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Clausi I. von Alpinia

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1

Freitag, 23. Juli 2004, 12:01

Änderung Streitkräftegesetz

Werte Volkskammer,

Wir bringen hiermit den folgenden Antrag ein:

Zitat

Gesetz zur Änderung des Streitkräftegesetzes

§ 1 - Änderungen

(1) § 3 (4) des Gesetz über die königlichen Streitkräfte wird wie folgt geändert: "Der Lordkanzler führt im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte."
(2) § 3 (5) des Gesetzes über die königlichen Streitkräfte wird wie folgt geändert: "Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den König auf Vorschlag des Lordkanzlers festgelegt."
(3) § 6 (4) des Gesetzes über die königlichen Streitkräfte wird wie folgt geändert: "Die königliche Leibgarde ist dem Kommando und der Verwaltungshoheit des königlichen Hofmarschalls unterstellt. Der König hat ein unumstößliches Weisungsrecht."

§ 2 - Gültigkeit

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2) Bei der Verkündung kommt dem König das formale Prüfungsrecht für das bestehende Gesetz zu, um bestehende Grammatik- und Rechtschreibfehler zu korrigieren.


Zu § 2 (2): Da sind zuviele kleinere Fehler drin, als dass ich die alle aufzählen will. Gibt es juristische Einwände gegen die Formulierung?
Clausi von Plausibel
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2

Freitag, 23. Juli 2004, 12:06

Ich denke nicht, dass man für die Korrektur von Rechtschreibfehlern eine Rechtsgrundlage einrichten muss.

Seine Majestät kann - bei Bedarf - diese bei der Verkündung korrogieren. Es handelt sich ja dabei nicht um eine inhaltliche Änderung des Gesetzes.

Die VK stimmt ja mehr über die inhaltlichen Regelungen ab, als über den konkreten Wortlaut samt Rechtschreibfehlern.

Allerdings kann diese Rechtsschreib- und Fehlerkorrektur natürlich im Gesetz geregelt werden; sieht aber doof aus, wenn ein ausländischer Gast sich mal die Gesetze antut....
MfG
Quentin Vaurien

Clausi I. von Alpinia

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3

Freitag, 23. Juli 2004, 12:07

Hm, das lässt mich überlegen, ob ein überarbeitetes Gesetz nicht besser als ein Änderungsgesetz wäre. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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4

Freitag, 23. Juli 2004, 12:59

Ich denke auch, dass es dieser Formel nicht bedarf. Räschtschreipfäler können jederzeit korrigiert werden bei Verkündung.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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5

Freitag, 23. Juli 2004, 13:00

Es sind ja Fehler in nicht zu ändernden Teilen, meine Herren. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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6

Freitag, 23. Juli 2004, 13:58

Hm?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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7

Freitag, 23. Juli 2004, 14:02

Zitat

Original von Dr. Thasco
Hm?

Wie ich bereits als Begründung schrieb: Druch das Änderungsgesetz erden ja nur bestimmte Teile verändert, der Rest bliebe unangetastet, da nicht neu. Durch die Ergänzung §2(2) könnte man das umgehen.

Aber ich bin immer mehr dafür, dass das Gesetz komplett neu verabschiedet wird, mit den Änderungen. So haben wir es immer gemacht. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Freitag, 23. Juli 2004, 14:25

Also, vielleicht vorab: Wir müssen wg. Rechtschreibfehlern nicht ein Gesetz ändern. So viel Vertrauen haben die Menschen schon in Dich als Admin, dass Du die Fehler ausbessern kannst. Inhaltlich darf halt nix verändert werden. ;)

Zum anderen: Ich bin gegen ein Änderungsgesetz oder ein Gesetz zur Änderung oder wie auch immer. Ich bin für eine Novelle des Streitkräftegsetzes. :D Einfach das ganze Gesetz nochmal abstimmen lassen. Fertig.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dr. Thasco

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9

Freitag, 23. Juli 2004, 15:03

Wir müssen noch etwas ändern:


Zitat


§ 3 - Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 100.000 Mann.


Das ist bei der Verdoppelung der Landmasse definitiv zu wenig. Vorschläge?

Zitat


(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 2 Teilbereiche, dem Heer und der Luftwaffe. Der Gewässerschutz wird durch beide Teilbereiche gemeinsam gewährleistet.


Es müssen nun 3 Bereiche sein, durch den lauenburgischen Teil haben wir nun definitiv Zugang zum Wasser.

