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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Stephan Muzik

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1

Montag, 31. Dezember 2007, 15:54

III-03, Beitritt der Freien Stadt Volkby

Der Landesschule ist an mich herangetreten und hat darum gebeten, die Freie Stadt Volkby Alpinia beitreten zu lassen.

Gemäß der rechtlichen Normen unseres Landes ist ein Bundesgesetz dafür notwendig, welches ich hiermit vorstelle:

Bundesgesetz zum Beitritt der Freien Stadt Volkby zum Gebiet des Königreichs Alpinia

§ 1 Grundlage
Gem. § 10 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen ist dieses Gesetz zu beschließen.

§ 2 Beitrittsvertrag
Es ist zwischen der Freien Stadt Volkby und dem Königreich Alpinia ein Beitrittsvertrag abzuschließen, der das Inkraftsetzen und Außerkraftsetzen von bestimmten Rechtsnormen und die alle sonstigen Angelegenheiten regelt.

§ 3 Alpinische Verfassungsänderung
(1) Die Verfassung des Königreichs Alpinia wird in folgenden Rechtsnornem geändert:
a. Artikel 2 Absatz 1 wird ersetzt durch „Das Königreich Alpinia besteht aus den Kantonen Alpemand, Erlberg, Mithland, der Freien Stadt Volkby sowie der Bundesstadt Rantaplan.“
b. In Artikel 2 wird ein Absatz 3 eingefügt mit folgendem Inhalt: „Die Freie Stadt Volkby genießt die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kanton, soweit diese Verfassung nicht etwas anderes bestimmt.“
c. In Artikel 17 Absatz 1 wird zwischen „Bundesstadt“ und „eine“ folgendes eingefügt: „sowie der Freien Stadt Volkby je“.
d. In Artikel 17 Absatz 3 wird nach „Kanton“ „, die Freie Stadt Volkby“ eingefügt.
(2) Die Verfassungsänderung ist erst nach erfolgreichem Beitritt der Freien Stadt Volkby wirksam.

§ 4 Schlussbestimmungen
Das Gesetz ist erst mit Zustimmung aller Abgeordneten wirksam.


Ich habe auch einen Vertrag entworfen, der hier erst einmal diskutiert werden muss:

Beitrittsvertrag der Freien Stadt Volkby zum Königreich Alpinia

Artikel 1 – Status der Freien Stadt Volkby
(1) Die Freie Stadt Volkby gibt seine Souveräntität auf und gliedert sich in das Königreich Alpinia ein.
(2) Die Freie Stadt Volkby erhält verfassungsgemäß den gleichen Status im Köngireich Alpinia wie die Bundesstadt Rantaplan.

Artikel 2 – Zu ändernde Rechtsnornem der Freien Stadt Volkby
(1) In der Verfassung der Freien Stadt Volkby sind die folgenden Normen zu streichen:
a. Artikel 3 Absätze 6 und 7,
b. Artikel 5 Absatz 2.
(2) Folgende Gesetze werden aufgehoben:
a. Finanz-, Steuer und Besoldungsgesetz (FiG),
b. Wirtschaftsgesetz und
c. Diplomatiegesetz.

Artikel 3 – Zu ändernde alpinische Vorschriften
Die Verfassung des Königreichs Alpinia wird in folgenden Rechtsnornem geändert:
e. Artikel 2 Absatz 1 wird ersetzt durch „Das Königreich Alpinia besteht aus den Kantonen Alpemand, Erlberg, Mithland, der Freien Stadt Volkby sowie der Bundesstadt Rantaplan.“
f. In Artikel 2 wird ein Absatz 3 eingefügt mit folgendem Inhalt: „Die Freie Stadt Volkby genießt die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Kanton, soweit diese Verfassung nicht etwas anderes bestimmt.“
g. In Artikel 17 Absatz 1 wird zwischen „Bundesstadt“ und „eine“ folgendes eingefügt: „sowie der Freien Stadt Volkby je“.
h. In Artikel 17 Absatz 3 wird nach „Kanton“ „, die Freie Stadt Volkby“ eingefügt.

Artikel 4 – Wirksamkeit des Vertrages
Der Beitritt der Freien Stadt Volkby wird erst mit Wirksamkeit des Vertrages abgeschlossen. Hierzu gilt es, dass die Verfassungsänderungen der beiden Staaten völkerrechtlich angemessen durchgeführt werden. Weiterhin ist gem. § 10 des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen des Königreichs Alpinia ein Referendum in der Freien Stadt Volkby durchzuführen, welche zum Ergebnis haben muss, dass zwei Drittel aller Einwohner dem Beitritt zustimmen.
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Johanna Gutenberg

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Montag, 31. Dezember 2007, 16:17

Handlung:
Ein Déjà vu hat

Clausi I. von Alpinia

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Samstag, 5. Januar 2008, 18:32

Im Grunde ein guter Vorschlag, zu dem ich später noch einige Anmerkungen haben werde.
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Stephan Muzik

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4

Samstag, 5. Januar 2008, 18:50

Zitat

Original von Clausi I. von Alpinia
Im Grunde ein guter Vorschlag, zu dem ich später noch einige Anmerkungen haben werde.


Derzeit gibt es in der BEvölkerung Bestrebungen einen Beitritt zu verhindern. Ich habe bereits diesbezüglich Kontakt mit dem Baron aufgenommen und angefragt wie ernst diese Bestrebungen zu betrachten sind - heißt, Sehr geehrte Majestät: sparen Sie sich erst mal Ihre Spucke - vielleicht erledigt sich das Thema in den nächsten Tagen von selbst.
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Sonntag, 20. April 2008, 09:30

Ist das Thema nun überhaupt noch aktuell? Man hat mir zugetragen, dass Volkby sich auflösen wolle...
Clausi von Plausibel
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Stephan Muzik

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6

Sonntag, 20. April 2008, 16:27

Tja - wenn es nach dem Willen weniger geht möchte man Volkby nach Alpinia "retten" - damit Volkbys Ausgestaltung etc. nicht verloren geht - aber einige stören dieses Unterfangen und kündigen Aktivität an, damit man nicht mehr auf den Geankden kommen könnte, dass Volkyb eine solche "Rettung" nötig hätte - diese Leute verschwinden dann leider auch immer sehr schnell....irgendwie ist man sich dort nicht so einig
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Clausi I. von Alpinia

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7

Sonntag, 20. April 2008, 16:40

Wie wäre es mit einer inoffiziellen Anfrage beim Baron/Landesschulzen, wie es mit seinem Ansinnen steht? Ich denke, über die republikanische Bewegung dort kann man nur müde lächeln, das sind lediglich wenige Unzufriedene.
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Stephan Muzik

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8

Sonntag, 4. Mai 2008, 20:28

Die Sache hat sich erledigt.

Mit Tränen in den Augen verabschiede ich mich nun von unseren Nachbarn.

GESCHLOSSEN!
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