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Dr. Thasco

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1

Donnerstag, 22. Juli 2004, 11:58

Gesetz über die Titel, Orden und Anredeformen

Ich bringe aus dem Königlichen Rat folgenden Gesetzesvorschlag zur Debatte.

Hintergrund dafür ist, den erworbenen Titulaturen auch Respekt erweisen zu können und dies gesetzlich festzuhalten.

*sim-off*
Hintergrund ist der, Alpinia möglicherweise ein wenig Attraktitivtät damit zu geben. :) Siehe Österreich!
*sim-on*

[list]Gesetz über die Titel, Orden und Anredeformen

Präambel
Im Königreich Alpinia wird aufgrund von Traditionsbewusstsein und gepflegtem Umgang mit den Mitmenschen auf Höflichkeit im Umgang miteinander Wert gelegt. Im Bewusstsein dieser Tradition und dem Bewusstsein, Lob und Anerkennung von Leistung und Benehmen auszeichnen zu können, gibt sich das Volk von Alpinia dieses Gesetz, um diese Tradition in schriftlicher Form festzuhalten.


Artikel 1 [Erlangung eines Titels]

Sektion 1 Seine Majestät der König kann jeden Staatsbürger der Königreiches Alpinia durch die Vergabe eines Ordens oder die Erhebung in den Adelsstand ehren.
Sek. 2 Um zu einer höheren Adelsstufe zu gelangen, wird der vorherige Besitz der unteren erfordert. Ausnahmen können jedoch aus besonderer Gnade des Königs statt finden.
Sek. 3 Anerkannte Hochschulen des In- und Auslandes sind dazu befugt, akademische Titel zu vergeben. Diese Titel können in Verbindung mit Adelstiteln getragen werden.

Artikel 2 [Orden]

Sektion 1 Die Orden, die durch den König vergeben werden könnnen, sind die folgenden:
a. der königlich alpinische Verdienstorden in Gold.
b. das königlich alpinische Ritterkreuz des Verdienstorden.
c. das königlich alpinische Verdienstzeichen.
Sek. 2 Vergabe der Orden:
a. Der königlich alpinische Verdienstorden in Gold wird an Personen vergeben, die einen besonderen Verdienst um das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben. Er ist das höchste Ehrenzeichen, dass durch den König vergeben werden kann.
b. Das königlich alpinische Ritterkreuz des Verdienstordens wird an Personen vergeben, die einen Verdienst um das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben.
c. Das königlich alpinische Verdienstzeichen wird an Personen vergeben, die in Ihrem Amte, dass Sie im Rahmen des Grundgesetz oder der Gesetze des Königreichs Alpinia, oder im Rahmen von Kultur, Sport oder Wissenschaft, einen besonderen Verdienst geleistet haben und überaus hohen Einsatz zeigten.
Sek. 3 Titulatur:
a. Der Träger des königlich alpinischen Verdienstorden in Gold und des königlich alpinischen Verdienstzeichens dürfen sich als "Inhaber" desselben bezeichnen. Dieses Recht geht nicht an ihre Erben über, diese erben aber die Dekoration an sich.
b. Der Träger des königlich alpinischen Ritterkreuzes des Verdienstordens dürfen sich als "Ritter des alpinischen Verdienstordens" bezeichnen. Dieses Recht geht nicht an ihre Erben über, diese erben aber die Dekoration an sich.

Artikel 3 [Adelstitel]

Sektion 1 Der König ist berechtigt, alpinischen Staatsbürgern, die besondere Verdienste für das Königreich, das königliche Haus oder den alpinischen Staat geleistet haben, einen Adeltstitel zu verleihen.
Die folgend aufgelisteten Titel sind der Rangfolge nach geordnet, wobei der höchste Titel zuerst aufgelistet ist:

I. "Fürst" bzw. "Fürstin"
II. "Herzog" bzw. "Herzogin"
III. "Graf" bzw. "Gräfin"
IV. "Baron" bzw. "Baroness"
V. "Ritter" bzw. "Dame"
V. "von" bzw."von und zu"

Artikel 4 [Prädikate]

Sektion 1 Der König und seine Gemahlin sind immer mit "Majestät" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 2 Die sonstigen Mitglieder des Königshauses sind immer mit "königliche Hoheit" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 3 Der Hohe Bastard der bastardischen Kirche ist immer mit "Euer Heiligkeit" anzusprechen.
Sek. 4 Die Mitglieder des Adelsstandes sind immer wie folgt oder mit entsprechendem Plural anzusprechen:
a) Fürst mit "Euer Durchlaucht"
b) Herzog mit "Euer Gnaden"
c) Graf mit "Euer Erlaucht"
d) Baron mit "Herr Baron"
e) Herren und Damen "von" bzw. "von und zu" mit "Lord" oder "Lady".
Sek. 5 Der Lordkanzler ist mit vollem Titel anzusprechen.
Sek. 6 Angehörige der staatlichen Verwaltung sind mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 7 Erzbischöfe sind immer mit "Eure heilige Eminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 8 Bischöfe sind immer mit "Eminenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen.
Sek. 9 Die Mitglieder des diplomatischen Korps sind immer mit "Exzellenz" oder entsprechendem Plural anzusprechen. Dies gilt auch für ausländische Diplomaten.
Sek. 10 Akademische Titel jedweder Art werden allesamt gleichbehandelt dem "Herr" bzw. "Frau" nachgestellt.

Artikel 5 [Verzicht; Vererbung]

Sektion 1 Auf den Adel oder einen Orden kann freiwillig verzichtet werden. Ein Verzicht muß jedoch Seiner Majestät dem König angezeigt werden.
Sek. 2 Durch bloßen Nichtgebrauch erlischt das Recht auf einen Adelstitel nicht, weder für den Nichtgebrauchenden, noch für die Nachkommenschaft.
Sek. 3 Die in Artikel 3 genannten Titel gehen ebenfalls auf den Ehegatten des Geehrten über. Der Ehegatte verliert den Titel im Fall der Witwen- bzw. Witwerschaft nur bei anschließender neuer Heirat. Im Falle der Trennung geht dem Ehegatten der Titel sofort verloren.

Artikel 6 [Zuwiderhandlungen]

Sektion 1 Das Vergehen gegen dieses Gesetz kann als Beleidigung angesehen werden und entsprechend geahndet werden, wenn der durch die Nicht-Beachtung Betroffene dies so fordert.
Sek. 2 Gegenüber ausländischen Gästen wird Nachsicht gewaltet, so sie nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens keine Kenntnis von den Bestimmungen dieses Gesetzes gehabt haben.

Artikel 7 [Gültigkeitsbestimmungen]

Sektion 1 Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Es gilt rückwirkend.[/list]
Viele Grüße

Dr. Thasco

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2

Freitag, 23. Juli 2004, 07:52

Gibt es hier keine Anmerkungen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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3

Freitag, 23. Juli 2004, 10:24

Von meiner Seite nicht.
Ich schlage vor, das wir solange wir nicht wesentlich mehr Leute sind, sämtliche Gesetze von Anfang an in der Kammer diskutieren und den Rat nur im Notfall benutzen.
Ich persöhnlich möchte Sachen nicht 2 mal durchkauen.

Dr. Thasco

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4

Freitag, 23. Juli 2004, 10:24

Verständlich und von meiner Seite aus auch ok.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Freitag, 23. Juli 2004, 11:49

Dann hat der Königliche rat zwar wenig Daseinsberechtigung, aber es ist derzeit sicherlich besser. Anträge erden Wir daher ab sofort direkt der Volkskammer zugehen lassen. :]
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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6

Samstag, 24. Juli 2004, 18:56

Noch Anmerkungen? Sonst bringe ich das Gesetz zur Abstimmung...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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7

Samstag, 24. Juli 2004, 19:02

Tut das bitte. Wir weisen im übrigen darauf hin, dass aufgrund der Grungdgesetzänderung eine Überarbeitung der Geschäftsordnung vonnöten geworden ist. Dieser Anmerkung folgt die Bitte, diesen Umstand zu korrigieren. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Samstag, 24. Juli 2004, 19:06

Seid bedankt, majestät. Ich habe dahingehend schon erste Kontakte (PN) aufgenommen. ;) Die GO wird als nächstes angegangen werden.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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9

Sonntag, 25. Juli 2004, 18:01

Ich bringe auch dieses Gesetz zur Abstimmung. BItte stimmen Sie entweder mit JA, NEIN oder ENTHALUNG. Die Abstimmung dauert bis zum 29.07., 18:00 Uhr oder bis eine Mehrheit erreicht wurde.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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10

Sonntag, 25. Juli 2004, 18:01

JA.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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Sonntag, 25. Juli 2004, 20:09

Ja

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12

Sonntag, 25. Juli 2004, 21:32

Enthaltung.
MfG
Quentin Vaurien

Dr. Thasco

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13

Samstag, 31. Juli 2004, 22:10

Ich schliesse die Abstimmung. Das Gesetz wurde mehrheitlich angenommen.
Viele Grüße

Dr. Thasco