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Dr. Thasco

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1

Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:00

Qua vadis Alpinia

Hallo zusammen,

etwas sim-off:

um Alpinia etwas attraktiver zu gestalten, ist mir im Zusammenhang mit der Diskussion uns Ausarbeitung des Hofkontrollamtes eine Idee gekommen: Alpinia ist ja eh schon etwas "schweizerisch" angehaucht. Geben wir doch noch eine Spur "Österreich" dazu: In Österreich bedeuten Titel und Ränge ja noch wesentlich mehr als in anderen Ländern der Erde. Ich habe ja einen Uni-Abschluss gemacht, nennt sich M.A. (Magister Artium). In Deutschland kann ich das M.A. lediglich hinter meinem Namen führen, fertig. In Österreich werde ich sogar mit Magister angesprochen! Als meine Frau 2 Monate in Österreich war, hat sie ein ekleine Titelkunde bekommen, dass nämlich der Herr Hofrat mehr wert ist als der Herr Doktor, dass der Herr Rat der Leiter von dieser Institution ist, die Frau Magister von der anderen, blablabla. Also, auf Titel wird Wert gelegt.

Ergo entwickeln wir doch daraus einen Anreiz: Wir machen in Alpinia auch eine Titelkunde auf, mit Titelverordnung, etc.pp. Und es ist dann wichtig, dass man bei offiziellen Dingen auch mit Herr "Hofrat" oder "Eure Excellenz" oder what ever angesprochen wird.

Was meint ihr?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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2

Mittwoch, 14. Juli 2004, 11:12

Du hörst von mir keinen Widerspruch. ;)

Für den Adel wollte ich ja schon längst ein Dekret (das dzt. halbfertig ist) erlassen, um zum einen festzulegen, welche "Ränge" es gibt und zum anderen, welche Prädikate genutzt werden sollten.
Vielleicht kann man darauf aufbauen? ?(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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3

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:21

Würd ich man sagen. :)

Demensprechend würden wir aber dann auch in Alpinia reagieren, wenn ein Staatsgast einen Titel oder Rang hat. Will sagen: Noch etwas extremer als derzeit. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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4

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:33

Ich versuche es ja schon. Der Kanzler von Dionysos ist ja nunmal eine "Exzellenz", nicht? ;)

EDIT: Hier habe ich meine bisherigen Ergebnise zusammen getragen. Ist leider noch nicht sehr viel: Link.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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5

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:36

Naja ... hmm... *dionysosbrummel* ... nun ... ok. :D
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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6

Mittwoch, 14. Juli 2004, 12:43

Ich hab meinen Post mal editiert... ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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7

Mittwoch, 14. Juli 2004, 14:05

Klingt nicht schlecht.
Macht bestimmt Spaß.

Aber Eure Majestät.
Wo habt Ihr diese Aufstellung her??
Da ist aber einiges durcheinander.

So weit ich in Geschichte aufgepasst habe, und mein Buch nicht lügt, müßte die reihenfolge wie folgt sein.

König/Königin
Erzherzog/Erzherzogin
Herzog/Herzogin
Kurfürst/Kurfürstin
Fürst/Fürstin
Graf/Gräfin
Landgraf/Landgräfin
Markgraf/Markgräfin
Baron/Baroness
Freiherr/Freiherrin
Ritter/Dame
Lehnsherr/Lehnsherrin
Herr/Herrin

Man kann zwar über einige Punkte streiten, aber in den meisten Fällen sieht die Reihenfolge so aus.

Clausi I. von Alpinia

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8

Mittwoch, 14. Juli 2004, 14:29

Dass der Fürst vor dem Herzog steht, ist bei mir Absicht. Man kann das aber auch ändern, falls gewünscht.

