Königliche Hofkanzlei
Verwaltungsverordnung 1/04
In Anbetracht der Tatsache, dass der lauenburgische Landesteil Alpinias durch schwere Erdbeben in vielen Teilen zerstört wurde und im Bewusstsein, dass der Aufbau dieses Landesstrichs viel Kraft und Mühe kosten wird, gebe ich in Ermangelung eines Steuergesetzes und nach Bestätigung Seiner Majestät hiermit folgende Verwaltungsvorschrift heraus:
Für die nächsten drei Monate wird auf jeden steuerpflichtigen Alpinia die Steuer des Notgroschens erlassen. Dieser Notgroschen in Höhe eines Zehntels des Einkommens jedes steuerpflichtigen Alpinias dient einzig und alleine dem Wiederaufbau Lauenburgs.
Nach Ablauf der drei Monate werde ich überprüfen, ob eine Verlängerung der Notgroschenabgabe sinnvoll ist.
Gegeben am 25.07.2004