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Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.

Jack Kröger

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1

Dienstag, 21. Juni 2005, 11:48

Beschlussantrag 07 / 21.06.2005 / Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung

Nachfolgende Punkte sollen die GeschO der Volkskammer abändern.
Die Diskussionszeit endet am 24.06.2005 um 12 Uhr spätestens am 01.07.2005 um 12 uhr.

Zitat

Die Volkskammer beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung vom 14. Juni 2005:

1. Die Geschäfsordnung wird um folgenden § 4b. ergänzt:

§ 4b. [Eilanträge]

(1) Abweichend von § 4 Abs. 2 bis 6, können seine Majestät, die Mitglieder der Volkskammer und der Reichskanzler Eilanträge einreichen.
(2) Eilanträge zielen auf eine unmittelbare Beschlussfassung hin und setzen die konkrete Bedürftigkeit nach umgehender Beschlussfassung voraus. Das Präsidium entscheidet über die Zulässigkeit eines Eilantrages.
(3) Eilanträge sind als solche zu kennzeichnen und werden ohne Aussprache direkt zur Abstimmung gestellt.
(4) § 4 Abs. 6 Satz 2 und § 4 Abs. 7 bis 9 bleiben unberührt.

Dr. Thasco

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2

Mittwoch, 22. Juni 2005, 09:45

Ich vermute mal, dass der Sinn des Eilantrages in Satz 2 erklärt wird. Kann der Antragssteller vielleicht trotzdem das nochmal in verständlichem Deutsch erklären? :)
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

Seine Majestät

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3

Mittwoch, 22. Juni 2005, 18:08

Ist doch offentsichtlich: Eilanträge werden ohne Diskussion sofort zur Abstimmung gestellt.

Es ist im übrigen in den meisten Fällen auch nicht nötig, zu diskutieren. Das hat die Vergangenheit gezeigt.

Daher unterstützen Wir diesen Entwurf auch.
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

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4

Montag, 27. Juni 2005, 11:41

Seine Majestät hat es auf den Punkt gebracht.

Manche Beschlussanträge bedürfen keiner Diskussion; sei es, weil es nur um ein reines Feststellungsbedürfnis geht, oder lediglich die Zustimmung der Volkskammer zu einer konkreten Maßnahme eingeholt werden muss.
MfG
Quentin Vaurien

Dr. Thasco

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5

Montag, 27. Juni 2005, 12:02

Ok. Bedanke mich.
Viele Grüße

Dr. Thasco

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6

Montag, 27. Juni 2005, 13:02

Darüber hinaus kann es ja auch mal Beschlussanträge geben, die begründeterweise nicht großartig diskutiert werden sollen.

Z.B. in Fällen, in denen ein Mitglied der Volkskammer oder gar seine Majestät (insbesondere) bestimmte Regelungen abnicken lassen wollen.
MfG
Quentin Vaurien

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7

Mittwoch, 29. Juni 2005, 09:49

Auch hierzu gibt es offensichtlich keinen weiteren beratungsbedarf; bitte die Abstimmung einleiten.
MfG
Quentin Vaurien

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8

Donnerstag, 30. Juni 2005, 11:31

Die Beratung ist beendet. Weitere Wortbeiträge - bis auf eine Zusammenfassung der Beratungsergebnisse in einem Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden des Hauses - werden nicht mehr zugelassen.

Ich bitte um Teilnahme an der Abstimmung über den Beschlussantrag in der Wahlkabine.
MfG
Quentin Vaurien