Ausserdem fehlen bei uns einige Titel, auch das ist Absicht. Denn Ritter / die Dame könnte man noch hinzustellen. Ausserdem ist der Baron das selbe wie der Freiherr, soweit ich mich entsinne. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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9

Mittwoch, 14. Juli 2004, 14:43

Der Kurfürst ist einer der höchsten Titel im mittelalterlichen Deutschland. Er war ja damit nicht nur Fürst, sondern dürfte auch den König wählen. :)

Ich würde den Kurfürst aber weg lassen. Der Fürst alleine reicht. Und dann ist es einfach eine Entscheidungssache, denn mal war der Fürst höher, mal der Herzog. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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10

Montag, 19. Juli 2004, 09:26

Wie wäre es mit einem Titelgesetz a la:

Präambel
Im Königreich Alpinia wird aufgrund von Traditionsbewusstsein und gepflegtem Umgang miteinander auf korrekte Anrede und höflicher Bennenung des Gegenübers Wert gelegt. Aus diesen Gründen wird mit diesem Gesetz der
Grundstein guten Benehmens und korrekter Anrede gelegt.

1. Der König und seine Gemahlin sind immer mit "Majestät" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
2. Die Mitglieder des Königshauses sind immer mit "königliche Hoheit" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
3. Der Hohe Bastard der bastardischen Kirche ist immer mit "Eure Heiligkeit" anzusprechen.
4. Die Mitglieder des Adelsstandes sind immer mit wie folgt oder entsprechendem Plural anzusprechen:
a) Fürst mit "Eure Durchlaucht"
b) Herzog mit "Euer Gnaden"
c) Graf mit "Herr Graf"
d) Baron mit "Herr Baron"
e) Herren und Damen "von" bzw. "von und zu" mit "Sire" oder "Mylady" bzw. mit Adelshaus auch nur "Herr" oder "Dame" oder "Lord" oder "Lady".
5. Der Lordkanzler ist mit vollem Titel anzusprechen.
6. Angehörige des Staatsapparates sind mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
7. Erzbischöfe sind immer mit "Eure heilige Emminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
8. Bischöfe sind immer mit "Emminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
9. Die Mitglieder des diplomatischen Korps sind immer mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen. Dies gilt auch für ausländische Diplomaten.
10. Das Vergehen gegen dieses Gesetz kann als Beleidigung angesehen werden und entsprechend geahndet werden, wenn der durch die Nicht-Beachtung Betroffene dies so fordert.

So, das ist mal ein Vorschlag. Majestät, für 4.e bräuchte ich noch franz. Namen. ;)

Was haltet ich davon?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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11

Dienstag, 20. Juli 2004, 12:20

Das finde ich schon einmal sehr gut, Euer Heiligkeit. :]

Frage: Was sind die in 4e genannten "Herren", "Damen" etc. mit Adelshaus?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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12

Dienstag, 20. Juli 2004, 12:23

Naja ... zum Beispiel Herr von Brot oder ähnliche Titel. Wobei wir irgendwie auch festhalten müssten, dass solche "von"-Titel nur durch den König vergeben werden dürfen ... obwohl das so ja schon im Grundgesetz steht. ;)

Wir müssen auch noch ergänzen: Doktor-Titel mit "Dr." etc.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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13

Dienstag, 20. Juli 2004, 12:28

Das kann man ja zusammenfassen als "akademische Titel", die allesamt gleich behandelt werden. Z.B. werden sie einem "Herr" nachgestellt oder so...

Stimmt, "von" ist in den meisten Fällen bereits niederer Adel. Ich füge das a besten bei der Neubürgeranmeldung als Hinweis ein. *g*
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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14

Dienstag, 20. Juli 2004, 12:36

Genau. Herr Doktor oder sowas. Ja, klingt prima.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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15

Dienstag, 20. Juli 2004, 21:10

So, hier ein erweiterter, überarbeiteter Entwurf:
[list]Gesetz über die Titel, Orden und Anredeformen

Präambel
Im Königreich Alpinia wird aufgrund von Traditionsbewusstsein und gepflegtem Umgang mit den Mitmenschen auf Höflichkeit im Umgang miteinander Wert gelegt. Im Bewusstsein dieser Tradition und dem Bewusstsein, Lob und Anerkennung von Leistung und Benehmen auszeichnen zu können, gibt sich das Volk von Alpinia dieses Gesetz, um diese Tradition in schriftlicher Form festzuhalten.


