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Johanna Gutenberg

Bundesabgeordnete

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1

Donnerstag, 9. März 2006, 21:27

Abstimmung Beschlussantrag 21

Es soll über folgenden Antrag abgestimmt werden:

Zitat

Königliches Gesetz über die Feiertage
vom xx. yyy 2005


§ 1 [Arbeitsruhe]
(1) Die Sonntage und die Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) Von der Arbeitsruhe ausgenommen sind die Tätigkeiten der Gendarmerie, Feuerwehr, medizinischen Einrichtungen, sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen, Verkehrs- und Postbetriebe und Tätigkeiten, die zur Versorgung mit elektrischem Strom, Wasser und Gas notwendig sind.
(3) Möchte ein Arbeitnehmer jedoch an Feiertagen seiner Arbeit nachgehen, so ist dies zu gewähren.

§ 2 [Gültigkeit von Feiertagen]
Die festgelegten staatlichen Feiertage sind gültig für alle alpinischen Staatsbürger, die kirchlichen Feiertage für die Mitglieder der orthodox-bastarischen Religion.

§ 3 [Staatliche Feiertage]
Als staatliche Feiertage werden die folgenden festgelegt:
07.02. - Tag der Einheit
01.09. - Tag der Monarchie
12.11. - Nationalfeiertag
23.12. - Tag der Demokratie
31.12. - Jahresend

§ 4 [Kirchliche Feiertage]
Arbeitnehmern ist an den kirchlichen Feiertagen der orthodox-bastardischen Kirche Zeit zu geben, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten dem entgegen stehen.

§ 5 [Inkrafttreten]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Bitte stimmen sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Johanna Gutenberg« (9. März 2006, 21:28)


Derek Skynet

Erleuchteter

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2

Donnerstag, 9. März 2006, 22:01

ja
Präsident des Sportbundes von Alpinia
Ex-Haupt-ID
Neben-ID für sportliche Belange

3

Donnerstag, 9. März 2006, 22:01

JA.
Mit freundlichem Gruß,

Platon