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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Derek Skynet

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1

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 17:42

Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer

Ich stelle folgende Änderung der GeschO der Volkskammer zur Diskussion:

Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“
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Dr. Thasco

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2

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 08:30

Hmm...

Bin ich eigentlich nicht so glücklich mit. Die derzeitige GO hat schon ihren Sinn so.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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3

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 13:16

aber es wurde doch bemängelt, dass es möglich sei einen abgelehnten Beschlussantrag ohne Änderung wieder einzubringen (und darauf zu hoffen, dass dann Leute mit abstimmen, die Ihre Stimmen zu spät abgegeben haben oder die zur Zeit der Abstimmung noch kein Stimmrecht hatten aber auch dafür waren).
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4

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 16:01

1. Das wurde nicht bemängelt, sondern festgestellt. Ich persönlich bergüße das auch!

2. Nach einem Monat ist die Wiedervorlage ja möglich.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Derek Skynet

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5

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 16:15

Nagut, dass wurde festgestellt - aber es wurde bemängelt, als erwähnt wurde, dass man auch ein Beschlussantrag wiederholt einbringen will, ohne dass der "verbessert" bzw bearbeitet wird.

Außerdem sind durch das vorgeschlagene Verfahren alle Gegner eines Dekrets aufgefordert an Kompromissen mitzuarbeiten und nicht einfach etwas abzulehnen und dadurch womöglich alles zu blockieren.
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6

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 18:47

Ich weiß nicht, inwieweit ich mich jetzt wiederholen muss...?! 8(

Meine Meinung ist:

Das Pferd sollte nicht von hinten aufgezäumt werden.

Wenn ein entsprechender Haushalt steht, dann kann man solche Dinge - wie dieses Besoldungsdekret - mit einfließen lassen.

Man geht dochschließlich auch nicht in ein geschäft und packt sich alles Mögliche an Produkten in den Wagen und erst wenn man an der Kasse ist, schaut man in seine Geldbörse um zu kontrollieren, ob man sich das, was sich im Einkaufswagen befindet, auch wirklich leisten kann!

Es fehlen noch die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die eigentliche Haushaltsaufstellung.
es ist hierfür die Errichtung eines Hofamtes vorgesehen. Möge der zuständige Hofamtsleiter sich mit der Aufstellung eines Haushaltsplanes beschäftigen bzw. möge er die VK auffordern, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
MfG
Quentin Vaurien

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7

Sonntag, 2. Januar 2005, 22:33

Gibt es noch weitere Wortmeldungen dazu.

Bernhard von Brot

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8

Mittwoch, 5. Januar 2005, 14:03

[Abstimmung] Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer

Wie ich sehe gibt es keine weiteren Wortmeldungen so bitte ich die Mitglieder der Volkskammer darüber abzustimmen.

Einfügen des § 4a:
"§ 4a. Nicht angenommene Beschlussanträge
(1) Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 mehrheitlich nicht angenommen worden, so kann der Antrag in einer Zwischenaussprache erneut eingebracht werden. Ist ein Beschlussantrag nach § 4 Absatz 8 einstimmig nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(2) In der Zwischenaussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. § 4 Absätze 5 bis 9 gelten entsprechend. Ist der Beschlussantrag in der Zwischenaussprache erneut nicht angenommen worden, so kann der Beschlussantrag in der letzten Aussprache eingebracht werden.
(3) In der letzten Aussprache hat jeder Gegner des Beschlussantrages einen Gegenvorschlag zu den Bestandteilen des Beschlussantrages vorzutragen, die zur Ablehnung des Beschlussantrages führten. Über jeden Gegenvorschlag ist nach Maßgabe des § 4 Absätze 5 bis 7 einzeln Abzustimmen.
(4) Bestandteile, die in der letzten Aussprache nicht angenommen wurden, können erst wieder zu einem Beschlussantrag zu einer Gesetzesänderung eingebracht werden, wenn 30 Tage nach Feststellung des Ergebnisses der letzten Aussprache vergangen sind.“

Derek Skynet

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9

Mittwoch, 5. Januar 2005, 14:54

Dafür
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10

Mittwoch, 5. Januar 2005, 17:27

Enthaltung!
MfG
Quentin Vaurien

Johanna Gutenberg

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11

Mittwoch, 5. Januar 2005, 18:35

Enthaltung

12

Donnerstag, 6. Januar 2005, 00:21

Dafür.
Mit freundlichem Gruß,

Platon

Jack Kröger

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13

Donnerstag, 6. Januar 2005, 11:12

Dafür

Dr. Thasco

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14

Donnerstag, 6. Januar 2005, 15:53

Dagegen.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Bernhard von Brot

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15

Donnerstag, 6. Januar 2005, 19:41

Dagegen

Bernhard von Brot

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16

Samstag, 8. Januar 2005, 00:28

Ich erkläre ich die Abstimmung der Volkskammer, über den Beschlussantrag 09 - Änderung/Ergänzung der GeschO der Volkskammer, für beenedet.

Es haben 7 Bürger von ihrem Stimmrecht gebrauch gemacht

von den 7 Stimmen entfielen auf

JA 3
NEIN 2
ENTHALTUNG 2

Somit gab es eine Mehrheit, die änderung wurde somit angenommen , ich bitte seine Majestät die Änderung zu Verkünden.