Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer
Ich stelle folgende Änderung der GeschO der Volkskammer zur Diskussion:
Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“
Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
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Neben-ID für sportliche Belange
Hmm...
Bin ich eigentlich nicht so glücklich mit. Die derzeitige GO hat schon ihren Sinn so.
Bin ich eigentlich nicht so glücklich mit. Die derzeitige GO hat schon ihren Sinn so.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
aber es wurde doch bemängelt, dass es möglich sei einen abgelehnten Beschlussantrag ohne Änderung wieder einzubringen (und darauf zu hoffen, dass dann Leute mit abstimmen, die Ihre Stimmen zu spät abgegeben haben oder die zur Zeit der Abstimmung noch kein Stimmrecht hatten aber auch dafür waren).
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange
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1. Das wurde nicht bemängelt, sondern festgestellt. Ich persönlich bergüße das auch!
2. Nach einem Monat ist die Wiedervorlage ja möglich.
2. Nach einem Monat ist die Wiedervorlage ja möglich.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Dr. Thasco
Nagut, dass wurde festgestellt - aber es wurde bemängelt, als erwähnt wurde, dass man auch ein Beschlussantrag wiederholt einbringen will, ohne dass der "verbessert" bzw bearbeitet wird.
Außerdem sind durch das vorgeschlagene Verfahren alle Gegner eines Dekrets aufgefordert an Kompromissen mitzuarbeiten und nicht einfach etwas abzulehnen und dadurch womöglich alles zu blockieren.
Außerdem sind durch das vorgeschlagene Verfahren alle Gegner eines Dekrets aufgefordert an Kompromissen mitzuarbeiten und nicht einfach etwas abzulehnen und dadurch womöglich alles zu blockieren.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Neben-ID für sportliche Belange
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Neben-ID für sportliche Belange
Ich weiß nicht, inwieweit ich mich jetzt wiederholen muss...?! 8(
Meine Meinung ist:
Das Pferd sollte nicht von hinten aufgezäumt werden.
Wenn ein entsprechender Haushalt steht, dann kann man solche Dinge - wie dieses Besoldungsdekret - mit einfließen lassen.
Man geht dochschließlich auch nicht in ein geschäft und packt sich alles Mögliche an Produkten in den Wagen und erst wenn man an der Kasse ist, schaut man in seine Geldbörse um zu kontrollieren, ob man sich das, was sich im Einkaufswagen befindet, auch wirklich leisten kann!
Es fehlen noch die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die eigentliche Haushaltsaufstellung.
es ist hierfür die Errichtung eines Hofamtes vorgesehen. Möge der zuständige Hofamtsleiter sich mit der Aufstellung eines Haushaltsplanes beschäftigen bzw. möge er die VK auffordern, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Meine Meinung ist:
Das Pferd sollte nicht von hinten aufgezäumt werden.
Wenn ein entsprechender Haushalt steht, dann kann man solche Dinge - wie dieses Besoldungsdekret - mit einfließen lassen.
Man geht dochschließlich auch nicht in ein geschäft und packt sich alles Mögliche an Produkten in den Wagen und erst wenn man an der Kasse ist, schaut man in seine Geldbörse um zu kontrollieren, ob man sich das, was sich im Einkaufswagen befindet, auch wirklich leisten kann!
Es fehlen noch die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die eigentliche Haushaltsaufstellung.
es ist hierfür die Errichtung eines Hofamtes vorgesehen. Möge der zuständige Hofamtsleiter sich mit der Aufstellung eines Haushaltsplanes beschäftigen bzw. möge er die VK auffordern, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
MfG
Quentin Vaurien
Quentin Vaurien
[Abstimmung] Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer
Wie ich sehe gibt es keine weiteren Wortmeldungen so bitte ich die Mitglieder der Volkskammer darüber abzustimmen.
Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“
Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“
Dafür
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ich erkläre ich die Abstimmung der Volkskammer, über den Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer, für beenedet.
Es haben 7 Bürger von ihrem Stimmrecht gebrauch gemacht
von den 7 Stimmen entfielen auf
JA 3
NEIN 2
ENTHALTUNG 2
Somit gab es eine Mehrheit, die änderung wurde somit angenommen , ich bitte seine Majestät die Änderung zu Verkünden.
Es haben 7 Bürger von ihrem Stimmrecht gebrauch gemacht
von den 7 Stimmen entfielen auf
JA 3
NEIN 2
ENTHALTUNG 2
Somit gab es eine Mehrheit, die änderung wurde somit angenommen , ich bitte seine Majestät die Änderung zu Verkünden.
Mittwoch, 25. Juni 2025, 23:25
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