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Clausi I. von Alpinia

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1

Montag, 8. November 2004, 17:01

Beschlussantrag 08 - Besoldungsdekret

Werte Mitglieder der Volkskammer,

Wir stellen hiermit den folgenden Entwurf eines Dekretes zur Besoldung staatlicher Amtsträger und erbitten Diskussion und Abstimmung über Unseren Vorschlag.

Änderungen werden Wir bei entsprechender kenntnisnahme erwägen, soweit Uns die Grüne plausibel (:D) erscheinen.

Zitat

Dekret über die Besoldung
vom 08. November 2004


Artikel 1 - Grundlagen
(1) Dieses Dekret regelt die Besoldung der offiziellen Amtsinhaber des Königreiches Alpinia und besteht auf Grundlage des § 5 Abs. 3 KWiG.
(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1. Grundsold, 
2. Zulagen,
3. Mehrarbeitsvergütung.
(3) Zur Besoldung gehört ferner die Diplomatenpauschale bei Engagement im alpinischen diplomatischen Korps. Die Diplomatenpauschale wird wie eine Zulage gemäß Art. 5 Abs. 1 gewährt und darf einen Betrag von 300 Kronen monatlich nicht überschreiten.


Artikel 2 - Anspruch auf Sold
(1) Jeder Amtsinhaber und Bedienstete erhält entsprechend seines ausgeübten Amtes eine Besoldung durch den Staat. Der Sold wird grundsätzlich bis zum 15. Kalendertag eines jeden Monats für den jeweils aktuellen Monat gezahlt.
(2) Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Sold gelten die am 15. des jeweiligen Monats versehenen Ämter.
(3) Im Falle der Ausübung von mehreren Ämtern durch eine Person ist das höchstwertige Amt als Hauptsold anzusetzen.
(4) Jede weitere Tätigkeit wird durch eine Mehrarbeitsvergütung entsprechend Art. 5 Abs. 2 abgegolten.


Artikel 3 - Apanage der Königsfamilie
(1) Die Unterhaltszahlungen für die königliche Familie werden zu Lasten der Staatskasse in der Höhe von 1600 Kronen monatlich angesetzt, können im Einzelfalle mit Zustimmung des Hofkontrollamtes jedoch bis zu 2000 Kronen betragen.
(2) Diese Apanage wird Seiner Majestät dem König im Zuge aller übrigen staatlichen Gehaltszahlungen nach Art. 2 Abs. 1 ausgezahlt. Seine Majestät bestimmt allein über die Verwendung dieser Mittel.
(3) Apanagen sind grundsätzlich von jedweder Besteuerung befreit.


Artikel 4 - Besoldungsgruppen

(1) Im Königreich Alpinia bestehen die folgenden Besoldungsgruppen:
A 1 - Lordkanzler, Richter,
A 2 - Stellvertretender Lordkanzler,
A 3 - Premier, Hofmarschall und Hofräte,
B 1 - Mitglieder des Königlichen Rates mit Ausnahme des Lordkanzlers,
B 2 - Geschäftsführer eines Staatsunternehmens und Mitglieder des Generalstabes,
B 3 - Alle sonstigen Amtsträger, sofern ihnen kein anderer Sold zusteht.
(2) Die Höhe der Besoldung vorgenannter Gruppen ist wie folgt:
Amtsträger der Besoldungruppe A 1 erhalten 1000 Kronen,
Amtsträger der Besoldungruppe A 2 800 Kronen,
Amtsträger der Besoldungruppe A 3 600 Kronen,
Amtsträger der Besoldungruppe B 1 400 Kronen,
Amtsträger der Besoldungruppe B 2 300 Kronen
und Amtsträger der Besoldungruppe B 3 200 Kronen.


Artikel 5 - Zulagen und Mehrarbeitsvergütungen
(1) Zulagen werden für temporäre Tätigkeiten gezahlt. Die Meldung über geleistete Arbeit und die Einschätzung der Qualität des Arbeitsergebnisses sowie der daraus resultierenden Entlohnung, obliegt dem jeweils vorgesetzten Dienstherren. Zulagen dürfen einen Betrag von monatlich 250 Kronen nicht überschreiten.
(2) Übt eine Person mehrere besoldungsberechtigte Ämter aus, so erhält sie eine Besoldung in Höhe der höchsten ihnen zustehenden Besoldung zuzüglich 10 % der geringeren Solde als Mehrarbeitsvergütung.
(3) Bedienstete, die länger als ein Jahr ununterbrochen Amtsträger sind, können einen monatlichen Zuschlag von bis zu 10 % auf ihren Sold erhalten.

