Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
B) Unionsrat
Hier der Text zum Teil I des Abshcnittes 3 des Vertrages:
Neue Versionen der §§ - Alte Versionen der §§
"...
ABSCHNITT III - Organe
§9
(1) Die Organe der Union sind:
(a) der Unionsrat;
(b) die Kommission;
(c) der Wirtschafts, Sozial- und Kulturrat;
(d) der Gerichtshof.
(2) Die Schaffung anderer Organe kann der Unionsrat beschließen.
Teil I - Der Unionsrat
§10
(1) Der Unionsrat setzt sich aus Volksvertretern jedes Mitgliedes zusammen, die durch nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahlen legitimiert worden sind.
(1) Der Unionsrat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs oder ihren ordnungsgemäß akkreditierten Vertretern zusammen.
(2) Der Unionsrat ist das höchste Organ der Union. Er tagt ständig am Sitz der Arethanischen Union.
(3) Der Unionsrat trifft die organisatorischen Entscheidungen der Union. Alle Mitgliedsländer haben das selbe Stimmrecht.
§11
(1) Der Unionsrat verfügt über ein Präsidium, das dessen Verhandlungen gerecht und unparteiisch leitet. Das Präsidium tritt jeweils für die Dauer von einem Monat zusammen und wechselt danach in einer vorbestimmten Reihenfolge.
(2) Die Reihenfolge der Zusammensetzung ist alphabetisch, beginnend mit dem Delegierten des Königreiches Alpinia als Präsidenten und dem Delegierten der Freien Stadt Volkby als Stellvertreter.
(3) Stellvertretender Präsident ist immer der Delegierte des Mitgliedes, das den vorhergehenden Präsidenten stellte.
§12
(1) Der Unionsrat trifft seine Entscheidungen im Konsens oder bei Scheitern mit einer Zwei-Drittel- Mehrheit der Mitgliedstaaten der Union.
(2) An Abstimmungen des Unionsrates müssen mindestens zwei Drittel der gesamten Mitglieder der Union teilnehmen, um Gültigkeit zu erhalten.
§13
(1) Die Aufgaben des Unionsrates sind:
(a) die gemeinsamen Maßnahmen der Union festzulegen;
(b) Berichte und Empfehlungen von den anderen Organen der Union entgegen zu nehmen, zu prüfen und über sie zu entscheiden;
(c) den Haushalt der Union zu verabschieden;
(d) der Kommission Direktiven hinsichtlich der Bewältigung von Konflikten, Kriegen und anderen Notlagen sowie der Wiederherstellung von Frieden zu erteilen;
(e) die Richter des Gerichtshofs zu ernennen und abzulösen.
(2) Der Unionsrat kann jegliche seiner Befugnisse und Aufgaben an jegliches Organ der Union delegieren.
..."
Neue Versionen der §§ - Alte Versionen der §§
"...
ABSCHNITT III - Organe
§9
(1) Die Organe der Union sind:
(a) der Unionsrat;
(b) die Kommission;
(c) der Wirtschafts, Sozial- und Kulturrat;
(d) der Gerichtshof.
(2) Die Schaffung anderer Organe kann der Unionsrat beschließen.
Teil I - Der Unionsrat
§10
(1) Der Unionsrat setzt sich aus Volksvertretern jedes Mitgliedes zusammen, die durch nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahlen legitimiert worden sind.
(1) Der Unionsrat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs oder ihren ordnungsgemäß akkreditierten Vertretern zusammen.
(2) Der Unionsrat ist das höchste Organ der Union. Er tagt ständig am Sitz der Arethanischen Union.
(3) Der Unionsrat trifft die organisatorischen Entscheidungen der Union. Alle Mitgliedsländer haben das selbe Stimmrecht.
§11
(1) Der Unionsrat verfügt über ein Präsidium, das dessen Verhandlungen gerecht und unparteiisch leitet. Das Präsidium tritt jeweils für die Dauer von einem Monat zusammen und wechselt danach in einer vorbestimmten Reihenfolge.
(2) Die Reihenfolge der Zusammensetzung ist alphabetisch, beginnend mit dem Delegierten des Königreiches Alpinia als Präsidenten und dem Delegierten der Freien Stadt Volkby als Stellvertreter.
(3) Stellvertretender Präsident ist immer der Delegierte des Mitgliedes, das den vorhergehenden Präsidenten stellte.
§12
(1) Der Unionsrat trifft seine Entscheidungen im Konsens oder bei Scheitern mit einer Zwei-Drittel- Mehrheit der Mitgliedstaaten der Union.
(2) An Abstimmungen des Unionsrates müssen mindestens zwei Drittel der gesamten Mitglieder der Union teilnehmen, um Gültigkeit zu erhalten.
§13
(1) Die Aufgaben des Unionsrates sind:
(a) die gemeinsamen Maßnahmen der Union festzulegen;
(b) Berichte und Empfehlungen von den anderen Organen der Union entgegen zu nehmen, zu prüfen und über sie zu entscheiden;
(c) den Haushalt der Union zu verabschieden;
(d) der Kommission Direktiven hinsichtlich der Bewältigung von Konflikten, Kriegen und anderen Notlagen sowie der Wiederherstellung von Frieden zu erteilen;
(e) die Richter des Gerichtshofs zu ernennen und abzulösen.
(2) Der Unionsrat kann jegliche seiner Befugnisse und Aufgaben an jegliches Organ der Union delegieren.
..."
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (8. Dezember 2004, 21:25)
In Dionysos wurde vorgeschlagen, die Delegierten des Unionsrates in den Ländern einzeln durch das Volk - oder das Legislativorgan - wählen zu lassen.
Da bereits in der Kommission Delegierte der nationalen Regierungen vertreten sind, wäre ich damit einverstanden. Am ehesten sagt mir hierbei die Wahl durch das Volk zu, damit gerade die Union ihre demokratsichen Grundwerte bekräftigt.
Da bereits in der Kommission Delegierte der nationalen Regierungen vertreten sind, wäre ich damit einverstanden. Am ehesten sagt mir hierbei die Wahl durch das Volk zu, damit gerade die Union ihre demokratsichen Grundwerte bekräftigt.

Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
als Clausi I. König von Alpinia
Vorschlag:
§ 10 I:
Der Unionsrat setzt sich aus den von den Ländern entsendeten Vertretern zusammen. Jedes Land entsendet einen Vertreter, welche im jeweiligen Land vom Volk oder vom Legislaturorgan gewählt werden.
§ 10 I:
Der Unionsrat setzt sich aus den von den Ländern entsendeten Vertretern zusammen. Jedes Land entsendet einen Vertreter, welche im jeweiligen Land vom Volk oder vom Legislaturorgan gewählt werden.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange
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Neben-ID für sportliche Belange
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Derek Skynet« (8. Dezember 2004, 20:58)
Zitat
Original von Kaiser Rudjamun
Was wäre wenn, ich liebe sollche Fragen*g*, wenn eine Nation Mitglied ist, die sollch eine Wahl, aus welchen Grüden auch immer, nicht durchführen kann? Nur mal so gefragt.
Dann hat dieses Land eben keinen Vertreter im Unionsrat.

@ Vorschlag: Das ist mir zu ungenau. Entweder, oder ist die Devise.
Mein Vorschlag:
"Der Unionsrat setzt sich aus Volksvertretern jedes Mitgliedes zusammen, die durch nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahlen legitimiert worden sind."
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
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Der Vorschlag wäre natürlich eine Stärkung der Souveränität der einzelnen Länder, daher auch annehmbarer.
Präsident des Sportbundes von Alpinia
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§ 10 I wurde geändert.
Gibt es noch Wortmeldungen?
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Präsident des Sportbundes von Alpinia
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Mittwoch, 25. Juni 2025, 08:59
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