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Clausi I. von Alpinia

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1

Montag, 27. September 2004, 11:21

Beschlussantrag 07 - Ausländergesetz


Werte Mitglieder der Volkskammer,

aufgrund der letzten Begebenheiten im Zusammenhang mit den Ereignissen in Dionysos und auch das Verhalten bestimmter Ausländer in Unserem Reiche schlagen wir das folgende Gesetz vor, dass Unser Reich künftig vor derartigen Begebenheiten schützen solle:

Zitat

Königliches Gesetz über die Visumspflicht
vom xx. September 2004


§ 1 - Aufenthalt von Ausländern
(1) Ausländer können nach Maßgabe dieses Gesetzes in das Gebiet des Königreiches Alpinia einschließlich des Fürstentums Lauenburg einreisen und sich darin aufhalten, sofern gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht etwas anderes geregelt ist.
(2) Ausländer ist jeder, der nicht Alpinier im Sinne des Art. 1 Sek. 5 des Grundgesetzes ist.

§ 2 - Visumspflicht
(1) Ein Visum benötigt jeder Ausländer, der sich im Staatsgebiet des Königreiches Alpinia aufhält.
(2) Ausnahmen bilden Vertreter anderer Staaten, die unter die Bestimmungen des Diplomatiegesetzes fallen.

§ 3 - Zuständigkeit
(1) Für Angelegenheiten, die Ausstellung und alle anderen Fragen der Visa betreffend ist das Hofaußenamt zuständig.
(2) Für den Entzug von Visa oder den vorübergehenden Stopp der Ausstellung ist unter den Bedingungen des § 4 Abs. 2 auch das Hofkontrollamt zuständig.

§ 4 - Ausstellung und Entzug von Visa
(1) Ein Visum, das zum unbegrenzten Aufenthalt berechtigt, wird automatisch bei der Einreise in alpinisches Staatsgebiet (das Forum oder die Staatsseite und sämtliche zum Staate gehörenden Seiten wie Seiten von Parteien, Vereinen und Unternehmen und Seiten aller sich auf alpinischem Staatsgebiet befindlichen Einrichtungen) ausgestellt.
(2) Ein vorübergehender Stopp der Ausstellung von Visa und damit einhergehend ein Einreiseverbot oder ein Entzug von Visa kann bei einer anzunehmenden oder sich aus der Einreise ergebenden Gefahrenlage für das Königreich Alpinia, deren Staatsorgane oder deren Staatsbürger jederzeit im Einzelfall und grundsätzlich auf Anweisung des Königs oder des zuständigen Hofamtes erfolgen.
(3a) Ein Visum kann unter Angabe von Gründen jederzeit entzogen werden. Gründe für den Entzug müssen auf einem Verstoß gegen die bestehende Rechtsordnung oder der Sicherung der öffentlichen Ordnung beruhen und sind nachvollziehbar anzuzeigen.
(3b) Die betreffende Person hat binnen 12 Stunden das Staatsgebiet zu verlassen.

§ 5 - Ausweisung und Strafvorschriften
(1) Wer gegen die Visumspflicht nach § 2 oder gegen die Frist in § 4 Absatz (3) verstößt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 30 Tagen bestraft und wird nach deren Verbüßung des Landes verwiesen.
(2) Bei einem Verstoss gegen dieses Gesetz kann eine künftige Einreise versagt werden.
(3) Ein Verstoß liegt auch vor, wenn eine ausgewiesene Person sich unter anderem Namen ein Visum widerrechtlich aneignet.

§ 6 - Schlussbestimmung
(1) Das Gesetz tritt mit dem Tage Seiner Verkündung in Kraft.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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2

Montag, 27. September 2004, 11:37

Wie würde dieses Gestez - das ich übrigens gut ausgearbeitet finde! - uns in diesem falle zum Beispiel helfen? Unser Staatsgebiet ist ja nicht gefährdet, oder?
Viele Grüße

Dr. Thasco

Jack Kröger

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3

Montag, 27. September 2004, 11:57

Sieht soweiut ganz gut aus.

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4

Montag, 27. September 2004, 12:20

Das Gesetz würde insbesondere eine Rechtsgrundlage dafür bieten, einige Besucher und Gäste etc. des Landes zu verweisen, wenn diese gegen bestehendes Völker- oder Staatsrecht verstoßen oder als Verantwortlicher einer Gefahr heranzuziehen sind.

Ich heiße eine solche Regelung gut.

Ich teile aber auch die Bedenken seiner heiligen Eminenz. Eine anderweitige Ausformulierung und eine damit einhergehende Verschärfung wäre vielleicht besser/angebrachter.

Möglicherweise sollte wir einen Entzug des Visums aufgrund eines gravierenden oder mehrfachen Verstoßes gegen das mikronationale und alpinische Recht zum Anlasse nehmen!?