Meinungen?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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10

Freitag, 23. Juli 2004, 15:06

Zuest sollte mann Wissen wieviele virtuelle Einwohner aus Lauenburg sich zu unseren gesellen.
Erst dann kann man abscätzen wieviele Bürger man für die Armee überhaupt abzweigen kann. Nach den Katastrophen in Lauenburg, dürften nicht mehr allzuviele Bürger da sein.

Eine Marine ist mit Zugang zum Meer auf jedenfall erforderlich

Dr. Thasco

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11

Samstag, 24. Juli 2004, 18:53

Ich bitte Seine Majestät um Auskunft, wieviele Mitglieder das Lauenburgische Heer hatte (so dies noch bekannt ist).
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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12

Samstag, 24. Juli 2004, 18:57

Unseres Wissens waren dies um die 35.000 Personen zuzüglich der Fürstlichen Garde (5.000 Personen).
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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13

Samstag, 24. Juli 2004, 19:04

Dann schlage ich eine Heeresaufstockung auf 140.000 Mann. Andere Meinungen dazu?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Dr. Thasco

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14

Montag, 26. Juli 2004, 15:55

Da anscheinend keine Meinungen mehr zu diesem Thema aufkommen, hier der Entwurf zur Novelle des Streitkräftegesetzes:

Zitat

Gesetz über die königlichen Streitkräfte

§ 1 - Rahmenbedingungen
(1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer, Marine und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit des Königreiches Alpinia zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen.
(2) Die königlichen Streitkräfte sind eine Berufsarmee. Jeder alpinische Staatsbürger, der sein 18. Lebensjahr vollendet hat, kann sich zur Eignungsprüfung melden und hat dabei die körperlichen wie geistigen Voraussetzungen zu erfüllen, um in den soldatischen Dienst aufgenommen zu werden.

§ 2 - Grundausbildung; Wehrübungen
(1) In Friedenszeiten besteht keine Wehrpflicht.
(2) Nach einer sechsmonatigen Grundausbildung ist es dem Soldaten freigestellt, im aktiven Dienst zu verbleiben oder in den Reservedienst versetzt zu werden. Eine Versetzung in den Reservedienst schließt die Rückkehr in den aktiven Dienst bei angemessener gesundheitlicher Verfassung nicht aus.
(3) Regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr findet eine vom König angeordnete Wehrübung statt, an der alle Mitglieder der Streitkräfte mit erfolgter Grundausbildung teilnehmen, welche höchstens 40 Jahre alt und dazu körperlich in der Lage sind. Dies ist unabhängig davon, ob diese Person im Reservedienst ist oder nicht.

§ 3 - Struktur
(1) Die alpinischen Streitkräfte haben in Friedenszeiten eine Stärke von 140.000 Mann.
(2) Die alpinischen Streitkräfte gliedern sich in 3 Teilbereiche, dem Heer, der Marine und der Luftwaffe.
(3) Jeder Teilbereich verfügt über einen Befehlshaber, der dem König als Oberbefehlshaber unterstellt ist und von diesem ernannt wird. Zusammen bilden sie den Generalstab als höchstes Militärisches Gremium. Für das Heer ist dies der General des Heeres, für die Luftwaffe der General der Luftwaffe und für die Marine der Admiral der Marine.
(4) Der Lordkanzler führt im Friedensfall die oberste Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(5) Die untergeordnete Struktur der Streitkräfte wird durch den König auf Vorschlag des Lordkanzlers festgelegt.


§ 4 - Verteidigungsfall
(1) Der Verteidigungsfall ist gegeben wenn ein anderes Land dem Königreich Alpinia den Krieg erklärt, oder wenn ein Angriff mit militärischen Mitteln von außerhalb der Landesgrenzen erfolgt. In solch einer Situation hat der König den Verteidigungsfall unverzüglich zu erklären. Ohne Ermächtigung durch die Volkskammer kann der König jedoch keine Kriegserklärung von alpinischer Seite aussprechen.
(2) Wenn der Verteidigungsfall erklärt wurde, kann jeder alpinische Staatsbürger mit erfolgter Grundausbildung im Alter von 20 bis 40 Jahren vorübergehend bis zum Ende des Verteidigungsfalles zum Dienst in den alpinischen Streitkräften nach Eignung und gesundheitlicher Verfassung verpflichtet werden.
(3) Sobald die Unversehrtheit der territorialen Integrität wieder hergestellt wurde und keine militärischen Übergriffe mehr drohen, ist der Verteidigungsfall vom König umgehend für beendet zu erklären.

§ 5 - Uniformen und Dienstgrade
Die Uniformen, Dienstgradbezeichnungen und Dienstgradabzeichen für die königlichen Streitkräfte werden durch ein Dekret des Königs festgelegt, dem die Volkskammer nicht widersprechen kann.

§ 6 - Königliche Leibgarde
(1) Die königliche Leibgarde hat eine Stärke von 2.500 Mann.
(2) Die königliche Leibgarde ist eine Schutzgarde. Jeder Soldat der königlichen Streitkräfte, der besonders hohen Ansprüchen körperlicher und geistiger Kategorie entspricht, kann eine Aufnahme in die königliche Leibgarde erfahren. Es findet eine gesonderte Eignungsprüfung statt.
(3) Die königliche Leibgarde wird für Gebäude- und Personenschutz an jedem Orte eingesetzt, an dem der König weilt.
(4) Die königliche Leibgarde ist dem Kommando und der Verwaltungshoheit des königlichen Hofmarschalls unterstellt. Der König hat ein unumstößliches Weisungsrecht.
(5) Die königliche Garde soll sich im Verteidigungsfalle grundsätzlich nicht an Kampfhandlungen zu beteiligen, es sei denn, es handelt sich dabei um den Schutz der königlichen Familie oder den Schutz der königlichen Güter.
(6) Die königliche Leibgarde wird halbjährlich auf die Person des Königs vereidt. Die Formel lautet: "Bei meinem Glauben an den heiligen Bastard schwöre ich mit meinem Leben, dass ich meine Souverän und König ewig treu sein werde und jedglichen Schaden von ihm abhalten werde."
(7) Die untergeordnete Struktur der königlichen Leibgarde wird durch den König festgelegt.

§ 7 - Schutz von bestimmten Personengruppen bei bewaffneten Konflikten
(1) Zivile Einrichtungen und Zivilisten sowie Einrichtungen der Seelsorge und Sanitätseinrichtungen als auch deren Personal sind zu schützen und dürfen nicht Ziel eines Angriffes sein.
(2) Folterung und Ermordung von Kriegsgefangenen ist verboten.
(3) Teilnehmer eines bewaffneten Konflikts, die sich aus Notlagen retten, dürfen nicht angegriffen werden, es sei denn sie verfolgen mit ihrer Selbstrettung weitere Angriffe.
(4) Sollten sich Teilnehmer eines bewaffneten Konfliktes ergeben, so gelten sie automatisch als Kriegsgefangene.
(5) Neutrale Flaggen und Zeichen dürfen für den bewaffneten Konflikt nicht genutzt werden.

§ 8 - Auflagen
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verboten. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung des Königs und der Hofkanzlei hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.
(3) Das Königreich Alpinia verpflichtet sich hiermit, auf jegliche Anwendung und Entwicklung von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen zu verzichten.


Sollte bis übermorgen kein Einspruch kommen, werde ich die Novelle zur Abstimmung bringen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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15

Montag, 26. Juli 2004, 18:40

Klingt gut.

Clausi I. von Alpinia

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Montag, 26. Juli 2004, 19:36

Wir möchten anregen, dass der vorgesehende Eid in § 6 Absatz 6 angepasst wird. So wie er derzeit ist, scheint er in sich leider nicht sehr stimmig. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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17

Dienstag, 27. Juli 2004, 08:22

Was ist dort nicht mehr stimmig, Majestät?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Dienstag, 27. Juli 2004, 10:53

Wir sagten "nicht sehr", nicht "nicht mehr". 8)

Der Eid ist rein von der phonetischen Warte aus gesehen nicht "stimmig". Es wäre gut, wenn der Eid einfacher und nicht in drei Sätze unterteilt wäre.
Dies ist aber ein unerhebliches Problem und wird Unsere Entscheidung über das Gesetz nicht negativ beeinflussen.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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19

Dienstag, 27. Juli 2004, 11:35

Vorschlag:

Ich schwöre meinem Souverain und König ewige Treue, dass ich Schaden von Ihm wenden werde, dass ich all meine Kraft für das Leben des Königs einsetzen werde, komme was wolle, und dies bei meinem Glauben an den Heiligen Bastard!

Wie ist das?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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20

Dienstag, 27. Juli 2004, 12:14

Das mutet genauso sehr wie eine Aufzählung an, was ja gerade nicht sien soll. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia