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Derek Skynet

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41

Sonntag, 20. November 2005, 20:45

Zitat

Original von Dr. Thasco
Artikel 5:
Einfügen eines Kapitels IIIa: Das Konklave
(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie. Das Konklave muss bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König in einer Sitzung würdigen.
(3) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(4) Das Konklave besteht aus allen Erzbischöfen des orthodox-bastardischen Glaubens, welche vom Hohen Bastard ernannt werden. Der Hohe Bastard steht dem Konklave vor.
(5) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.


Ist in Version 04 als grüner Beitrag eingearbeitet.

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Derek Skynet

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42

Sonntag, 20. November 2005, 20:46

Ich bitte Diskussionen nur noch zum vorgschlagenen Entwurf zu machen, und sich dabei immer auf die Artikel Nr. des Gesetzes zu beziehen.

Dankeschön.

Hier die aktuelle Fassung (Version 04):

Zitat

Gesetz zur Änderung der Verfassung
Version 04
In Version 02 hinzugekommene Regelung in Dunkelblau.
In Version 03 hinzugekommene Regelung in Dunkelrot
In Version 04 hinzugekommene Regelung in Grün
.


Artikel 1:
Neufassung des Artikels 5:
“(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie und ernennt bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König durch Wahl im Konklave. Hinterlässt der König Nachfahren, so ist die Thron-Nachfolge nach dem Artikel 18 der Verfassung bestimmt. Er ist durch das Konklave zu würdigen.
(2) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(3) Weisungen des Hohen Bastards in Kirchenfragen sind bindend für alle Einwohner Alpinias.
(4) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.“

Artikel 2:
(1) Artikel 7 Satz 1: Streichung von „des Glaubens“
(2) Einfügen des Satzes 2 in Artikel 7:
„Jeder Einwohner Alpinias ist in seinem Glauben frei, die Ausübung einer Religion ist einzig der Staatskirche vorbehalten.“

Artikel 3:
Einfügen in Artikel 13 Satz 1 nach „Nation“: „nach Bastards Gnaden“

Artikel 4:
Streichung der Absätze 3 und 4 des Artikel 17

Artikel 5:
Einfügen eines Kapitels IIIa: Das Konklave
Artikel 18a
(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie. Das Konklave muss bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König in einer Sitzung würdigen.
(3) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.
(4) Das Konklave besteht aus allen Erzbischöfen des orthodox-bastardischen Glaubens, welche vom Hohen Bastard ernannt werden. Der Hohe Bastard steht dem Konklave vor.
(5) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.



Artikel 6:
Einfügen des Absatzes 4 in Artikel 20:
“Der Reichskanzler hat unverzüglich nach seiner Wahl einen Stellvertreter zu benennen, der den Reichskanzler bei dessen Abwesenheit vertritt.“

Artikel 7:
(1) Streichung des Artikel 21 Absatz 1 Satz 2.
(2) Streichung des Artikels 21 Absatz 2.

Artikel 8:
(1) In Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 vor „Veto-Recht“ einfügen: „aufschiebendes“.
(2) In Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 nach „Veto-Recht“ einfügen: „bei normalen Gesetzen und ein endgültiges Veto-Recht bei Verfassungsänderungen.“
(3) Einfügen eines Artikels 29 Absatz 3a:
"Der König überprüft vor Bekanntgabe der Gesetze die Vereinbarkeit mit der Verfassung und formelle Gesichtspunkte."


Artikel 9:
Einfügen des Absatzes 2a in Artikel 30:
“(2a) Sollte die Frist überschritten werden, ist die Volkskammer dazu berechtigt, dem Reichskanzler einen von der Volkskammer ausgearbeiteten Haushaltsplan aufzuerlegen.“

Artikel 10:
Streichung in Artikel 34 Absatz 3 Satz 1 von „vor allen Gerichten“.

