Ich bitte um Zustimmung für eine Satzungs-Änderung des Absatzes 2 Buchstaben d und e nach folgendem Ihnalt:
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d. Durch ein konstruktives Mißtrauensvotum kann der Präsident in den ersten drei Monaten ersetzt werden. Dies benötigt eine absolute Mehrheit.
e. Anschließend kann bei Verlangen eines Verbandsmitglied eine Neuwahl durchgeführt werden. Wird bei einer Neuwahl der aktuelle Präsident in seinem Amt bestätigt, so kann ein Verbandsmitglied frühestens drei Monate nach der Wahl eine erneute Wahl verlangen. In diesen drei Monaten ist ein konstruktives Misstrauensvotum nach Buchstabe d) zulässig.
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Abstimmungsberechtigt sind alle Sportbunds-Mitglieder:
Derek Skynet
Clausi I. von Alpinia
Dr. Thasco von Jäger
Quentin Vaurien
Johanna Gutenberg