:
Einfügen in Artikel 13 Satz 1 nach „Nation“: „nach Bastards Gnaden“

Artikel 4:
Streichung der Absätze 3 und 4 des Artikel 17

Artikel 5:
Einfügen eines Kapitels IIIa: Das Konklave
Artikel 18a
(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie. Das Konklave muss bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König in einer Sitzung würdigen.
(3) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(4) Das Konklave besteht aus allen Erzbischöfen des orthodox-bastardischen Glaubens, welche vom Hohen Bastard ernannt werden. Der Hohe Bastard steht dem Konklave vor.
(5) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.



Artikel 6:
Einfügen des Absatzes 4 in Artikel 20:
“Der Reichskanzler hat unverzüglich nach seiner Wahl einen Stellvertreter zu benennen, der den Reichskanzler bei dessen Abwesenheit vertritt.“

Artikel 7:
(1) Streichung des Artikel 21 Absatz 1 Satz 2.
(2) Streichung des Artikels 21 Absatz 2.

Artikel 8:
(1) In Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 vor „Veto-Recht“ einfügen: „aufschiebendes“.
(2) In Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 nach „Veto-Recht“ einfügen: „bei normalen Gesetzen und ein endgültiges Veto-Recht bei Verfassungsänderungen.“
(3) Einfügen eines Artikels 29 Absatz 3a:
"Der König überprüft vor Bekanntgabe der Gesetze die Vereinbarkeit mit der Verfassung und formelle Gesichtspunkte."


Artikel 9:
Einfügen des Absatzes 2a in Artikel 30:
“(2a) Sollte die Frist überschritten werden, ist die Volkskammer dazu berechtigt, dem Reichskanzler einen von der Volkskammer ausgearbeiteten Haushaltsplan aufzuerlegen.“

Artikel 10:
Streichung in Artikel 34 Absatz 3 Satz 1 von „vor allen Gerichten“.

Artikel 11:
(1) Streichung des Artikel 36 Satz 1.
(2) Vornummerierung des Satzes mit „1.“.
(3) Streichung im Artikel 36 Satz 2 von „dagegen“
(4) Einfügen einer Nr. 2 in Artikel 36:
„2. Der König kann für seine Taten nur vor dem Konklave der Staatskirche angeklagt werden. Das Konklave befindet über Schuldigkeit oder Unschuldigkeit. Bei Schuldigkeit hat der König sofort abzudanken.“

Artikel 12:
In Artikel 37 Satz 1 nach „Reichskanzlers“ einfügen: „und des Hohen Bastards“.

Artikel 13:
In Artikel 38 Absatz 1 nach „Reichskanzlers,“ einfügen: „dem Hohen Bastard“.

Artikel 14
Die Änderung wird mit Bekanntmachung wirksam.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (20. November 2005, 20:44)


32

Freitag, 18. November 2005, 17:10

Art.2:
Die Änderung widerspricht den Menschenrechten.
Der Vorschlag ist in diesem Punkt daher verfassungswidrig.

Zitat aus der aktuellen Verfassung, Artikel 6
(1) Im Hoheitsgebiet des Königreiches Alpinia gelten für jedermann die allgemein anerkannten Menschenrechte. Sie sind unumstößlich, immer gültig und auf ewig anerkannt.
(2) Die Menschenrechte begründen sich auf der Menschenwürde. Die Menschenwürde und die Menschenrechte zu schützen ist Ziel aller staatlichen Gewalt

Das Staatsziel ist also Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte. Der Wegfall eines Menschenrechts widerspricht diesem Staatsziel (und der ewigen Anerkennung der Menschenrechte) und kann somit nicht verfassungsgemäß beschlossen werden.

Zum Beleg, dass hier gegen die Menschenrechte gehandelt wird, hier der Auszug zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (weil hier wohl kaum einer weiß, wovon er spricht):
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."
(Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Edit: Ich schlage vor, den Gesetzesvorschlag unter dem Titel "Erstes Gesetz zur Änderung der Verfassung" zu diskutieren, dass erleichtert die eindeutige Identifikation gegenüber dem wahrscheinlich irgendwann folgenden Zweitem Gesetz etc.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ford Prefect« (18. November 2005, 17:15)


Derek Skynet

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33

Freitag, 18. November 2005, 17:22

Zu dem Edit: Ich habe die obige Fassung jetzt "Version 01" genannt. Ich denke, so funktioniert das auch.

Änderungstexter: Wie stehen Sie zu den vorgebrachten Anmerkungen?

Wären Sie bereit, den genannten Artikel zu ändern?
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Derek Skynet

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34

Sonntag, 20. November 2005, 00:58

Zu dem vorgebrachten Argumenten sehe ich folgendes Problem. Das sind Menschenrechte, welche es VL garnicht gibt. Die UVNO hat keine solche Erklärungen abgegeben. Also sind das Menschenrechte, die wir eigentlich garnicht kennen - daher würde ich sie unter diesem Standpunkt garnicht als relevant bezeichen.

Allerdings ist in der Verfassung klar ein Bezug zu "allgemein anerkannten Menschenrechte" - und damit können nur die RL-Menschenrechte gemeint sein. Da es im VL bislang keine "allgemein anerkannten Menschenrechte" gibt.