Artikel 11:
(1) Streichung des Artikel 36 Satz 1.
(2) Vornummerierung des Satzes mit „1.“.
(3) Streichung im Artikel 36 Satz 2 von „dagegen“
(4) Einfügen einer Nr. 2 in Artikel 36:
„2. Der König kann für seine Taten nur vor dem Konklave der Staatskirche angeklagt werden. Das Konklave befindet über Schuldigkeit oder Unschuldigkeit. Bei Schuldigkeit hat der König sofort abzudanken.“

Artikel 12:
In Artikel 37 Satz 1 nach „Reichskanzlers“ einfügen: „und des Hohen Bastards“.

Artikel 13:
In Artikel 38 Absatz 1 nach „Reichskanzlers,“ einfügen: „dem Hohen Bastard“.

Artikel 14
Die Änderung wird mit Bekanntmachung wirksam.
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Derek Skynet

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43

Sonntag, 20. November 2005, 20:53

*auf die aktuelle Seite schieb*

Zitat

Original von Derek Skynet
Herr Prefect, ich bitte Sie, perönliche Ansprachen in den o.g. Stil zu unterlassen ("Ihr seid ein Narr,..." und die Unterstellung einer "perversen Weltanschauung".) Es soll sich hier um eine sachliche Diskussion drehen.

Es ist wirklich ein Problem, in der Verfassung steht, dass der Staat sich zu den Menschenrechten bekennt - als quasi oberstes Gebot.

Die Menschenrechts-Erklärung des UC besagt in Art. 16:

Zitat

"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. "


Dabei sehe ich Änderungs-Artikel 2 Absatz 1 als unproblematisch an. Dieser ist nicht durch die Menschenrechts-Erklärung abgedeckt.

Änderungs-Artikel 2 Absatz 2 ist da problematischer. Ich würde folgendes Vorschlagen:

Zitat

"Jeder Einwohner Alpinias ist in seinem Glauben frei, die Ausübung einer Religion wird niemanden verboten. Die Staatskirche genießt institutionellen Schutz und Verfassungsrang. Jede andere organisierte Ausübung von Religion unterliegt den üblichen Vereinsgesetzen."


Nur so ein Rohvorschlag.
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Derek Skynet

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44

Montag, 21. November 2005, 20:37

Hallo?

Was ist nun mit meinem Rohvorschlag für Änderungs-Artikel 2 Absatz 2:

Zitat

"Jeder Einwohner Alpinias ist in seinem Glauben frei, die Ausübung einer Religion wird niemanden verboten. Die Staatskirche genießt institutionellen Schutz und Verfassungsrang. Jede andere organisierte Ausübung von Religion unterliegt den üblichen Vereinsgesetzen."
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Clausi I. von Alpinia

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45

Montag, 21. November 2005, 21:21

Das klingt soweit gut.
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Derek Skynet

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46

Montag, 21. November 2005, 21:39

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Das klingt soweit gut.


Danke.

Was sagen die beiden Streitparteien? Ist das ein Kompromiss?
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Montag, 21. November 2005, 22:07

Ich bin zwar keine Streitpartei aber ich find das toll...
Trainer der alpinischen Nationalmannschaft
Vizekontinentalmeister Arethaniens 2006
Bronze im 2er-Bob Mircolympia 2006
Bronze im Boxen Microlympia 2005

Wer ich bin? MNWiki

Derek Skynet

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48

Montag, 21. November 2005, 22:09

Ich würde gerne diese Woche noch die Abstimmung einleiten, wenn sich nichts weiteres an Diskussionsstoff ergibt und/oder der Kompromiss-Vorschlag bei Beiden auf Missmut stößt.
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Dr. Thasco

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49

Montag, 21. November 2005, 22:13

Hmm... ich denke, ich kann damit leben.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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50

Montag, 21. November 2005, 22:15

Dann fehlt noch seine Exzellenz Herr Prefect.

Gibt es weitere Bedenken und Anregungen?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (21. November 2005, 22:15)


Dr. Thasco

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51

Montag, 21. November 2005, 22:19

Zitat

Original von Derek Skynet
Dann fehlt noch seine Exzellenz Herr Prefect.


*flüstert* Hüstel! Sie meinen Ritter Prefect, Durchlaucht!
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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52

Montag, 21. November 2005, 22:50

Zitat

Original von Dr. Thasco
..*flüstert* Hüstel! Sie meinen Ritter Prefect, Durchlaucht!


Upps - ich bitte vielmals um Entschuldigung für diesen Fauxpas.
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Dienstag, 22. November 2005, 09:54

Wir müssen nochmal beim Gesetz zur Änderung der Verfassung draufschauen: Artikel 1 und 5 sind gleich...
Viele Grüße

Dr. Thasco

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54

Dienstag, 22. November 2005, 10:11

Zitat

Original von Dr. Thasco
Wir müssen nochmal beim Gesetz zur Änderung der Verfassung draufschauen: Artikel 1 und 5 sind gleich...


Artikel 5 (Abschnitt IIIa) sollte ja das Konklave behandeln - und da hatten Sie mir das vorgeschlagen. Dasss das Gleich ist, habe ich nicht bemerkt. Also: Haben Sie schon etwas für Abschnitt IIIa in petto?
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Dr. Thasco

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55

Dienstag, 22. November 2005, 11:13

Lassen Sie mir einen Moment Zeit, ich muss mir was überlegen, wie ich das formuliere ...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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56

Dienstag, 22. November 2005, 11:41

Zitat

Original von Dr. Thasco
Lassen Sie mir einen Moment Zeit, ich muss mir was überlegen, wie ich das formuliere ...


Ich lasse Ihnen (fast) alle Zeit der Welt ;)
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Dr. Thasco

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57

Dienstag, 22. November 2005, 13:45

Ok, also:

Verfassungsartikel 5 soll dann nur die folgenden Sätze haben:
(1) Die orthodox-bastardische Kirche ist die alpinische Staatskirche. Sie geniesst als solche priviligierte Stellung im Staat.
(2) Das Kirchenoberhaupt der orthodox-bastardische Kirche ist der Hohe Bastard. Er vererbt sein Amt vor seinem Tod oder vor seiner Abdankung an eine von ihm benannte Person.

Und Artikel 18 hiesse dann:
(1) Das Konklave besteht aus allen Erzbischöfen des orthodox-bastardischen Glaubens, welche wiederum vom Hohen Bastard ernannt werden. Das Konklave steht dem Hohen Bastard beratend zur Seite. Der Hohe Bastard steht dem Konklave vor.
(2) Ein Erzbischof kann jederzeit vom Hohen Bastard sein Amt entzogen bekommen. Er ist nur dem Hohen Bastard und dem Konklave rechenschaftspflichtig.
(2) Die orthodox-bastardische Kirche garantiert die Monarchie. Das Konklave muss bei Tod oder Abdankung des Königs den neuen König in einer Sitzung würdigen.
(3) Der Hohe Bastard vertritt den König bei dessen Abwesenheit.

So in etwas ok?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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58

Dienstag, 22. November 2005, 13:50

werde ich im Laufe des Tages einarbeiten...
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Derek Skynet

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Dienstag, 22. November 2005, 15:43

Ich würde gerne in Änderungs-Artikel Absatz 1 einfügen (die anderen Absätze verschieben sich dann jeweils um einen nach hinten). Und zwar:
Art 29 II: "Zu einem Beschluss der Volkskammer ist die Mehrheit der gültigen Ja auf Nein-lautenden abgegebenen Stimmen erforderlich."

oder?
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60

Dienstag, 22. November 2005, 17:51

Zitat

Original von Derek Skynet
Dann fehlt noch seine Exzellenz Herr Prefect.


Da die Verfassungsmäßigkeit nun gesichert ist bleibt mir vorerst nichts weiter zu sagen, Durchlaucht.
Mit vorzüglichsten Grüßen,

Ihr Ford Prefect