§ 4 Abs. 3 scheint mir aber eine gewisse WIllkür zu erlauben. Dort bitte ich die Formulierung ebenfalls zu verschärfen. Es sollte ein sachlicher Grund vorliegen (Majestätsbeleidigung, Verstoß gegen die bestehende Rechtsordnung, ...).
MfG
Quentin Vaurien

Johanna Gutenberg

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5

Montag, 27. September 2004, 13:58

Der Entwurf sieht sehr gut aus.
Allerdings bin ich in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Entwicklung in Dionysos, für die Einführung einer schnellen Eingreiftruppe. Am besten dem Hofaußenamt direkt unterstellt! ;)

6

Montag, 27. September 2004, 14:07

ARF - Alpinian Response Force :D
Mit freundlichem Gruß,

Platon

Clausi I. von Alpinia

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7

Montag, 27. September 2004, 16:48

Wir haben § 4 Absatz 3 ergänzt und gesplittet. Ist dies so genehm? 8)

Werte Frau Gutenberg, wie meinen Sie ihren Vorschlag in Unseren Entwurf mit einzufügen? Am ehesten wäre es gut, den Grenzsschutz in einem eigenen Gesetz zu regeln.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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8

Montag, 27. September 2004, 16:50

Zitat


§ 3 - Zuständigkeit
(1) Für Angelegenheiten, die Ausstellung und alle anderen Fragen der Visa betreffend, ist das Hofaußenamt zuständig.
(2) Für den Entzug von Visa oder den vorübergehenden Stopp der Ausstellung ist unter den Bedingungen des § 3 Absatz (2) auch das Hofkontrollamt zustaendig.


Im letzten Satz muss es wohl §4 heissen...
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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9

Montag, 27. September 2004, 17:13

Ist korrigiert.
Clausi von Plausibel
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Bernhard von Brot

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10

Montag, 27. September 2004, 22:13

Mich stört der Titel dieses Gesetzes, vielleicht kann man daraus Einreise und Visumspflicht Gesetz machen.
Ansonnsten finde ich es so ganz in Ordnung.

Dr. Thasco

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11

Dienstag, 28. September 2004, 08:09

Wie wäre es mit "Königliches Gesetz über die allgemeine Visumspflicht für Nicht-Alpinier"? :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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12

Dienstag, 28. September 2004, 10:24

Zu lang... Ich habe schon einen längeren Titel zusammengestrichen. ;)

"Königliches Gesetz über die Visumspflicht" könnte vielleicht gehen. Kurz: "Visumsgesetz".
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

13

Dienstag, 28. September 2004, 12:06

Ich werde mal auf Grund meiner Regierungstätigkeiten in PFKanien meine Zustimmung zu dem Gesetz nicht äußern, da sonst von einigen Leuten falsche Rückschlüsse gezogen werden könnten. ;)
Mit besten Grüßen verbleibend,
Inga van Mauritz
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Clausi I. von Alpinia

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14

Dienstag, 28. September 2004, 12:12

So habt Ihr in PFKanien denn kein Recht der freien Meinungsäußerung? ?(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

15

Dienstag, 28. September 2004, 12:13

Doch, aber wenn ich jetzt hier sage "ja ich finde das Gesetz OK", dann könnte das jemand aus Dionysos so auslegen, als ob das die Meinung der Bundesrepublik PFKanien wäre.
Deshalb sage ich auch nicht "ja ich finde das Gesetz gut" ;)
Mit besten Grüßen verbleibend,
Inga van Mauritz
Teamchefin der Mithlandia Bastards
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Clausi I. von Alpinia

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16

Dienstag, 28. September 2004, 12:20

Nun, Jedem das Seine. Dennoch dürfte dieser Gedanke nicht aufkommen, da Sie bis dato nicht als pfkanisches Regierungsmitglied in Alpinia und Dionysos "aufgefallen" sind. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

17

Dienstag, 28. September 2004, 12:21

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Nun, Jedem das Seine. Dennoch dürfte dieser Gedanke nicht aufkommen, da Sie bis dato nicht als pfkanisches Regierungsmitglied in Alpinia und Dionysos "aufgefallen" sind. ;)


Nun, Frl. Eros hatte meine ich schon mal so etwas geäußert... :rolleyes:
Naja ich werde mir meine Zustimmung deshalb nur denken.
Mit besten Grüßen verbleibend,
Inga van Mauritz
Teamchefin der Mithlandia Bastards
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Clausi I. von Alpinia

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18

Dienstag, 28. September 2004, 12:23

In Ordnung. Und nun: *pssst* ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

19

Dienstag, 28. September 2004, 12:24

*denk* :D
Mit besten Grüßen verbleibend,
Inga van Mauritz
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Clausi I. von Alpinia

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20

Dienstag, 28. September 2004, 22:51

Habe obiges Dokument aktualisiert und erbitte abschließende Meinungsäußerungen. 8)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia