Werter Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Kröger,
hiermit lege ich folgenden Beschlussantrag vor und bitte um Einbringung in die Beratungen der Volkskammer.
Beschlussantrag:
Die Volkskammer beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung vom 14. Juni 2005:
1. Die Geschäfsordnung wird um folgenden § 4b. ergänzt:
§ 4b. [Eilanträge]
(1) Abweichend von § 4 Abs. 2 bis 6, können seine Majestät, die Mitglieder der Volkskammer und der Reichskanzler Eilanträge einreichen.
(2) Eilanträge zielen auf eine unmittelbare Beschlussfassung hin und setzen die konkrete Bedürftigkeit nach umgehender Beschlussfassung voraus. Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit eines Eilantrages.
(3) Eilanträge sind als solche zu kennzeichnen und werden ohne Aussprache direkt zur Abstimmung gestellt.
(4) § 4 Abs. 6 Satz 2 und § 4 Abs. 7 bis 9 bleiben unberührt.