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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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Dienstag, 21. Juni 2005, 11:33

[Vorlage] Gesetz über die Reichskanzlei

Eure Majestät.
Die Volkskammer hat nachfolgendes gesetz diskutiert und beschlossen. Ich bitte seine Majestät um Kenntnisnahme, Zustimmung und Veröffentlichung in den alpinischen Amtsblättern.

Zitat

Gesetz über die Reichskanzlei
vom xx. yy 2005


Erster Teil – Aufbau; Aufgaben

§ 1 Reichskanzlei
(1) Die Reichskanzlei ist staatliche Mittelbehörde und dem Königshof nachgeordnet.
(2) Die Reichskanzlei vollzieht die ihr übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Grenzen.
(3) Aufgaben der Selbstverwaltung verwaltet sie gesetzmäßig und in eigener Verantwortung.

§ 2 Reichskanzler
(1) Das Amt des Reichskanzlers wird hauptamtlich wahrgenommen und ist unvereinbar mit einem Amt der Rechtsprechung.
(2) Der Reichskanzler wird nach den Bestimmungen der Verfassung gewählt und vom König ernannt.
(3) Der Reichskanzler führt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter der Reichskanzlei; er ernennt und entlässt sie.

§ 3 Aufgaben
Die Reichskanzlei beaufsichtigt die ihr unterstellten Hofämter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie nimmt die anderen Aufgaben wahr, die ihr durch Gesetz oder Weisung (Dekret; Verordnung) übertragen werden.

Zweiter Teil – Schlussbestimmung

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Clausi I. von Alpinia

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2

Samstag, 25. Juni 2005, 21:22

Wurde verkündet.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia