Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 gegründete Mikronation, die offiziell bis zum 13. April 2009 existierte. Dieses Forum ist derzeit ein Archiv.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Königreich Alpinia.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Beschlussantrag 08 / 21.06.2005 / Alpinisches Verwaltungszustellungsgesetz (AVwZG)
Folgender eingereichter Antrag steht zur Diskussion. Die Diskussion endet frühestens am 24.06.2005 um 12 Uhr oder spätestens am 01.07.2006 um 12 Uhr.
Alpinisches Verwaltungszustellungsgesetz (AVwZG)
vom xx. yy 2005
§ 1 [Erfordernis der Zustellung]
Zugestellt wird, wenn ein Hofdossier schriftlich erlassen wird. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind zu beachten.
§ 2 [Art der Zustellung]
(1) Die Zustellung kann erfolgen durch:
1. die Post (Email) oder
2. die Behörde (PN über das Forum).
(2) Die Behörde hat die Wahl zwischen den möglichen Zustellungsarten.
§ 3 [Empfangsbekenntnis]
Die Zustellung erfolgt mittels Empfangsbekenntnis. Der Empfänger zeichnet dieses bei Erhalt des Schriftstückes ab; es ist zu den Akten zu legen.
§ 4 [Verweigerung der Annahme]
Wird die Annahme der Zustellung verweigert, so ist das Schriftstück am Ort der Zustellung zurück zu lassen. Die Zustellung gilt damit als bewirkt; sie ist aktenkundig zu machen.
§ 5 [Öffentliche Zustellung]
Durch öffentliche Zustellung kann zugestellt werden, wenn
1. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist oder
2. die Zustellung durch die Post erfolglos bleibt.
§ 6 [Inkraftreten]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Meiner Meinung nach zwar bürokratischer Aufwand, so ein Gesetz zu machen, aber ist von meiner Seite aus ok.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Will man Rechtssicherheit, ist so ein Gesetz nötig.
Ausserdem: Es ist kurz und macht nur *simuliert* wirklich Aufwand. So what?
Clausi von Plausibel
als Clausi I. König von Alpinia
Ich sachte ja, von meiner Seite aus ok.
Viele Grüße
Dr. Thasco
Wenn keine weiteren Wortmeldungen hierzu gemacht werden wollen, bitte ich um Einleitung der Abstimmung.
MfG
Quentin Vaurien
Die Beratung ist beendet. Weitere Wortbeiträge - bis auf eine Zusammenfassung der Beratungsergebnisse in einem Beschlussvorschlag durch den Vorsitzenden des Hauses - werden nicht mehr zugelassen.
Ich bitte um Teilnahme an der Abstimmung über den Beschlussantrag in der Wahlkabine (aber nicht drängeln bitte!
).
MfG
Quentin Vaurien