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Jack Kröger

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1

Dienstag, 21. Juni 2005, 11:51

Beschlussantrag 08 / 21.06.2005 / Alpinisches Verwaltungszustellungsgesetz (AVwZG)

Folgender eingereichter Antrag steht zur Diskussion. Die Diskussion endet frühestens am 24.06.2005 um 12 Uhr oder spätestens am 01.07.2006 um 12 Uhr.

Zitat

Alpinisches Verwaltungszustellungsgesetz (AVwZG)
vom xx. yy 2005


§ 1 [Erfordernis der Zustellung]
Zugestellt wird, wenn ein Hofdossier schriftlich erlassen wird. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind zu beachten.

§ 2 [Art der Zustellung]
(1) Die Zustellung kann erfolgen durch:
1. die Post (Email) oder
2. die Behörde (PN über das Forum).
(2) Die Behörde hat die Wahl zwischen den möglichen Zustellungsarten.

§ 3 [Empfangsbekenntnis]
Die Zustellung erfolgt mittels Empfangsbekenntnis. Der Empfänger zeichnet dieses bei Erhalt des Schriftstückes ab; es ist zu den Akten zu legen.

§ 4 [Verweigerung der Annahme]
Wird die Annahme der Zustellung verweigert, so ist das Schriftstück am Ort der Zustellung zurück zu lassen. Die Zustellung gilt damit als bewirkt; sie ist aktenkundig zu machen.

§ 5 [Öffentliche Zustellung]
Durch öffentliche Zustellung kann zugestellt werden, wenn
1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist oder
2. die Zustellung durch die Post erfolglos bleibt.

§ 6 [Inkraftreten]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Dr. Thasco

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2

Mittwoch, 22. Juni 2005, 12:24

Meiner Meinung nach zwar bürokratischer Aufwand, so ein Gesetz zu machen, aber ist von meiner Seite aus ok.
Viele Grüße

Dr. Thasco

Clausi I. von Alpinia

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3

Mittwoch, 22. Juni 2005, 18:07

Will man Rechtssicherheit, ist so ein Gesetz nötig.

Ausserdem: Es ist kurz und macht nur *simuliert* wirklich Aufwand. So what? ?(
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia

Dr. Thasco

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4

Donnerstag, 23. Juni 2005, 07:36

Ich sachte ja, von meiner Seite aus ok. ;)
Viele Grüße

Dr. Thasco

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5

Montag, 27. Juni 2005, 11:46

Okay.
MfG
Quentin Vaurien

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6

Mittwoch, 29. Juni 2005, 09:48

Wenn keine weiteren Wortmeldungen hierzu gemacht werden wollen, bitte ich um Einleitung der Abstimmung.
MfG
Quentin Vaurien

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7

Donnerstag, 30. Juni 2005, 11:12

Die Beratung ist beendet. Weitere Wortbeiträge - bis auf eine Zusammenfassung der Beratungsergebnisse in einem Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden des Hauses - werden nicht mehr zugelassen.

Ich bitte um Teilnahme an der Abstimmung über den Beschlussantrag in der Wahlkabine (aber nicht drängeln bitte! ;)).
MfG
Quentin Vaurien