Artikel 6 - Schlussbestimmungen
(1) Dieses Dekret tritt am Tage seiner Annahme durch die Volkskammer in Kraft.
(2) Es kann nur mit Zustimmung der Volkskammer geändert oder aufgehoben werden.


Sodann erbitten Wir den Beginn der Aussprache.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Jack Kröger

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2

Montag, 8. November 2004, 20:14

Gefällt mir gut.
Ich werde immer reicher.
Aber eine Frage dazu.

In einem anderem Thread habt Ihr vorgeschlagen, das das maximale Einkommen im Monat auf 2500 Kronen beschränkt wird.
Zählt das auch für die Leute die unter dieses Dekret fallen?

Beispiel Meine Wenigkeit.
Bürgergehalt: 1000 Kronen
Rantaplan United: 200 Kronen
Fieso Ducks: 200 Kronen
Waldbrauerei 500 Kronen
Flughafen: 500 Kronen
Hotel: 500 Kronen
Tischlerei: 500 Kronen
Sägewerk: 500 Kronen
Baufirma: 500 Kronen
(Bei den letzten 3 bin ich noch nicht sicher, ob ich da eine Baumarktkette rausmache.)

Sind 4400 Kronen
Das bedeutet nach dem Vorschlag im anderen thread bekomme ich nur 2500 Kronen.
Krieg ich das als Bezieher der besoldungsgruppe 2 die 800 Kronen extra?

Clausi I. von Alpinia

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3

Montag, 8. November 2004, 20:23

Die maximalen 2500 Kronen beziehen sich nur auf das Startgeld. Der Sold ist davon unabhängig. ;)

Wobei ich gerade sehe: Das mit dem "Mitglied des Königlichen Rates" muss noch ergänzt werden, damit klar ist, dass dies nur der Fall ist, wenn man nicht schon Kraft anderen Amtes (Lordkanzler) Mitglied ist. 8)

PS: Der Geldmengen-Aktivitäts-Quotient von Alpinia ist derzeit auf dem 4. von 18 Plätzen. Sehr schön! :]
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

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4

Montag, 8. November 2004, 21:06

Was zum Bastard ist ein Geldmengen-Aktivitäts-Quotient?
Ansonsten find ich das Dekret gut.

Clausi I. von Alpinia

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5

Montag, 8. November 2004, 21:09

Er ist vergleichbar mit einem Wechselkurs - je nach Höhe des GAQ im Vergleich zu Auslandswährungen. Ist auch verlinkt, wenn man meinen Beitrag genauer untersucht. ;)
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Johanna Gutenberg

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Montag, 8. November 2004, 21:18

Hab ich gesehen, aber da ich etwas eilig bin, *simoff* hab gleich noch ne Fahrstunde *simon* wollte ich das nicht noch alles lesen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Johanna Gutenberg« (8. November 2004, 21:18)


Jack Kröger

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7

Montag, 8. November 2004, 23:51

Ich versteh das nicht so ganz.
Aber wenn ich 100 Kronen umrechnen lasse, dann siehts eigentlich gar nicht mal schlecht aus.

Clausi I. von Alpinia

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8

Montag, 8. November 2004, 23:56

Selbst das starke albernische Pfund ist der alpinischen Krone nicht gewachsen. Wir sind jetzt auf Platz 3. :]

Hätte ich Geld auf dem Konto, wäre das sicherlich einiges Wert. Allein mit 500 Kronen hätte ich dzt. umgerechnet 3.432 Penunzen. ;)
Clausi von Plausibel
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Jack Kröger

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9

Dienstag, 9. November 2004, 00:03

Og so langsam komme ich dahinter.
Und ich werde ja auch noch richtig reich hier.
Hat schon einer mal einen wechsel Kreislauf gestartet?
Hier Banknoten kaufen und dort wieder verkaufen?