Artikel 1 [Erlangung eines Titels]

Sektion 1 Seine Majestät der König kann jeden Staatsbürger der Königreiches Alpinia durch die Vergabe eines Ordens oder die Erhebung in den Adelsstand ehren.
Sek. 2 Um zu einer höheren Adelsstufe zu gelangen, wird der vorherige Besitz der unteren erfordert. Ausnahmen können jedoch aus besonderer Gnade des Königs statt finden.
Sek. 3 Anerkannte Hochschulen des In- und Auslandes sind dazu befugt, akademische Titel zu vergeben. Diese Titel können in Verbindung mit Adelstiteln getragen werden.

Artikel 2 [Orden]

Sektion 1 Die Orden, die durch den König vergeben werden könnnen, sind die folgenden:
a. der königlich alpinische Verdienstorden in Gold.
b. das königlich alpinische Ritterkreuz des Verdienstorden.
c. das königlich alpinische Verdienstzeichen.
Sek. 2 Vergabe der Orden:
a. Der königlich alpinische Verdienstorden in Gold wird an Personen vergeben, die einen besonderen Verdienst um das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben. Er ist das höchste Ehrenzeichen, dass durch den König vergeben werden kann.
b. Das königlich alpinische Ritterkreuz des Verdienstordens wird an Personen vergeben, die einen Verdienst um das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben.
c. Das königlich alpinische Verdienstzeichen wird an Personen vergeben, die in Ihrem Amte, dass Sie im Rahmen des Grundgesetz oder der Gesetze des Königreichs Alpinia, oder im Rahmen von Kultur, Sport oder Wissenschaft, einen besonderen Verdienst geleistet haben und überaus hohen Einsatz zeigten.
Sek. 3 Titulatur:
a. Der Träger des königlich alpinischen Verdienstorden in Gold und des königlich alpinischen Verdienstzeichens dürfen sich als "Inhaber" desselben bezeichnen. Dieses Recht geht nicht an ihre Erben über, diese erben aber die Dekoration an sich.
b. Der Träger des königlich alpinischen Ritterkreuzes des Verdienstordens dürfen sich als "Ritter des alpinischen Verdienstordens" bezeichnen. Dieses Recht geht nicht an ihre Erben über, diese erben aber die Dekoration an sich.

Artikel 3 [Adelstitel]

Sektion 1 Der König ist berechtigt, alpinischen Staatsbürgern, die besondere Verdienste für das Königreich, das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben, einen Adeltstitel zu verleihen.
Die folgend aufgelisteten Titel sind der Rangfolge nach geordnet, wobei der höchste Titel zuerst aufgelistet ist:

I. "Fürst" bzw. "Fürstin"
II. "Herzog" bzw. "Herzogin"
III. "Graf" bzw. "Gräfin"
IV. "Baron" bzw. "Baroness"
V. "Ritter" bzw. "Dame"
V. "von" bzw."von und zu"

Artikel 4 [Prädikate]

Sektion 1 Der König und seine Gemahlin sind immer mit "Majestät" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 2 Die sonstigen Mitglieder des Königshauses sind immer mit "königliche Hoheit" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 3 Der Hohe Bastard der bastardischen Kirche ist immer mit "Euer Heiligkeit" anzusprechen.
Sek. 4 Die Mitglieder des Adelsstandes sind immer wie folgt oder mit entsprechendem Plural anzusprechen:
a) Fürst mit "Euer Durchlaucht"
b) Herzog mit "Euer Gnaden"
c) Graf mit "Euer Erlaucht"
d) Baron mit "Herr Baron"
e) Herren und Damen "von" bzw. "von und zu" mit "Lord" oder "Lady".
Sek. 5 Der Lordkanzler ist mit vollem Titel anzusprechen.
Sek. 6 Angehörige der staatlichen Verwaltung sind mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 7 Erzbischöfe sind immer mit "Eure heilige Eminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 8 Bischöfe sind immer mit "Eminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 9 Die Mitglieder des diplomatischen Korps sind immer mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen. Dies gilt auch für ausländische Diplomaten.
Sek. 10 Akademische Titel jedweder Art werden allesamt gleichbehandelt dem "Herr" bzw. "Frau" nachgestellt.

