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Clausi I. von Alpinia

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1

Dienstag, 24. August 2004, 17:53

Beschlussantrag 04 - Wirtschaftsgesetzbuch



Wir präsentieren hiermit den folgenden Gesetzesvorschlag und bitten um Diskussion:

Zitat

Königliches Wirtschaftsgesetzbuch


§ 1 Grundlage

(1) Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftssimulation im Königreich Alpinia ist ein von der Volkskammer durch Beschluss zu bestimmendes Bankensystem.
(2) Steht diese Grundlage nicht zur Verfügung, so gelten die sich darauf beziehenden gesetzlichen Regelungen als außer Kraft.


§ 2 Teilnahme

(1) Jede Rechtsperson des Königreiches Alpinia besitzt das Recht zur Teilnahme an der Wirtschaftssimulation. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht.
(2) Übernimmt ein nicht an der Wirtschaftssimulation teilnehmender Bürger ein besoldetes Amt, so entfällt die Besoldung für dieses Amt.


§ 3 Währung

(1) Die offizielle Währung des Königreiches Alpinia ist die alpinische Krone (¢).
(2) Die offizielle Gestaltung der verschiedenen Münzen und Scheine obliegt dem Lordkanzler durch eine Verordnung gemäß Art. 5 Abschnitt II Sek. 4 des Grundgesetzes.


§ 4 Königliche Reichsbank

(1) Die Königliche Reichsbank ist offizielle Notenbank des Königreiches Alpinia.
(2) Die Aufgaben der Königlichen Reichsbank umfassen die Bereitstellung von Girokonten für alle Rechtspersonen des Königreiches Alpinia, die Steuerung der Geldmenge und das Kreditgeschäft, soweit keine anderen Banken im Gebiet des Königreiches tätig sind.
(3) Die Leitung der Geschäfte der Königlichen Reichsbank obliegt dem Hofkontrollamt.
(4) Innerhalb des Königreiches existiert ein absolutes Bankgeheimnis. Eine Weitergabe von Informationen ist nur an berechtigte staatliche Organe zulässig, die Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Aufhebung ist ansonsten nur in begründeten, besonderen Ausnahmefällen durch ein spezielles Gesetz, welches für jeden Fall einzeln zu verabschieden ist, möglich.


§ 5 Finanzen des Königreiches

(1) Die Volkskammer ist berechtigt, über die Erhebung und die Höhe von Steuern und Zöllen per Beschluss zu entscheiden. Steuerpflicht besteht am Ort der Erstellung oder Verrichtung einer Ware oder Dienstleistung sowie am Wohnsitz, Zollpflicht für in das Königreich eingeführte Waren und Dienstleistungen.
(2) Die Volkskammer entscheidet über die Verwendung der eingenommenen Gelder über den monatlich zu bestimmenden Reichshaushalt.
(3) Die Besoldung öffentlicher Ämter wird durch königliches Dekret geregelt, dem die Volkskammer zustimmen muss.

§ 6 Erbrecht

(1) Im Falle des Todes einer Staatsbürgerin oder eines Staatsbürgers fallen seine gesamten Vermögenswerte an den Staat, sofern nicht ein Testament besteht, dass die Verteilung des hinterbliebenden Vermögens regelt.
(2) Ein Testament ist grundsätzlich vor dem Tod beim Staatsgerichtshof zu hinterlegen. Nachgereichte Testamente sind ungültig.

Das Gesetz ist als Ergänzung zum Gewerbegesetz zu verstehen. 8)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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2

Dienstag, 24. August 2004, 20:47

Eine Frage dazu.
Haben die Neubürger ein Anfnagskapital???
Wie soll es mit Kauf und Verkauf geregelt werden?? Wo kriegt man Waren her?
Wer kümmert sich um die Durchführung?? Wer um die Steuereinnahmen???

Clausi I. von Alpinia

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3

Dienstag, 24. August 2004, 21:25

Zitat

Original von Jack Kröger
Haben die Neubürger ein Anfnagskapital???

Das wird extra in einem Dekret geregelt, würde ich vorschlagen.

Zitat

Wie soll es mit Kauf und Verkauf geregelt werden?? Wo kriegt man Waren her?

Fangen wir erst einmal mit dem Bankensystem an, alles andere kann dann später kommen.
Denk daran, dass wir alle nicht so viel Zeit haben werden, eine vollständige WiSim mitzusimulieren - wir sind sowieso nicht so viele Bürger hier. ;)

Zitat

Wer kümmert sich um die Durchführung?? Wer um die Steuereinnahmen???

Das Hofkontrollamt über die Reichsbank.
So wir dotCom benutzen, ist das mit den Steuereinnahmen voll automatisch, wenn man sie erst einmal eingestellt hat.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Bernhard von Brot

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4

Dienstag, 24. August 2004, 22:24

Vielleicht sollten wir MinSoft nehmen, Dionysos unser großer Nachbarstaat denkt momentan darüber nach dotcom durch Minsoft zu ersetzten, da es mehr Spielräume gibt auserdem würde es mehr sinn machen wenn wir dann mit unserem Nachbar einen regen wirtschaftshandel betreiben würden.

Dr. Thasco

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5

Mittwoch, 25. August 2004, 07:57

Stellt sich die Frage, ob wir dann lieber mit dem Nachbarn, dafür aber eben nur mit ein/zwei Staaten Handel treiben wollen, oder ob wir eben eine ganze Palette an Staaten haben, die mit uns Handelt treiben können. Und gerade, wenn wir Alpinia als Urlaubsziel anpreisen und ausbauen wollen, wäre es schade darum, die gute Währung weiter entfernt liegender Staaten zu missachten. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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6

Mittwoch, 25. August 2004, 08:48

Im Rahmen der evtl. noch zustande kommenen Arethanischen Union (mittlerweile würde ich daraus zu vorderst eine Wirtschaftsunion machen wollen) könnte man mit anderen Staaten zusammen ein Bankensystem nutzen. Sobald es mehr als zwei Staaten (Alpinia, Dionysos) wären, die MinSoft nutzen wollen, kann man es nehmen. Ansonsten wäre ich für dotCom. 8)
In Dionysos gibt es übrigens Ideen für eine richtige Wirtschaftssimulation - mehr also als "nur" ein Bankensystem.

Wat sacht se denn nu zum Jesetz?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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7

Mittwoch, 25. August 2004, 10:15

Finde das Gesetz so ok!
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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8

Samstag, 28. August 2004, 21:10

Dann erbitten Wir den Beginn der Abstimmung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sollte es keine Einwände oder Anmerkungen mehr geben. :]
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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9

Sonntag, 29. August 2004, 18:55

Das Königliches Wirtschaftsgesetzbuch steht zur Abstimmung.
Es kann mit Ja, nein und Enthaltung gestimmt werden. Die Abstimmung endet am 3 September.

Dr. Thasco

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10

Montag, 30. August 2004, 09:32

JA.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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11

Montag, 30. August 2004, 09:37

Ja

Johanna Gutenberg

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12

Montag, 30. August 2004, 13:53

Ja

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13

Montag, 30. August 2004, 14:09

Ja.
MfG
Quentin Vaurien

Clausi I. von Alpinia

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14

Montag, 6. September 2004, 17:36

*hust*

Jack Kröger

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15

Montag, 6. September 2004, 18:17

Die Abstimmung ist beendet und der Beschlussantrag 04 - Wirtschaftsgesetzbuch angenommen.