Eure Heiligkeit, Herr Dr. Thasco! Bitte nehmen Sie Stellung, ob Sie bereit wären den Änderungs-Artikel 2 zu streichen bzw konsensmäßig zu ändern?
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Clausi I. von Alpinia

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35

Sonntag, 20. November 2005, 11:58

Ich weise darauf hin, dass der United Council während der letzten Monate seines Bestehens eine "Erklärung der Menschenrechte" erarbeitet und in Kraft gesetzt hat.

Damit dürfte ein Verweis durch die Verfassung darauf - nach der Argumentation Seienr Exzellenz - möglich sein. ;)
Ich verweise jedoch auf den dortigen Artikel 16!
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Dr. Thasco

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36

Sonntag, 20. November 2005, 12:18

Wieso soll die Ausübung von Religion ein Menschenrecht sein? Sicherlich kann jeder glauben, was er mag. Und ich würde auch den Schritt weitergehn und eine private Ausübung der Religion durchaus für richtig erachten. Aber die bastardische Kirche soll in unseren Augen - auch aus dem Willen des Heiligen Bastards heraus - die einzige legitimierte Religions_organisation_ in Alpinia sein. Wenn Sie, Majestät und Exzellenzen, sagen, wie man das Verfassungstechnisch anders umschreiben kann, bin ich gerne bereit, Artikel 2 anders zu formulieren.
Viele Grüße

Dr. Thasco

37

Sonntag, 20. November 2005, 16:32

Zitat

Original von Dr. Thasco
Wieso soll die Ausübung von Religion ein Menschenrecht sein?

Ihr seid ein Narr, Heiligkeit.
Auch wenn es euch nicht passt, die Menschen sind frei und sind nicht Eurer Arroganz unterworfen. Sie sind frei zu glauben, was sie wollen und wie sie wollen. Sie unterstehen keinem Befehl außer dem des Staates, dessen Zweck es ist, die Menschenrechte zu sichern, und nicht eure verschrobenen Ansichten zu schützen.

Zitat

Aber die bastardische Kirche soll in unseren Augen - auch aus dem Willen des Heiligen Bastards heraus - die einzige legitimierte Religions_organisation_ in Alpinia sein.


Nun wollen Sie auch noch die Vereinigungsfreiheit einschränken? Zwischenzeitlich bedauerte ich, euch einen "Mörder an der Freiheit" genannt zu haben, doch meine Wortwahl war wohl richtiger, als ich noch damals wusste.

Wovor habt Ihr Angst? Glaubt Ihr, dass eure perversen Weltanschauungen nur überdauern, wenn Ihr Sie in Gesetz meißelt, Heiligkeit? Wenn ja, dann ist es bereits zu spät für sie.

Zitat

Wenn Sie, Majestät und Exzellenzen, sagen, wie man das Verfassungstechnisch anders umschreiben kann, bin ich gerne bereit, Artikel 2 anders zu formulieren.


Egal wie Sie es umschreiben wollen, was Sie vorhaben ist nicht mit den Menschenrechten vereinbar - und damit verfassungsfeindlich, Heiligkeit.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ford Prefect« (20. November 2005, 16:33)


Derek Skynet

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38

Sonntag, 20. November 2005, 17:03

Herr Prefect, ich bitte Sie, perönliche Ansprachen in den o.g. Stil zu unterlassen ("Ihr seid ein Narr,..." und die Unterstellung einer "perversen Weltanschauung".) Es soll sich hier um eine sachliche Diskussion drehen.

Es ist wirklich ein Problem, in der Verfassung steht, dass der Staat sich zu den Menschenrechten bekennt - als quasi oberstes Gebot.

Die Menschenrechts-Erklärung des UC besagt in Art. 16:
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. "

Dabei sehe ich Änderungs-Artikel 2 Absatz 1 als unproblematisch an. Dieser ist nicht durch die Menschenrechts-Erklärung abgedeckt.

Änderungs-Artikel 2 Absatz 2 ist da problematischer. Ich würde folgendes Vorschlagen:
"Jeder Einwohner Alpinias ist in seinem Glauben frei, die Ausübung einer Religion wird niemanden verboten. Die Staatskirche genießt institutionellen Schutz und Verfassungsrang. Jede andere organisierte Ausübung von Religion unterliegt den üblichen Vereinsgesetzen."

Nur so ein Rohvorschlag.

Edit: Version 02 steht da nun - Hinzugekommen ist Änderungs-Artikel 8 Absatz 3. Es gab zudem redaktionelle Änderung.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (20. November 2005, 17:39)


Derek Skynet

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39

Sonntag, 20. November 2005, 19:26

Ihre Heiligkeit, Herr Thasco,

ich denke, Sie können hier Ihren Vorschlag für das Konklave vorbringen.

Edit: Version 03 ist nun online
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (20. November 2005, 19:34)


Dr. Thasco

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40

Sonntag, 20. November 2005, 20:39

Artikel 5:
Einfügen eines Kapitels IIIa: Das Konklave
(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie. Das Konklave muss bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König in einer Sitzung würdigen.
(3) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(4) Das Konklave besteht aus allen Erzbischöfen des orthodox-bastardischen Glaubens, welche vom Hohen Bastard ernannt werden. Der Hohe Bastard steht dem Konklave vor.
(5) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.
Viele Grüße

Dr. Thasco