Artikel 5 [Verzicht; Vererbung]

Sektion 1 Auf den Adel oder einen Orden kann freiwillig verzichtet werden. Ein Verzicht muß jedoch Seiner Majestät dem König angezeigt werden.
Sek. 2 Durch bloßen Nichtgebrauch erlischt das Recht auf einen Adelstitel nicht, weder für den Nichtgebrauchenden, noch für die Nachkommenschaft.
Sek. 3 Die in Artikel 3 genannten Titel gehen ebenfalls auf den Ehegatten des Geehrten über. Der Ehegatte verliert den Titel im Fall der Witwen- bzw. Witwerschaft nur bei anschließender neuer Heirat. Im Falle der Trennung geht dem Ehegatten der Titel sofort verloren.

Artikel 6 [Zuwiderhandlungen]

Sektion 1 Das Vergehen gegen dieses Gesetz kann als Beleidigung angesehen werden und entsprechend geahndet werden, wenn der durch die Nicht-Beachtung Betroffene dies so fordert.
Sek. 2 Gegenüber ausländischen Gästen wird Nachsicht gewaltet, so sie nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens keine Kenntnis von den Bestimmungen dieses Gesetzes gehabt haben.

Artikel 7 [Gültigkeitsbestimmungen]

Sektion 1 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Es gilt rückwirkend.[/list]
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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Mittwoch, 21. Juli 2004, 08:00

Gefällt mir ausserordentlich gut!! Zwei Dinge noch, die mir aufgefallen sind:

1. Wir sollten vielleicht bei der Zuwiderhandlung festhalten, dass bei ausländischen Gästen Nachsicht geübt wird (weil die sich mit den Titulaturen nicht zwingend auskennen). Weiterhin würde ich hier im Diplomatieboard einen TOP-Thread machen, der darauf hinweist, wie man sich hier zu benehmen hat. ;)

2. Ich würde die Präambel, die ich verfasste, noch dazunehmen. Klingt irgendwie schöner dann. :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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17

Mittwoch, 21. Juli 2004, 10:39

Mich würde ja interessieren wie die Orden aussehen, damit ich weiß wofür man sich aufopfern muß. *g*

Gibt es ein "von" nur für Herren und Damen??? Oder darf ein höherer Adeliger dieses Wort auch benutzen?

Dr. Thasco

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18

Mittwoch, 21. Juli 2004, 11:12

Sie meinen ein "Fürst von xyz"? Klar, Fürst zum Beispiel kann man ja nur werden, wenn man vorher auch ein "von" hat. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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19

Mittwoch, 21. Juli 2004, 19:54

Zitat

Original von Dr. Thasco
1. Wir sollten vielleicht bei der Zuwiderhandlung festhalten, dass bei ausländischen Gästen Nachsicht geübt wird (weil die sich mit den Titulaturen nicht zwingend auskennen). Weiterhin würde ich hier im Diplomatieboard einen TOP-Thread machen, der darauf hinweist, wie man sich hier zu benehmen hat. ;)

Okay, ändere ich dementsprechend.

Zitat

2. Ich würde die Präambel, die ich verfasste, noch dazunehmen. Klingt irgendwie schöner dann. :)

Die bezieht sich leider nur auf die Anredeformen. Wenn du die ergänzt, dann kann man sie nehmen. :)
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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20

Donnerstag, 22. Juli 2004, 10:09

Ein Versuch:


Präambel
Im Königreich Alpinia wird aufgrund von Traditionsbewusstsein und gepflegtem Umgang mit den Mitmenschen auf Höflichkeit im Umgang miteinander Wert gelegt. Im Bewusstsein dieser Tradition und dem Bewusstsein, Lob und Anerkennung von Leistung und Benehmen auszeichnen zu können, gibt sich das Volk von Alpinia dieses Gesetz, um diese Tradition in schriftlicher Form festzuhalten.

Wie ist das?
Viele Grüße

Dr. Thasco