Clausi I. von Alpinia

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10

Dienstag, 9. November 2004, 00:06

Geht noch nicht, da wir momentan im Testbetrieb sind. Die Funktion geht erst bei internationaler Teilnahme und das dürfte ein paar Monate dauern. ;)

Und nun bitten Wir doch um Kommentare ausschließlich zum von Uns gemachten Entwurf eines Dekretes. Diskussionen zum GAQ können im alternativen Thema zur Wirtschaftssimulation stattfinden.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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Dienstag, 9. November 2004, 09:46

Ich bin unter den jetzigen Umständen gegen das Dekret. Meine Gründe:

1. Die bastardische Kirche wird in keinster Weise - obwohl vom Grundgesetz gefordert - berücksichtigt. Hier erwarte ich eine staatliche, monatliche Subvention.

2. Wo wird der Adel berücksichtigt? Als Fürstbischof von Mithland muss ich entschieden protestieren. Entweder man legt die Finanz- und Steuerhoheit in die Hände der Länder oder man berücksichtigt die dortigen herrscher finanziell mehr.

3. Ein Hofrat ist der Leiter eines Hofamtes. Hier widerspricht sich das Dekret.

Sollten diese drei Punkte Berücksichtigung finden, kann ich dem Dekret Seiner Majestät zustimmen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Dienstag, 9. November 2004, 23:25

Zitat

Original von Dr. Thasco
1. Die bastardische Kirche wird in keinster Weise - obwohl vom Grundgesetz gefordert - berücksichtigt. Hier erwarte ich eine staatliche, monatliche Subvention.

Das Grundgesetz sieht lediglich eine Unterstützung der orthodox-bastardischen Kriche als "alpinische Volkskirche" vor. Daraus einen Anspruch auf staatliche Subvention abzuleiten halten Wir für reichlich vermessen.
Zudem ist dieses Dekret allein für die Besoldung staatlicher Würdenträger vorgesehen. Trotz aller Verquickung von Staat und Kirche ist es Uns ein Anliegen, das beide Institutionen getrennt voneinander existieren.
Das beste wäre, Ihr schlagt ein eigenständiges Gesetz vor, dass die "Subventionierung" der Kirche beinhaltet.

Zitat

2. Wo wird der Adel berücksichtigt? Als Fürstbischof von Mithland muss ich entschieden protestieren. Entweder man legt die Finanz- und Steuerhoheit in die Hände der Länder oder man berücksichtigt die dortigen herrscher finanziell mehr.

Zum einen seid Ihr als Fürstbischof von Mithland resp. Hoher Bastard der bastardischen Kirche als Mitglied des Königlichen Rates bereits durch ein regelmäßiges Salär berücksichtigt, Euer Heiligkeit.
Zum anderen können Wir Uns keine Gründe dafür vorstellen, die Bürger von Adel als von Unserer Gnade in hohe Ehren gehobene Personen durch ein staatliches Salär zu unterstützen. Sollte dies durch Euch unbedingt mit einer Adelung zu verquicken sein, so besteht offensichtlich eine Divergenz unserer Meinungen. Wir geben zu bedenken, dass eine Adelung dem Geadelten keinerlei staatspolitische Rechte und Pflichten auferlegt, noch dass dies so sein sollte.

Als Ergänzung weisen Wir ausdrücklich darauf hin, dass es in den Regionen keine "Herrschenden" gibt. Diese Unsere Meinung begründet sich zum einen auf die Uns durch das Grundgesetz und den Willen des Volkes übertragene Souveränität und zum anderen auf dem Fehlen eines / mehrerer entsprechender Dekrete nach Art. 9 Sek. 2 GG, welches den Regionsoberhäuptern überhaupt erst Rechte zugestehen würde.

Zitat

3. Ein Hofrat ist der Leiter eines Hofamtes. Hier widerspricht sich das Dekret.

Dies ist Unserer Ansicht nach jedoch nicht eindeutig geregelt. Mögen die Gesetze zum Aufbau des alpinischen Verwaltungsapparats den staatlichen Behörden jeweils einen Hofrat als Leiter zuweisen, schweigt sich das Grundgesetz über solch eine eindeutige Zuweisung aus.
Da jedoch Gesetze und Dekrete vom rechtlichen Charakter nebeneinander, aber unter dem Grundgesetz stehen, scheint Uns eine seperate Erwähnung nur logisch.
Ausserdem sei ein Verweis auf das Hofkontrollamt gestattet, welches zwar als ein Hofamt deklariert wird, jedoch nicht durch einen Hofrat geleitet wird.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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13

Mittwoch, 10. November 2004, 13:12

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia

Zitat

2. Wo wird der Adel berücksichtigt? Als Fürstbischof von Mithland muss ich entschieden protestieren. Entweder man legt die Finanz- und Steuerhoheit in die Hände der Länder oder man berücksichtigt die dortigen herrscher finanziell mehr.

Zum einen seid Ihr als Fürstbischof von Mithland resp. Hoher Bastard der bastardischen Kirche als Mitglied des Königlichen Rates bereits durch ein regelmäßiges Salär berücksichtigt, Euer Heiligkeit.
Zum anderen können Wir Uns keine Gründe dafür vorstellen, die Bürger von Adel als von Unserer Gnade in hohe Ehren gehobene Personen durch ein staatliches Salär zu unterstützen. Sollte dies durch Euch unbedingt mit einer Adelung zu verquicken sein, so besteht offensichtlich eine Divergenz unserer Meinungen. Wir geben zu bedenken, dass eine Adelung dem Geadelten keinerlei staatspolitische Rechte und Pflichten auferlegt, noch dass dies so sein sollte.

Als Ergänzung weisen Wir ausdrücklich darauf hin, dass es in den Regionen keine "Herrschenden" gibt. Diese Unsere Meinung begründet sich zum einen auf die Uns durch das Grundgesetz und den Willen des Volkes übertragene Souveränität und zum anderen auf dem Fehlen eines / mehrerer entsprechender Dekrete nach Art. 9 Sek. 2 GG, welches den Regionsoberhäuptern überhaupt erst Rechte zugestehen würde.

Hier kann ich Seiner Majestät nur zustimmen. Die Adelstitel, die von Seiner Majetät vergeben werden, sind ja eigentlich in sich schon eine besondere Ehre. Sie sind eine Belohnung für eine Leistung für Alpinia und sollten nicht auch noch einen finaziellen Vorteil haben.

Dr. Thasco

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Mittwoch, 10. November 2004, 14:36

1. Kirche: Ein eigenes Gesetz klingt vernünftig. Ich plädiere hierbei dafür, eine Kirchensteuer einzuführen.

2. Adel: Sicherlich ist es eine Auzeichnung Seiner Majestät, aber es gibt nun mal auch höhere Adelshäuser, die die Gebiete im Sinne und Würden Seiner Majestät lenken und leiten. Diese müssten in meinen Auigen schon priviligiert werden, dass sie für ihre amtliche Tätigkeit - ob gesetzlich schon näher bestimmt oder nicht - zumindest finanzielle Entschädigung bekommen. Auch hier könnte ich mir aber eine Steuer vorstellen.

3. Hofrat: Auch der Hofkontrolleur hat den rang eines Hofrates. Zumindest würde ich in der Besoldungsverordnung beides auf eine Besoldungsstufe stellen.

Meine "Apanage": Da der Hohe Bastard gleichzeitig mitglied des königlichen Hofrates ist, ist sicherlich ein "Einkommen" gesichert. Nicht desto trotz gibt es auch andere Adelshäuser, wie bereits oben bemerkt, deren Einkommen nicht gesichert wäre.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Mittwoch, 10. November 2004, 16:41

Zu 1. Eine Kirchensteuer wäre möglich, die Entscheidung darüber bleibt jedoch, wie gesetzlich vorgesehen, der Volkskammer vorbehalten.

Zu 2. Eine Adelsfinanzierungssteuer lehnen Wir ab. Jedoch können Wir Uns dazu überzeugen lassen, mit der Verleihung eines Adelstitels oder Ordens einen Geldbetrag durch die Herzöglich Alpemandisische Kasse zu stiften. Jedoch muss dieses nicht durch Gesetz festgelegt werden. ;)

Zu 3. Wir haben entsprechendes geändert und weitere, durch Gesetz bereits vorgesehene Ämter in die Besoldungstabelle eingefügt.

Zur Stellung des Adels in monetären Dingen allgemein:
Durch Gesetz ist bis dato nicht ausgeschlossen - und dass soll es auch künftig nicht -, dass ein Adliger nicht auch andere Ämter ausüben darf, mit denen ein Salär einhergeht. Es gibt aber, wie Ihr sicherlich bemerkt habt, noch einige Ämter, die momentan keinen Amtsträger haben. Mancher Bürger von Adel wird auch hier eine Profession, die seinen Vorlieben entspricht, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes finden. :)
Clausi von Plausibel
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Mittwoch, 10. November 2004, 17:00

Wir werden uns nicht einig. Ein Königreich sollte seine Würdenträger auch zu würdigen wissen, indem es sie finaziell unterstützt. Gerade die Lehnsträger der alpinischen Länder sollten hier ein sicheres Einkommen haben.

Gerade, wenn Seine Majestät ein sehr hohes Salär durch den Staat bezieht, ist es nur folgerichtig, auch weitere adelige Würdenträger zu unterstützen. Wohlgemerkt meine ich nur diejenigen, die die alpinischen Landesteile leiten und lenken.

Das Adelstum, als oberster Lehnsherr und Würdenträger Eure Majestät, ist nach des Heiligen Bastards Willen in gesonderter Stellung, um das Wohl des Volkes zu sichern und zu mehren.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Donnerstag, 11. November 2004, 15:47

So Ihr einen Blick in das Grundgesetz werfen würdet, müstet Ihr feststellen, was der Unterschied zwischen Uns und dem restlichen Adel ist. Genau, Wir haben ein großes Aufgabenspektrum durch das Grundgesetz auferlegt bekommen, beinahe der sämtliche andere Adel nicht.

Gründet einen Fonds zur Unterstützung des Lebensstils von aufgabenlosen Adligen, wenn es Euch beliebt. Wir werden darauf bestehen, dass die Besoldung am Maßstab der Leistung und tatsächlicen Aufgaben festgemacht wird, nicht an einem schmucken und kleidsamen Titel...
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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Donnerstag, 11. November 2004, 16:19

Werdet nicht zynisch, Eure Majestät. Als König ist es auch Eure Heilige Pflicht gegenüber den Gläubigen und des Heiligen Bastards, dass ihr Euren Stand wahrt. Es ziemt sich für einen König von Bastards Ehren nicht, wenn er mit dem Evtreter des Heiligen Bastards auf Erden so unegbührlich spricht.

Mir geht es - falls das nocht nicht so rübergekommen ist - nicht um die Finanzierung aller Adeliger in diesem Land, sondern lediglich um die Finanzierung von 5 Adeligen:

Den Duc d'Alpemand, den County of Erlshire, den Fürst von Lauenburg, den Fürstbischof von Mithland und den Bürgermeister von Rantaplan. Alle 5 leiten die 5 Kantone. Einige sind schon in der Lage, finanziert zu werden. Der Duc ist - soweit ich informier bin - in Personalunion mit Euch, Majestät. Der Fürstbischof hat einen ständigen Sitz königlichen Rat, ebenso wie der lauische Fürst. Alle anderen Positionen sind von der Vernatwortung gegenüber den Kantonen her ebenbürtig, aber eben ohne Finanzierung. Hier bitte ich um eine eben solche.

Man könnte auch noch den Zusatz aufnehmen "bekommt ein Gehalt, sollte er nicht schon anderweitig ein finaniell ebenbürtiges Gehalt bekommen. Ansonsten wird sein Gehalt bis zum ihm durch dieses Gesetz zustehenden Gehalt aufgestockt" oder so.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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Samstag, 13. November 2004, 10:41

Es wäre gut, wenn sich die anderen Mitglieder der Volkskammer zu dieser Thematik äußern würden. Es sollte bedacht werden, dass dies zwar Unser Vorschlag ist, Wir jedoch nicht darüber abstimmen werden noch müssen. :]

Zu Euch, Euer Heiligkeit: Ein Vertreter der Kirche sollte sich doch auf die Ihm zustehenden Aufgaben konzentrieren und Unsere Regierungsführung allein Unsere Sorge sein lassen.
Momentan ist jeder der "fünf Adligen" durchaus gut bedient in Dingen finanzieller Zuwendungen. Es besteht also kein Problem, dass langwierig diskutiert werden müsste.
Clausi von Plausibel
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Dr. Thasco

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Montag, 15. November 2004, 08:19

1. Die fünf Adeligen sind _noch_ gut gestellt.

2. Als Vertreter des Heiligen Bastards auf Erden ist es meine Aufgabe, genau dies anzuprangern, Majestät. Denkt daran, dass es das Erbe und der Wille des Heiligen Bastards ist, dass wir eine Königswürde haben.
Viele Grüße

Dr. Thasco