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Clausi I. von Alpinia

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1

Sonntag, 4. Juli 2004, 15:52

Gewerbegesetz

So, hier einmal das alte Gewebegesetz. Jemand Ideen für eine Anpassung?

Zitat

Gewerbegesetz der demokratischen Republik Alpinia

§1 Unternehmensform

Jede Unternehmung, dass in der demokratischen Republik Alpinia wirtschaftet, muss nach einer der nachfolgenden Unternehmensformen spezifiziert werden.

§2 Einzelunternehmen

(1) Ein Einzelunternehmen wird von einem(r) eigenverantwortlichen Geschäftsführer/in geleitet und darf nicht mehr als 5 Angestellte beschäftigen..
(2) Ein Eizelunternehmer/in hafte mit seinem/ihrem ganzen Privatvermögen. Die Einzelunternehmung gehört nur einer realen Person.
(3) Eine Einzelunternehmung muss den Namen des Geschäftsführers(in) tragen.
(4) Das erforderliche Stammkapital beträgt 10.000 A$

§3 Kommanditgesellschaft

(1) Teilhaber einer Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und die Kommandisten. Der Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Die Kommandisten haften nur mit ihren Einlagen in der Unternehmung.
(2) Komplementär und Kommandisten können eine juristische Person (Kapitalgesellschaft) oder eine natürliche Person sein.
(3) Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen sind mindestens 2 Personen erforderlich.
(4) Eine Kommanditgesellschaft muss die Abkürzung KG im Namen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 25.000 A$

§4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(1) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person, die durch den Geschäftsführer nach außen hin vertreten wird. Eine abweichende Regelung ist in einem notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag zu vereinbaren.
(2) Teilhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind Gesellschafter. Diese haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
(3) Um eine GmbH gründen zu können ist mindestens eine Person erforderlich.
(4) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die Abbkürzung GmbH oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(5) Das erforderliche Stammkapital beträgt 30.000 A$.

§5 Aktiengesellschaft / Enterprise

(1) Eine Aktiengesellschaft/ Enterprise ist eine juristische Person, die durch den Vorstand nach außen hin vertretn wird.
(2) Die Aktionäre sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft und haften nur mit der Höhe ihrer Aktien.
(3) Um eine Aktiengesellschafte gründen zu können sind mindestens zwei Personen erforderlich, wobei eine Person eine natürliche Person sein muss.
(4) Aktiengesellschaften müssen nicht zwingend an einer Börse notiert werden.
(5) Eine Aktiengesellschaft muss die Abkürzung AG, Enterprise oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(6) Das erforderliche Stammkapital beträgt 50.000 A$.

§6 Staaliches Unternehmen

(1) Ein staatliches Unternehmen gehört mindestens zu 51% dem Staat. Desweiteren können auch private oder andere juristische Personen Anteile besitzen.
(2) Staatliche Unternehmen haben den Zweck, Versorgungsengpässe zu beheben und den Wettbewerb in der freien Wirtschaft anzukurbeln.
(3) Staatlichen Unternehmen werden durch den amtierenden Ministerpräsidenten oder durch einen von ihm bestellten Geschäftsführer vertreten.
(4) Staatliche Unternehmen müssen die Abkürzung AS für alpinisches Staatsunternehmen.

§7 Anmelde- und Homepagepflicht

(1) Jedes Unternehmen muss beim Gewerbeamt angemeldet und genehmigt worden sein.
(2) Eine Unternehmung darf nur vom Gewerbeamt genehmigt werden, wenn es eine erreichbare Homepage nach §7(3) gibt.
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
(4) Die Homepage einer Kapitalgesellschaft muss außer den in §7 (3) enthaltenden Anforderungen zusätzlich den Gesellschaftervertrag enthalten.

§8 Besitzbestimmungen

(1) Bei Ausbürgerung eines Bürgers, geht sein Besitz an Firmen und Kapital an der Staat über.
(2) Bei Übergang einer Firma von Privat- in Staatsbesitz aufgrund von Ausbürgerung, hat das Wirtschaftsministerium der Staates Alpinia eine Ausschreibung mit dem Ziel der Reprivatisierung zu starten. Scheitert diese Ausschreibung, bleibt die Firma in Staatsbesitz.

§9 Gültigkeit und Übergangsbestimmungen

(1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Homepagepflicht muss innerhalb von 21 Tagen nach inkraft treten des Gesetzes erfüllt werden.
(3) Bis zu der Einführung der Wirtschaftssimmulation gelten §2(4), §3(5), §4(5), §5(6) nicht.

PS: Die derzeitige Währungseinheit heißt Alpinische Krone (¢)! ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Clausi I. von Alpinia

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2

Montag, 5. Juli 2004, 14:20

:hmmm:
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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3

Montag, 5. Juli 2004, 14:58

:confused:

Äh, nein. :) Ich würde die Wirtschaft derzeit erstmal mehr "nebenbei" laufen lassen, bis die Politik-Sim wieder besser funzt.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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4

Montag, 5. Juli 2004, 15:03

Gesetzliche Grundlagen brauchen wir trotzdem...
Clausi von Plausibel
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Johanna Gutenberg

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5

Montag, 5. Juli 2004, 21:04

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Gesetzliche Grundlagen brauchen wir trotzdem...

Wofür, wenn wir keine wisim haben?

Clausi I. von Alpinia

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6

Dienstag, 6. Juli 2004, 01:16

Toll. Ohne Mitgliederversammlungen brauchen wir also auch keine Vereine? ?(

Kein Wunder, dass hier nichts zustande kommt, wenn man nicht einmal Grundlagen zustande bringen will. :rolleyes:
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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7

Dienstag, 6. Juli 2004, 10:40

Huch schuldigung. 8o
Habe festgestellt das ich ja auch zum Rat gehöre.

Mal so als Frage. Müssen wir den unbedingt die Strukturen aus dem RL übernehmen?
Ich wäre zum Beispiel nur für 2 Arten von Unternehmen zu haben.
Einmal irgentwas mit Aktien damit man das Unternehmen handeln kann. Und irgenteine eigen Initiative. Für kleine StartUp Unternehmen, oder auch solche die nicht an die Börse wollen.

Dann muß das Gesetz noch dem Königreich angepasst werden.

Außerdem müssen wir festlegen wer sich offiziel um die Wirtschaft kümmert, und die Firmen des öfteren kontroliert.

Ach ja und da die Verinigungspläne mit unseren nachbarn und der neue Völkerbund wieder gescheitert sind, bin ich dafür unsere Währung zu behalten.

Dr. Thasco

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8

Dienstag, 6. Juli 2004, 12:26

Stimme Jack zu! Ich plädiere dahingehend für ein neues Amt und einen dazugehörigen Titel:

Amt: Königliches Hofkontrollamt
Titel: Königlicher Hoffkontolleur

Diesem kann man alles unterstellen, was mit Kontrolle zu tun hat. Wie weit das gehen kann, wäre dem König bzw. der Volkskammer überlassen. Der Hofkonktolleur könnte ganz normale administrative Aufgaben haben (Firmenzulassen) oder auch ganz weitgehende Vollmachten (Geheimdienstliche Aktivitäten). Man kann also dieses Amt quasi so formen, wie man es gerade benötigt. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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9

Dienstag, 6. Juli 2004, 12:48

Wollten wir nicht gerade den Ministerrat einführen? ;)

Aber die Idee hat etwas. Haben wir denn Interessenten dafür?
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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10

Dienstag, 6. Juli 2004, 16:09

Interesse zwar schon, aber als Hoher Bastard ist diese Aufgabe nicht mit meinem Amt vereinbar. ;)

Ansonsten fragen Sie doch mal Frau von Lojewski. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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11

Mittwoch, 28. Juli 2004, 16:09

Überarbeitung und Vorschlag erstmal hier, da die Volkskammer derzeit ja überlastet ist. ;)

Zitat


Königliches Gewerbegesetz

§1 Unternehmensform

Jede Unternehmung, dass im Königreich Alpinia wirtschaftet, muss nach einer der nachfolgenden Unternehmensformen spezifiziert werden.

§2 Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen

(1) Ein Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen wird von einem(r) oder mehreren eigenverantwortlichen Geschäftsführer(n)/in(nen) geleitet.
(2) Jeder Unternehmer haftet mit seinem/ihrem ganzen Privatvermögen. Die Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen gehört nur einer realen Person.
(3) Ein Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen muss die Abkürzung UmuH (Unternehmen mit uneingeschränkter Haftung) im Unternehmensnamen tragen.

§3 Aktiengesellschaft / Enterprise

(1) Eine Aktiengesellschaft/ Enterprise ist eine juristische Person, die durch den Vorstand nach außen hin vertretn wird.
(2) Die Aktionäre sind Teilhaber einer Aktiengesellschaft und haften nur mit der Höhe ihrer Aktien.
(3) Um eine Aktiengesellschafte gründen zu können sind mindestens zwei Personen erforderlich, wobei eine Person eine natürliche Person sein muss.
(4) Aktiengesellschaften müssen nicht zwingend an einer Börse notiert werden.
(5) Eine Aktiengesellschaft muss die Abkürzung AG, Enterprise oder eine ähnliche Form im Unternehmensnamen tragen.
(6) Das erforderliche Stammkapital beträgt 30.000 A$.

§4 Staaliches Unternehmen

(1) Ein staatliches Unternehmen gehört mindestens zu 51% dem Staat. Desweiteren können auch private oder andere juristische Personen Anteile besitzen.
(2) Staatliche Unternehmen haben den Zweck, Versorgungsengpässe zu beheben und den Wettbewerb in der freien Wirtschaft anzukurbeln.
(3) Staatlichen Unternehmen werden durch den Hofkontrolleur oder durch einen von ihm bestellten Geschäftsführer vertreten.
(4) Staatliche Unternehmen müssen die Abkürzung KAS für königlich-alpinisches Staatsunternehmen.
(5) Staatliche Unternehmen dürfen nicht über den Rahmen einer allgemeinen Wirtschaftförderung hinaus, subventioniert werden

§5 Anmelde- und Homepagepflicht

(1) Jedes Unternehmen muss beim Hofkontrollamt (Homepage) angemeldet und genehmigt worden sein.
(2) Eine Unternehmung darf nur vom Hofkontrollamt genehmigt werden, wenn es eine erreichbare Homepage nach §5 (3) gibt.
(3) Die Homepage einer Unternehmung muss Name der Unternehmung, Unternehmensform, alle Eigentümer (bei einer Aktiengesellschaft sind Kleinaktionäre ausgenommen), Höhe des Stammkapitals und den Firmensitz (wahlweise mit Niederlassungen) beinhalten.
(4) Ein Unternehmen verliert seine Zulassung, wenn $5 (3) nicht mehr erfüllt ist.

§6 Besitzbestimmungen

(1) Bei Ausbürgerung eines Bürgers, geht sein Besitz an Firmen und Kapital an der Staat über.
(2) Bei Übergang einer Firma von Privat- in Staatsbesitz aufgrund von Ausbürgerung, hat das Hofkontrollamt des Königreichs Alpinia eine Ausschreibung mit dem Ziel der Reprivatisierung zu starten. Scheitert diese Ausschreibung, bleibt die Firma in Staatsbesitz.

§7 Gültigkeit und Übergangsbestimmungen

(1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Homepagepflicht muss innerhalb von 21 Tagen nach inkraft treten des Gesetzes erfüllt werden.
(3) Bis zu der Einführung der Wirtschaftssimmulation gilt §3(6) nicht.


Meinungen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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Mittwoch, 28. Juli 2004, 17:05

Ich finde das sind immer noch zuviele Gesellschaftsfomen.
Wenn wir weiterhin einfach alles dem Königreich anpassen, dann können wir ja auch eine Anpassungsregelwerk entwickeln was die bestehenden Gesetze immer Automatsch anpasst.

Dr. Thasco

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Mittwoch, 28. Juli 2004, 20:16

Ok, ich hatte eigentlich schon heftigst gekürt. Aber gut. Macht einen Gegenvorschlag, Exzellenz!
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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Mittwoch, 28. Juli 2004, 21:04

Das kann ein wenig dauern, da ich gerade von seiner Majestät König Clausi den Spezialauftrag erhalten habe, das Land neu zu Karthographieren.

Clausi I. von Alpinia

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Mittwoch, 28. Juli 2004, 22:46

Jetzt werden Unsere Aufmunterungen schon als Auftrag ausgelegt... ;)

Ich schlage vor, die Aktiengesellschaft zu streichen und die Einzel- und Gesellschaftsunternehmen zu splitten. Das wäre sicherlich am besten.

Im übrigen sehen Wir es als unmöglich an, dass das in §2 genannte Stammkapital für einfache Unternehmen zu Beginn zur Verfügung steht - und wollen wir nicht alle, dass sich Unternehmen gründen? 8)


Bei den Staatlichen Unternehmen könnten wir im übrigen auch über eine Streichung nachdenken.
Clausi von Plausibel
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Donnerstag, 29. Juli 2004, 10:41

Upsss sorrry.
Ganz großer Fehler meinerseits.
Obwohl der Vorschlag seiner Heiligkeit Lordkanzler Dr. von Thasco der zweit größte in diesem Thread ist. Habe ich ihn schlicht überlesen und gedacht der erste Post in diesem Thread sei übearbeitet worden. Der Vorschlag entspricht fast meinen Vorstellungen nur ein paar kleine Änderungen sollten da rein.

Eine UmuH was uneingeschränkt Haftungsfähig ist, braucht kein Stammkapital. Auf diese Art würden Firmengründungen erleichtert.

Die Ag finde ich soweit in Ordnung.

Und ein Staatliches Unternehmen ist in soweit sinnvoll, das Homepages von ehemaligen Bürgern die uns zur Verfügung gestellt werden, auch weiter verwendet werden können. Hier finde ich den Passus der den Staat dazu Zwingt die Unternehmen alsbald wie möglich zu veräussern nicht schlecht. Steht etwas weiter unten.
Desweiteren erachte ich es als äussert sinnvoll, wenn der Staat für eine Grundversorgung in den Brachen Gas, Wasser, Strom sorgt. Damit der Wetbewerb aber nicht verzerrt wird, muß auch eingefügt werden, das der Start sich selber nicht subventionieren darf.

@Clausi: Da ich beabsichtige die Karte neu Aufzubauen, mit möglichst vielen Verstellmöglichkeiten und einem etwas anderen Design, war es mit nicht möglich mehr als die Grundform und die Grenzen zu übernehmen. Der Rest kommt komplett neu. Und da dauert.

Dr. Thasco

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Donnerstag, 29. Juli 2004, 10:59

Also, Sie meinen, dass noch folgendes geändert werden müsste:

1. Bei UmuH das Stammkapital weglassen.

=> Ok, find ich auch gut! Wenn wir mal sehr viele Firmen haben, kann man da ja immer noch ändern.

2. Bei der Grundversorgung des Staates: Selbstsubventionierung ist ausgeschlossen.

Ja, auch nicht schlecht. Wie könnte man das formulieren?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Donnerstag, 29. Juli 2004, 15:48

Zitat

Original von Jack Kröger
@Clausi: Da ich beabsichtige die Karte neu Aufzubauen, mit möglichst vielen Verstellmöglichkeiten und einem etwas anderen Design, war es mit nicht möglich mehr als die Grundform und die Grenzen zu übernehmen. Der Rest kommt komplett neu. Und da dauert.

So du die alte Karte von Lauenburg (mit der Verteildung der Städte) nicht hast, kann ich versuchen, beim Urheber die Grafik zu bekommen. Oder hst du die noch auf deiner Festplatte? ?(
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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Donnerstag, 29. Juli 2004, 18:07

Habe ich. Immerhin war ich der Urheber der ersten Lauenburg Karte. Wie gesagt die Umrisse habe ich schon. Aber ich versuche die neuen Gebirgsketten etwas mehr relifartiger hinzubekommen, also mehr wie eine karte aus dem Atlas als so wie ich es bisher immer hatte. Desweiteren möchte ich das alles mit Texturen versehen, so dass es wie eine Karte aussieht.


Über die Formulierung denke ich noch nach.

Dr. Thasco

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Montag, 9. August 2004, 11:34

Wie siehts aus?
Viele Grüße

Dr. Thasco